Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 24.04.2019

Rechtsprechung
   LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18, 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52582
LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18, 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18) (https://dejure.org/2019,52582)
LG Hannover, Entscheidung vom 24.04.2019 - 46 KLs 8/18, 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18) (https://dejure.org/2019,52582)
LG Hannover, Entscheidung vom 24. April 2019 - 46 KLs 8/18, 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18) (https://dejure.org/2019,52582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,52582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • vdai.de PDF

    Ein Anbieter von Glücksspielen, der nicht zunächst den Verwaltungsrechtsweg beschritten hat, um eine behördliche Erlaubnis im Sinne von § 284 StGB zu beantragen, ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die fehlende Erlaubnis auf einem Rechtszustand beruht, der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Auszug aus LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    3. Die von der Kammer vertretene Rechtansicht steht - wohl entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Celle im Eröffnungsbeschluss (OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18) - nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird und es dabei ohne Bedeutung ist, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 StR 305/17).

    Auf die Frage, inwieweit mögliche Amtshaftungsansprüche der Einziehungsbeteiligten bezüglich der im Falle einer Betriebseinstellung entgangenen Einnahmen bereits bei einer Einziehungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18), kommt es deshalb nicht an.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    Da es hieran fehle, sei der durch die Auswahlentscheidung bewirkte Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiberin wegen der Verletzung des Grundsatzes des Gesetzesvorbehalts rechtswidrig (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. September 2017, 11 ME 330/17).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    Davon ausgehend, ist deshalb selbst derjenige Anbieter von Glücksspielen, der nicht zunächst den Verwaltungsrechtsweg beschritten hat, um eine behördliche Erlaubnis im Sinne von § 284 StGB zu beantragen, nicht nach dieser Strafvorschrift strafbar, wenn die fehlende Erlaubnis auf einem Rechtszustand beruht, der seinerseits die Rechte des Betreibers von Glücksspielen in verfassungswidriger Weise verletzt (BGH, Urteil vom 16. August 2007, 4 StR 62/07, Rn. 22).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Auszug aus LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    3. Die von der Kammer vertretene Rechtansicht steht - wohl entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Celle im Eröffnungsbeschluss (OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18) - nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird und es dabei ohne Bedeutung ist, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 StR 305/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61077
LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17 (https://dejure.org/2019,61077)
LG Hannover, Entscheidung vom 24.04.2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17 (https://dejure.org/2019,61077)
LG Hannover, Entscheidung vom 24. April 2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17 (https://dejure.org/2019,61077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,61077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    LG Hannover - Urteil vom 24. April 2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18).

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Weiterbetriebs einer Bestandsspielhalle bei echter Konkurrenzsituation LG Hannover, Urt. v. 24.4.2019 - 46 KLs 5573 Js 79200/17 (8/18) StGB § 284 Ein Anbieter von Glücksspielen, der nicht zunächst den Verwaltungsrechtsweg beschritten hat, um eine behördliche Erlaubnis im Sinne von § 284 StGB zu erlangen, ist nicht nach § 284 StGB strafbar, wenn die fehlende Erlaubnis auf einem Rechtszustand beruht, der seinerseits die Rechte des Betreibers von Glücksspielen in verfassungswidriger Weise verletzt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht