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   AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98   

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https://dejure.org/1998,12038
AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98 (https://dejure.org/1998,12038)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98 (https://dejure.org/1998,12038)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 45 XVII MUE 65/98 (https://dejure.org/1998,12038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung lebensbeendender Maßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 29.05.1996 - 8 E 3196/95
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98
    Aus dem Umstand, daß eine mit dem Todesrisiko behaftete Behandlung (oder Nichtbehandlung) genehmigungspflichtig und damit auch genehmigungsfähig ist, kann keineswegs zwingend gefolgert werden, daß die gezielte Herbeiführung des Todes, sei es auch "zum Wohl" der Betreuten, erst recht genehmigungsfähig sei (ebenso AmtsG Hanau, BtPrax 1997, 83).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen

    Die Einwilligung des Betreuers eines irreversibel hirngeschädigten, nicht mehr entscheidungsfähigen, volljährigen Betreuten, bei dem der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, in den Abbruch der künstlichen Ernährung, die sich im vorliegenden Fall als Widerruf der Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung darstellt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht analog § 1904 Abs. 1 BGB (BGHSt 40, 257, 261 f; OLG Frankfurt NJW 98, 2747; LG Duisburg NJW 99, 2744; AG Ratzeburg, Beschluss vom 7.12.98, Jurisausdruck; a.A. LG München I NJW 99, 1788; LG Augsburg NJW 00, 2363; AG Hanau BtPrax 97, 92; AG Frankfurt FamRZ 00, 1183; AG Garmisch-Partenkirchen FamRZ 00, 319; offen gelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 01, 347; OLG Brandenburg NJW 00, 2361, das eine analoge Anwendung des § 1904 Abs. 1 BGB auf einen minderjährigen Patienten mangels planwidriger Gesetzeslücke zu Recht abgelehnt hat).
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