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   EuGH, 15.07.1970 - 45/69   

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EuGH, 15.07.1970 - 45/69 (https://dejure.org/1970,211)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1970 - 45/69 (https://dejure.org/1970,211)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1970 - 45/69 (https://dejure.org/1970,211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Boehringer Mannheim / Kommission

    1 . BEFUGNIS ZUR VERHÄNGUNG VON GELDBUSSEN - VERJÄHRUNGSFRIST - NOTWENDIGKEIT, SIE IM VORAUS FESTZULEGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GEMEINSCHAFTSGESETZGEBERS

  • EU-Kommission

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung eines Gentlemens Agreements; Preisfestsetzungen und Rabatte für die Ausfuhr von Chinin; Festsetzung einer Geldbusse; Vertoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • opinioiuris.de

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 19; ; VO (EWG) Nr. 99/63 Art. 4; ; EWG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEFUGNIS ZUR VERHÄNGUNG VON GELDBUSSEN - VERJÄHRUNGSFRIST - NOTWENDIGKEIT, SIE IM VORAUS FESTZULEGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GEMEINSCHAFTSGESETZGEBERS

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Wird zitiert von ... (45)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Die Beklagte verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 (Rechtssache 45/69, Boehringer, Slg. 1970, 799).

    Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juli 1970 (Rechtssache 45/69, Boehringer, Slg. 1970, 769) festgestellt, daß diesen Erfordernissen bei der Mitteilung der Beschwerdepunkte - dem ersten Abschnitt des Verwaltungsverfahrens - Genüge getan ist, wenn diese, sei es auch nur in gedrängter Form, die wesentlichen Tatsachen klar angibt, auf die sich die Kommission stützt; doch gilt dies nur, wenn die Kommission "die zur Verteidigung notwendigen Angaben im Laufe des Verwaltungsverfahrens macht".

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    So hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Kommission vorab den Gesamtbetrag der Geldbußen bestimmen und diesen dann auf die einzelnen Unternehmen entsprechend ihrem jeweiligen durchschnittlichen Marktanteil und unter Berücksichtigung der im Einzelfall vielleicht gegebenen mildernden oder erschwerenden Umstände aufteilen kann (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnr. 55, und vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnrn.

    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72 (Boehringer/Kommission, Slg. 1972, 1281) ergebe, sei die Kommission zur Anrechnung einer von den Behörden eines Drittlandes verhängten Sanktion verpflichtet, wenn sich die gegen das klagende Unternehmen von der Kommission einerseits und von diesen Behörden andererseits erhobenen Vorwürfe auf dieselben Handlungen beziehen.

    Genau dies sei hier der Fall, da anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972 ergangen sei, das von den amerikanischen und den kanadischen Behörden geahndete Kartell nach seinem Zweck, seiner Ausdehnung und seiner Dauer dasselbe sei wie das von der Kommission geahndete; zudem habe sich diese auf von den amerikanischen Behörden gesammelte Beweise gestützt.

    Nach dem Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972 komme es nämlich hierbei allein auf die Identität des beanstandeten Verhaltens an.

    Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei dem Grundsatz ne bis in idem, der auch in Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK verankert ist, um einen tragenden Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, dessen Wahrung der Richter zu sichern hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1966 in den Rechtssachen 18/65 und 35/65, Gutmann/Kommission, 154, 178, und Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972, Randnr. 3; Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 96, bestätigt insoweit durch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 59).

    Ein allgemeiner Billigkeitsgedanke gebietet es allerdings, dass die Kommission bei der Zumessung der Geldbuße die einem Unternehmen für dieselbe Tat bereits auferlegten Sanktionen berücksichtigt, wenn es sich um Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Kartellrecht eines Mitgliedstaats, also im Gebiet der Gemeinschaft begangene Rechtsverletzungen, handelt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Wilhelm u. a., Slg. 1969, 1, Randnr. 11, und Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972, Randnr. 3; Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Tréfileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnr. 191, und in der Rechtssache T-149/89, Sotralentz/Kommission, Slg. 1995, II-1127, Randnr. 29).

