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   AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11 UK   

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https://dejure.org/2011,29112
AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11 UK (https://dejure.org/2011,29112)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2011 - 454 F 3056/11 UK (https://dejure.org/2011,29112)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2011 - 454 F 3056/11 UK (https://dejure.org/2011,29112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Ist das Masterstudium ein Zweitstudium?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bachelor- und Master-Studium als einheitliche Ausbildung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Bachelor- und Masterstudiengang als einheitliche Ausbildung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 709
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10

    Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11
    Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn nach den Zulassungsregeln der Hochschule mit dem Bachelor-Abschluss das Mas-ter-Studium aufgenommen werden darf (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, 725, 727).

    Dies kommt auch in § 7 Abs. 1a BAföG zum Ausdruck, wonach Ausbildungsförderung auch für einen Masterstudiengang gezahlt wird, wenn er auf einem Bachelor-Studium aufbaut (vgl. hierzu: OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, 725, 726).

    Von der Gleichwertigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn nach den Zulassungsregeln der Hochschule mit dem Bachelor-Abschluss das Master-Studium aufgenommen werden darf (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, 725, 727).

  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11
    D. h. nach erfolgreichem Abschluss einer angemessenen Ausbildung hat das Kind keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen während einer weiteren Ausbildung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2010, 1229).
  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11
    Insofern beinhaltet § 1610 Abs. 2 BGB sowohl ein Recht des Kindes auf eine den Begabungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung (vgl. BGH, NJW 2006, 2984, 2986) - und zwar unabhängig davon, ob ein Bachelor-Abschluss bereits zur Ausübung irgendeines Berufs befähigt - sowie eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung der Kindseltern, die damit einhergehenden finanziellen Belastungen zu tragen (vgl. Born, in: MüKo, § 1610 Rn. 208, 210 m. w. N.).
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