Rechtsprechung
RG, 07.07.1911 - V 458/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Bis wann muß der Strafantrag gestellt sein? Von welchem Zeitpunkt ab kann er gestellt werden? Rechtliche und tatsächliche Anforderungen an die Kenntnis des Antragsberechtigten von der Handlung und der Person des Täters. Genügen Vermutung, Verdacht, innere Überzeugung? ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 128
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung …
Zwar trifft den Antragsberechtigten in der Regel keine Erkundigungspflicht (RGSt 45, 128, 131;… Jähnke aaO § 77b Rdn. 7). - BGH, 16.11.1959 - 2 StR 430/59 Diese Auffassung hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. RGST 45, 128; 65, 354, 357).
Abgesehen von der Entscheidung in GA 60, 438 hat es aber stets - insoweit sind die von der Strafkammer angezogenen Erläuterungen unklar - daran festgehalten, daß der Strafantrag nur gestellt werden könne, wenn die strafbare Handlung begangen oder "wenigstens in der Ausübung begriffen" sei; da der Antrag die Strafverfolgung veranlassen wolle, könne er diese Wirkung nicht haben, wenn der Gegenstand der Strafverfolgung, nämlich die Straftat, fehle (RGSt 38, 39, 434; 45, 128; 51 63; 58, 203; 61, 299, 302).
- BGH, 10.03.1955 - 4 StR 468/54
Rechtsmittel
Es wird vielmehr ein so ausreichend sicheres Wissen erfordert, dass dem Berechtigten vom Standpunkt eines besonnenen Menschen aus der Entschluss zugemutet werden kann, gegen den anderen mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung hervorzutreten und die Strafverfolgung zu veranlassen (RGSt 45, 128, 129; 75, 298, 300). - BGH, 25.09.1956 - 5 StR 320/56
Rechtsmittel
Es muß ein Fürwahrannehmen gegeben und nachweisbar sein, das sich auf bestimmte, vom Antragsberechtigten in Erfahrung gebrachte Tatsachen stützt, und zwar in einem Maße, daß ihm vom Standpunkt eines besonnenen Menschen aus der Entschluß zugemutet werden kann, gegen den Täter mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung hervorzutreten und die Strafverfolgung herbeizuführen (vgl RGSt 45, 128 [129]; 75, 298 [300]; ebenso BGH 4 StR 224/53 vom 1.10.1953).
Rechtsprechung
RG, 18.09.1911 - I 458/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Setzen die §§ 1, 11 des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 (R.G.Bl. S. 463) voraus, daß die Beförderung unter Benutzung des Zwischen-(Auswanderer-)decks des Schiffes erfolgt? 2. Zum Begriffe der gewerbsmäßigen Mitwirkung im Sinne von § 11 des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 187