    Das Gericht kann auch dem Vorbringen der Klägerinnen nicht folgen, dass die Kommission durch ihre Weigerung, von der in der Entscheidung festgesetzten Geldbuße den Betrag der gegen die ADM Company bereits in den Vereinigten Staaten und in Kanada festgesetzten Geldbußen abzuziehen, oder durch die Berücksichtigung des Gesamtumsatzes von ADM in der Entscheidung das Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972 missachtet habe, wonach sie zur Anrechnung einer von den Behörden eines Drittlands verhängten Sanktion verpflichtet sei, wenn sich die gegen das klagende Unternehmen von der Kommission einerseits und von diesen Behörden andererseits erhobenen Vorwürfe auf dieselben Handlungen bezögen.

    Im Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972 hat der Gerichtshof festgestellt (Randnr. 3): "Die Frage, ob die Kommission auch zur Anrechnung einer von Behörden eines Drittstaates verhängten Sanktion verpflichtet sein kann, braucht nur entschieden zu werden, wenn die der Klägerin im vorliegenden Fall von der Kommission einerseits und den amerikanischen Behörden andererseits vorgeworfenen Handlungen identisch sind.".

    Jedenfalls wäre, selbst wenn dem Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972 im Umkehrschluss entnommen werden könnte, dass die Kommission zur Anrechnung einer von Behörden eines Drittstaats verhängten Sanktion verpflichtet ist, wenn sich die gegen das fragliche Unternehmen von ihr selbst und von den betreffenden Behörden erhobenen Vorwürfe auf dieselben Handlungen beziehen, der Nachweis dieser Identität, der den Klägerinnen obliegt (Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972, Randnr. 5), im vorliegenden Fall nicht erbracht.

    Selbst wenn es möglich wäre, die Verurteilung wegen des Lysinkartells als unabhängig von der Verurteilung wegen des Zitronensäure-Kartells anzusehen, ist darauf hinzuweisen, dass zwar in dem in den Vereinigten Staaten ergangenen Urteil davon die Rede ist, dass das Lysinkartell der Beschränkung der Lysinherstellung und der Erhöhung der Lysinpreise "in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern" gedient habe, dass aber keineswegs feststeht, dass sich die Verurteilung in den Vereinigten Staaten auf Durchführungshandlungen und Auswirkungen der Kartellabsprache außerhalb dieses Landes erstreckt hat (in diesem Sinne Urteil Boehringer/Kommission vom 14. Dezember 1972, Randnr. 6), insbesondere auf solche im EWR, was auch einen offensichtlichen Eingriff in die geografische Zuständigkeit der Kommission dargestellt hätte.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dürfe die Kommission bei der Verhängung von Geldstrafen berücksichtigen: die Schwere und die Dauer der Zuwiderhandlung; den Zweck der Geldbußen, der darin bestehe, unerlaubte Handlungsweisen zu ahnden und ihrer Wiederholung vorzubeugen; die Anzahl und die Bedeutung der beteiligten Unternehmen; das Ausmaß der nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen der Vereinbarung oder des Mißbrauchs; die Marktlage; das einzelne Verhalten eines jeden Unternehmens und sein Maß an Schuld (Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, Chemiefarma/Kommission, Slg. S. 661, Randnummern 154/156 und 172/176 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. S. 769, Randnummer 53 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 16. Dezember 1975 in der Rechtssache Suiker Unie und andere/Kommission, Slg. S. 1663, Randnummern 612 und.
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfuellen, den Unternehmen alle Angaben zur Verfügung zu stellen, deren sie bedürfen, um sich wirksam verteidigen zu können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (siehe hierzu die Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461).
  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat durch Urteil vom 15. Juli 1970 diese Geldbuße auf 180 000 Rechnungseinheiten herabgesetzt (Urteil in der Rechtssache 45/69).

    In der Erwägung, daß der Gerichtshof über den Antrag, der in dem Rechtsstreit 45/69 sachlich nicht erörtert worden sei, nicht abschließend entschieden habe, hat die Kommission diese Frage durch Entscheidung vom 25. November 1971 (ABl. L 282/46 ff.) geregelt.

    Die Entscheidung vom 16. Juli 1969 enthalte keinerlei entsprechende Einschränkungen, außerdem habe die Beklagte in dem Verfahren in der Rechtssache 45/69 zu erkennen gegeben, daß sie auch in der Anwendung des Exportkartellvertrages außerhalb des Gemeinsamen Marktes einen Verstoß gesehen habe.

    Die Klägerin beantragt schließlich noch, die Akten in der Rechtssache 45/69 beizuziehen.

