Rechtsprechung
AG Duisburg, 06.04.2005 - 45 C 367/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Flutzeitänderung, Charterflug, Anreisetag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 651 d. 651 c
Flutzeitänderung, Charterflug, Anreisetag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
NULLAnspruch auf Reisepreisminderung wegen Verlegung der Abflugzeiten; Anforderungen an die Qualifizierung der Änderung von Flugzeiten als Reisemangel; Pflicht zur Hinnahme der Änderung von Flugzeiten am ersten und letzten Reisetag
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Flugzeitänderungen als Reisemangel
- reise-recht-wiki.de
Flugzeitenänderung Charterflug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mit Flugzeitänderungen muß gerechnet werden
- drschmel.de (Kurzinformation)
Flugzeitänderung bei Charter- flügen kein Reisemangel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pauschaltourist muss Flugverschiebung hinnehmen - Flugzeitänderung von 6.00 Uhr auf 18.25 Uhr ist nur eine Reiseunannehmlichkeit für Pauschalreisende
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Bad Homburg, 05.04.2002 - 2 C 2743/01
Auszug aus AG Duisburg, 06.04.2005 - 45 C 367/05
Daher ist eine rechtzeitig mitgeteilte Verlegung des Hin- oder Rückfluges in den vorstehend aufgezeigten Grenzen zu tolerieren (vgl. hierzu AG Duisburg RRa 2003, 29; AG Düsseldorf RRa 1998, 165; AG Bad Homburg RRa 2002, 182; AG Bad Homburg RRa 2000, 13). - AG Duisburg, 20.11.2002 - 3 C 4908/02
Mangel / Flugverlegung
Auszug aus AG Duisburg, 06.04.2005 - 45 C 367/05
Daher ist eine rechtzeitig mitgeteilte Verlegung des Hin- oder Rückfluges in den vorstehend aufgezeigten Grenzen zu tolerieren (vgl. hierzu AG Duisburg RRa 2003, 29; AG Düsseldorf RRa 1998, 165; AG Bad Homburg RRa 2002, 182; AG Bad Homburg RRa 2000, 13).
- AG Düsseldorf, 14.10.2008 - 232 C 8790/08
Anspruch auf Minderung des Reisepreises wegen Vorverlegung eines …
Flugzeitänderungen innerhalb dieser beiden Tage ohne Verluste der Nachtruhe sind als bloße Unannehmlichkeiten hinzunehmen (vgl. AG Duisburg, Urteil vom 06.04.2005, Az: 45 C 367/05). - AG Duisburg, 07.01.2013 - 3 C 3175/12
Verschiebung des Rückflugs auf 01:10 Uhr des Folgetags stellt Reisemangel dar
Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz für die Fälle, in denen die Nachtruhe nicht unerheblich eingeschränkt wird (AG Duisburg, RRa 2005, 214-215).