Rechtsprechung
AG Mönchengladbach, 04.10.2012 - 45 IN 90/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Insolvenzantrages bei fehlender Vorlage eines Gläubigerverzeichnisses
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit eines Schuldnerantrags wegen fehlenden Gläubigerverzeichnisses
- zvi-online.de
InsO § 13 Abs. 1 Satz 3, 7, § 15 Abs. 1
Unzulässigkeit eines Schuldnerantrags wegen fehlenden Gläubigerverzeichnisses jedenfalls bei fehlenden "gebührenden Anstrengungen" des Schuldners - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 13 Abs. 1 S. 3, 7
Zulässigkeit eines Insolvenzantrages bei fehlender Vorlage eines Gläubigerverzeichnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Insolvenzverfahren ohne Gläubigerverzeichnis
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 536
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hannover, 13.11.2018 - 908 IK 784/18
Betreuung; Unterschrift
Diese Erklärung ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Insolvenzantrag (So zutreffend LG Potsdam, Beschl. v. 04.09.2013, 2 T 58/13, ZInsO 2013, 2501; AG Mönchengladbach Beschl. v. 4.10.2012 - 45 IN 90/12, ZIP 2013, 536;AG Essen, Beschl. v. 02.01.2015 - 163 IN 199/14, ZInsO 2015, 418;… Wegener, in: Uhlenbruck/Wegener, InsO, 14. Aufl. 2015, § 13 Rz. 134;… Schmerbach, in: FK-InsO, 9. Aufl. 2018, § 13 Rz. 45;… Schmahl/Vuia, in: MüKo-InsO, 3. Aufl. 2013, § 13 Rz. 110; Blankenburg ZInsO 2013, 2196, 2198; aA Müller/Rautmann ZInsO 2012, 918, 919; Römmermann/Praß GmbHR 2012, 421;… Gundlach, in: Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 13 Rz 19). - AG Mönchengladbach, 25.07.2014 - 45 IN 27/14
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
Denn der Gesellschafter T. hatte am 24.08.2012 gemeinsam mit den Gesellschaftern W. und S. einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Schuldnerin gestellt (Az. 45 IN 90/12) und diesen auf den Eröffnungsgrund der Überschuldung gestützt, die sich rechnerisch nur bei Bestand der Verbindlichkeit gegenüber der G. Messebau GmbH & Co. KG ergab.