    Die Entscheidung vom 16. Juli 1969 und das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 45/69 ließen erkennen, daß die Kommission die Geldbuße hauptsächlich wegen der Anwendung der in den gentlemen's agreements niedergelegten Beschränkungen, nämlich Heimatschutz, Quotenregelung und Verbot der Herstellung synthetischen Chinidins für die französischen Hersteller, verhängt habe.

    .." Daß die Kommission die Vereinbarungen als solche mit Geldbuße belegt habe, gehe auch eindeutig aus Ziffer 24 der Gegenerwiderung der Kommission in der Rechtssache 45/69 hervor.

    Dieser Betrag ist durch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69 auf 180 000 Rechnungseinheiten herabgesetzt worden.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Der Gerichtshof habe die Erheblichkeit des Grundsatzes ne bis in idem imWettbewerbsrecht der Gemeinschaft anerkannt (Urteil Boehringer/Kommission),so daß die Berufung der Klägerinnen auf die MRK oder den Internationalen Paktüber bürgerliche und politische Rechte überflüssig sei.

    Die Kommission bestreitet nicht, daß es im Gemeinschaftsrecht ein auf dieErfordernisse der Rechtssicherheit und einer geordneten Verwaltung gegründetesallgemeines Prinzip gebe, nach dem eine Verwaltungsbehörde ihre Befugnisseinnerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen ausüben müsse (Urteil des Gerichtshofesvom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer/Kommission, Slg. 1970, 769,Randnr. 6).

    Im übrigen würden solche Kriterien nurVerwirrung und Rechtsunsicherheit stiften, da sie nicht unter den im vorausschriftlich festgelegten Regeln aufgeführt seien (Urteil vom 15. Juli 1970,Boehringer/Kommission, Randnr. 47) und auf einem unscharfen und subjektivenBegriff beruhten.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Mit der Verordnung Nr. 2988/74, die zur Umsetzung eines vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69 (Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnr. 6) aufgestellten Grundsatzes erlassen worden sei, sei eine erschöpfende Gesamtheit von Regeln über den Zeitablauf in den von der Kommission bearbeiteten Wettbewerbssachen geschaffen worden, die mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Anspruch auf ein faires Verfahren in Einklang stünden.
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Der Gerichtshof und das Gericht haben zwar die Vereinbarkeit einer solchen Vorgehensweise mit dem Grundsatz der individuellen Zumessung von Sanktionen anerkannt (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnrn. 55 und 56, und vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Weiterhin hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1970 (Rechtssache 45/69, Boehringer Mannheim, Slg. 1970, 769) anerkannt, daß die vorherige Festsetzung eines Gesamthöchstbetrags der Geldbuße/ der sich nach der Größe der Gefahr bestimmt, die das Kartell für den Wettbewerb und den Handel im Gemeinsamen Markt darstellt, mit dem Grundsatz der individuellen Zumessung von Sanktionen vereinbar ist.
  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs das betroffene Unternehmen bereits während des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt werden muß, zum Vorliegen und zur Bedeutung der von der Kommission geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkte und Umstände Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 39, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnr. 48), so daß die Mitteilung der Beschwerdepunkte alle erforderlichen Angaben enthalten muß, damit sich das Unternehmen sachgerecht verteidigen kann, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erläßt (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 768, Randnr. 9, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 11, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn.
  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1975 - 40/73

    Coöperatieve Vereniging "Suiker Unie" UA und andere gegen Kommission der

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1983 - 96/82

    NV IAZ International Belgium und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS IST ES NACH DEM IN DEM ÜBEREINKOMMEN ZUR

  • EuGH, 12.06.1980 - 119/79

    Lippische Hauptgenossenschaft u.a. / BALM

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93

    BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1978 - 85/76

    Hoffmann-La Roche & Co. AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-49/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Anic Partecipazioni SpA. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-235/92

    Montecatini SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-29/91

    Dr. Sophie Redmond Stichting gegen Hendrikus Bartol und andere. - Wahrung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1998 - C-51/92

    Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1983 - 100/80

    SA Musique Diffusion française und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1980 - 30/78

    Distillers Company Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1983 - 188/82

    Thyssen AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 2/70

    Acciaierie e Ferriere Riva S.p.a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/102

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ZWECK - VERFAHREN , DAS DEN BETROFFENEN

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