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   VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94   

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VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94 (https://dejure.org/1995,2027)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.07.1995 - 45-IV-94 (https://dejure.org/1995,2027)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 45-IV-94 (https://dejure.org/1995,2027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwesenheitsrecht eines Untersuchungshäftlings während der Durchsuchung seines Haftraumes; Fehlendes Verschulden der Fristeversäumnis bei mangelnder Gelegenheit zur Antragstellung in der Justizvollzugsanstalt (JVA); Verletzung des Gleichheitssatzes und des Rechts auf ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2980 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
    Unter "Wohnung" im Sinne dieser Norm ist allein die "räumliche Privatsphäre" zu verstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 [40] unter Hinweis auf BVerfGE 32, 54 [72]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
    Insbesondere muß der Beschwerdeführer den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung herleitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben (vgl. BVerfGE 81, 208 [214]).
  • OLG Dresden, 22.06.1994 - 1 VAs 5/94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 10. August 1994 beim Verfassungsgerichtshof eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. Juli 1994 (1 VAs 5/94), mit dem sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG zu der Frage, ob ihm als.
  • VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 10-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
    Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (vgl. den Beschluß des VerfGH vom 15. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
    Unter "Wohnung" im Sinne dieser Norm ist allein die "räumliche Privatsphäre" zu verstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 [40] unter Hinweis auf BVerfGE 32, 54 [72]).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Der Beschwerdeführer muß vielmehr substantiiert vortragen, welche konkrete Maßnahme öffentlicher Gewalt sie angreift und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen der beanstandete Vorgang kollidiert (SächsVerfGH, Beschluß v. 27.07.1995, Vf. 45-IV-94).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 24-IV-95
    Der Beschwerdeführer muß vielmehr substantiiert vortragen, welche konkrete Maßnahmen öffentlicher Gewalt er angreift und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen der Sächsischen Verfassung der beanstandete Vorgang kollidiert (SächsVerfGH, Beschluß v. 27.07.1995, Vf. 45-IV-94).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 50-IV-01
    Entgegen § 28 SächsVerfGHG lässt sich seinem Vortrag kein Sachverhalt entnehmen, der eine Verletzung dieses Grundrechts als möglich erscheinen lässt (vgl. zu den Anforderungen SächsVerfGH, Urteil vom 27. Juli 1995 - Vf. 45-IV-94, JbSächsOVG 3 [1995], 93 [96]; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00).
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