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   EuGH, 16.12.1976 - 45/76   

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https://dejure.org/1976,48
EuGH, 16.12.1976 - 45/76 (https://dejure.org/1976,48)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1976 - 45/76 (https://dejure.org/1976,48)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 45/76 (https://dejure.org/1976,48)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    1 . AUSFUHRZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - UNMITTELBARE WIRKUNG - INDIVIDUALRECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Entgegenhaltens der nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Fristen im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung wegen des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der ...

  • Judicialis

    EWG Art. 177; ; EWG Art. 16; ; EWG Art. 100; ; EG Art. 234; ; VO 234/68 Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. AUSFUHRZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - UNMITTELBARE WIRKUNG - INDIVIDUALRECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 16 - VERORDNUNG NR. 234/68 , ARTIKEL 10]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 45/76
    Die Kommission bezieht sich insbesondere auf das Urteil in der Rechtssache 43/75 vom 8. April 1976 (Defrenne, Slg. S. 455), in dem festgestellt werde, daß die unmittelbar aus einer Bestimmung des EWG- Vertrags folgenden Individualrechte des Bürgers aus Gründen der Rechtssicherheit nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden könnten, selbst wenn das Gemeinschaftsrecht dies nicht ausdrücklich vorschreibe.
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 45/76
    Die Klägerin bezieht sich hier auf die Ausführungen der Firma Rewe in der Rechtssache 33/76 und auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Urteil vom 7. Februar 1973, Slg. S. 101), in dem festgestellt werde, daß die Pflichtverletzung eines Mitgliedstaats eine Grundlage für die Haftung dieses Mitgliedstaats gegenüber dem einzelnen sein könne.
  • EuGH, 19.12.1968 - 13/68

    Salgoil / Ministero del commercio con l'estero

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 45/76
    Die Kommission nennt insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1968 (Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. S. 694), nach dem "die staatlichen Gerichte, soweit die fraglichen Vorschriften (die Artikel 31 und 32 EWG-Vertrag) dem einzelnen Rechte einräumen, welche diese Gerichte zu beachten haben, den Schutz dieser Rechte zu gewährleisten gehalten sind, ... es jedoch Sache der Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist, das hierfür zuständige Gericht zu bestimmen und zu diesem Zweck die genannten Rechte nach den Merkmalen des innerstaatlichen Rechts zu qualifizieren." In der gleichen Weise habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1960 (Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. S. 1169) ausgesprochen, daß es Sache der innerstaatlichen Gesetzgebung sei, festzulegen, ob bei ungerechtfertigter Erhebung von Steuern den Betroffenen Ausgleichszinsen gebührten, während aus dem Urteil vom 21. Mai 1976 (Rechtssache 26/74, Roquette, Slg. 677) folge, daß Schadensersatzansprüche im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zunächst entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften an den die Abgabe erhebenden Mitgliedstaat gerichtet werden müßten, bevor gemäß Artikel 215 EWG-Vertrag gegen die Gemeinschaft vorgegangen werden könne.
  • EuGH, 16.12.1960 - 6/60

    Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 45/76
    Die Kommission nennt insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1968 (Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. S. 694), nach dem "die staatlichen Gerichte, soweit die fraglichen Vorschriften (die Artikel 31 und 32 EWG-Vertrag) dem einzelnen Rechte einräumen, welche diese Gerichte zu beachten haben, den Schutz dieser Rechte zu gewährleisten gehalten sind, ... es jedoch Sache der Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist, das hierfür zuständige Gericht zu bestimmen und zu diesem Zweck die genannten Rechte nach den Merkmalen des innerstaatlichen Rechts zu qualifizieren." In der gleichen Weise habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1960 (Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. S. 1169) ausgesprochen, daß es Sache der innerstaatlichen Gesetzgebung sei, festzulegen, ob bei ungerechtfertigter Erhebung von Steuern den Betroffenen Ausgleichszinsen gebührten, während aus dem Urteil vom 21. Mai 1976 (Rechtssache 26/74, Roquette, Slg. 677) folge, daß Schadensersatzansprüche im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zunächst entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften an den die Abgabe erhebenden Mitgliedstaat gerichtet werden müßten, bevor gemäß Artikel 215 EWG-Vertrag gegen die Gemeinschaft vorgegangen werden könne.
  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 45/76
    Die Kommission nennt insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1968 (Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. S. 694), nach dem "die staatlichen Gerichte, soweit die fraglichen Vorschriften (die Artikel 31 und 32 EWG-Vertrag) dem einzelnen Rechte einräumen, welche diese Gerichte zu beachten haben, den Schutz dieser Rechte zu gewährleisten gehalten sind, ... es jedoch Sache der Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist, das hierfür zuständige Gericht zu bestimmen und zu diesem Zweck die genannten Rechte nach den Merkmalen des innerstaatlichen Rechts zu qualifizieren." In der gleichen Weise habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1960 (Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. S. 1169) ausgesprochen, daß es Sache der innerstaatlichen Gesetzgebung sei, festzulegen, ob bei ungerechtfertigter Erhebung von Steuern den Betroffenen Ausgleichszinsen gebührten, während aus dem Urteil vom 21. Mai 1976 (Rechtssache 26/74, Roquette, Slg. 677) folge, daß Schadensersatzansprüche im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zunächst entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften an den die Abgabe erhebenden Mitgliedstaat gerichtet werden müßten, bevor gemäß Artikel 215 EWG-Vertrag gegen die Gemeinschaft vorgegangen werden könne.
  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    Mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, Comet, 45/76, Slg. 1976, 2043, Randnr. 13, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, Unibet, Randnr. 39, und vom 7. Juni 2007, Van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Insoweit haben die nationalen Gerichte aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht aus Art. 10 EG den Schutz der Rechte zu gewährleisten, die den Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und Comet, 45/76, Slg. 1976, 2043, Randnr. 12, vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnrn.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

    Denn die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltungvon gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus demGemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollten, sei Sache dereinzelnen Mitgliedstaaten (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1989, 2043).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1979 - A 45/76   

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https://dejure.org/1979,22590
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1979 - A 45/76 (https://dejure.org/1979,22590)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.10.1979 - A 45/76 (https://dejure.org/1979,22590)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - A 45/76 (https://dejure.org/1979,22590)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Diese Behelfsheime verloren zwar einige Zeit nach dem Krieg ihre Daseinsberechtigung, spätestens mit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.6.1979 - 1 OVG A 192/77 -, Die Gemeinde 1980, 62; Urt. v. 4.10.1979 - VI OVG A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; Urt. v. 24.3.1988 - 1 OVG A 92/87 -, n.v.; Beschl. v. 9.7.1999 - 1 L 2626/99 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; Urt. v. 27.4.1994 - 1 L 104/93 -, NuR 1996, 44).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Diese Behelfsheime verloren zwar einige Zeit nach dem Krieg ihre Daseinsberechtigung, spätestens mit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.6.1979 - 1 OVG A 192/77 -, Die Gemeinde 1980, 62; Urt. v. 4.10.1979 - VI OVG A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; Urt. v. 24.3.1988 - 1 OVG A 92/87 -, n.v.; Beschl. v. 9.7.1999 - 1 L 2626/99 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; Urt. v. 27.4.1994 - 1 L 104/93 -, NuR 1996, 44).
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