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   AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20   

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https://dejure.org/2020,37124
AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20 (https://dejure.org/2020,37124)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2020 - 45 C 245/20 (https://dejure.org/2020,37124)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2020 - 45 C 245/20 (https://dejure.org/2020,37124)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsanpassung wegen Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie?

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Reduktion der Gewerberaummiete wegen Corona

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsanpassung wegen Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie? (IMR 2021, 25)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter trägt dabei grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (BGH, Urt. v. 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714; siehe oben).

    Eine solche Risikoverteilung bzw. -übernahme schließt für den Betroffenen - abgesehen von extremen Ausnahmefällen, in denen eine unvorhergesehene Entwicklung mit unter Umständen existentiell bedeutsame Folgen für eine Partei eintritt - regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urt. v. 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714).

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18

    Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird nach der Rechtsprechung des BGH gebildet durch die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urt. v. 11.12.2019 - VIIIZR 234/18, NZM 2020, 322).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Soweit Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nach der Verkehrsanschauung bestimmt (BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, NJW 2013, 680).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Voraussetzung ist aber, dass die Beschränkungen der konkret vermieteten Sache ihre Ursache gerade in deren Beschaffenheit und Beziehung zur Umwelt haben und nicht in den persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters (BGH, Urt. v. 02.03.1994 - XII ZR 175, 92, BeckRS 2009, 20713; Urt. v. 13.07.2011 - XII ZR 181/09, NJW 2011, 3151 - Rauchverbot; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78).
  • LG Heidelberg, 30.07.2020 - 5 O 66/20

    Gewerberaummiete: Wegfall der Mietzahlungspflicht wegen Geschäftsschließung zur

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Im vorliegenden Fall handelt es sich aber gerade um solche Beschränkungen, die losgelöst von der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage der Mietsache und daher nach heutigen Maßstäben - in Abkehr zu der Rechtsprechung des Reichsgerichts - nicht als Mangel der Mietsache anzusehen sind (So auch LG Heidelberg, Urteil vom 30. Juli 2020, Az.: 5 O 66/20).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92

    Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Voraussetzung ist aber, dass die Beschränkungen der konkret vermieteten Sache ihre Ursache gerade in deren Beschaffenheit und Beziehung zur Umwelt haben und nicht in den persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters (BGH, Urt. v. 02.03.1994 - XII ZR 175, 92, BeckRS 2009, 20713; Urt. v. 13.07.2011 - XII ZR 181/09, NJW 2011, 3151 - Rauchverbot; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78).
  • RG, 03.01.1919 - III 271/18

    Mietzinsanspruch nach Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Kriegsereignisse

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Dort war eine vertragsgemäße, ebenso wie eine anderweitige Nutzung des Gegenstandes des Vertragsverhältnisses - eine Tankanlage - aufgrund des behördlichen Veräußerungsverbotes für Benzin sowie dessen Beschlagnahme und Verschwinden aus dem Handel nicht mehr möglich, was das Reichsgericht dazu veranlasste, die besondere Einrichtung der Mietsache mit deren Lage gleichzusetzen und deshalb einen Mangel anzunehmen (Urt. v. 03.01.1919, III 271/18).
  • RG, 09.11.1915 - III 145/15

    Berechtigt das polizeiliche Verbot öffentlicher Tänze während des Krieges den

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
    Zudem war für das Reichsgericht für die Annahme eines Mangels der Mietsache der heute in Rechtsprechung und herrschender Lehre vorausgesetzte Objektbezug der Nutzungsbeeinträchtigung (noch) nicht von entscheidender Bedeutung, wenn dort allgemein öffentlich-rechtliche Beschränkungen als die Miet- und Pachtsache " betreffend " für ausreichend erachtet wurden (vgl. RG, Urt. v. 20.02.1917 III 384/18 " Verbot jeglicher Tanzveranstaltung "; Urt. v. 09.11.1915 III 145/15 " polizeiliche Untersagung öffentlicher Tänze "; zur heutigen h.M. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78 ff.) Entsprechendes gilt für die sogenannte " Benzintankanlagenentscheidung ".
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