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Rechtsprechung
   LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21   

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LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21 (https://dejure.org/2021,46797)
LG Hagen, Entscheidung vom 18.11.2021 - 46 KLs 8/21 (https://dejure.org/2021,46797)
LG Hagen, Entscheidung vom 18. November 2021 - 46 KLs 8/21 (https://dejure.org/2021,46797)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressemeldung, 18.01.2021)

    Richterin ließ Akten einfach unbearbeitet: Haftstrafe

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Knapp 4 Jahre Haft für Richterin wegen unbearbeiteter Akten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
    Soweit, wie dargestellt, eine Verletzung formellen Rechts genügt, ist jedoch erforderlich, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rn. 39, juris; BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 18, juris).

    Die Angeklagte musste es lediglich für möglich halten, dass ihre fehlerhafte Entscheidung zur Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei führen wird und sich damit abfinden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 20, juris).

    Der Täter muss für möglich halten, dass seine fehlerhafte Entscheidung zur Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei führen wird und sich damit abfinden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13 - Rn. 20, juris).

    Wie bereits oben dargestellt reicht es aus, dass die fehlerhafte Entscheidung zur Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei führen wird und sich die Angeklagte mit abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 20, juris).

    Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften begründet dann einen Rechtsbruch im Sinne des § 339 StGB, sofern darin allein oder unter Berücksichtigung des Motivs des Täters ein elementarer Rechtsverstoß gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 15 f. juris).

    Indem die Angeklagte nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 StPO die beiden Urteile gefertigt und zudem durch falsche Verfügungen bzw. ein Verfächern, dieses Versäumnis zu verheimlichen versucht hat, wurde die Rechtsmittelposition der Verurteilten maßgeblich verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 19, juris).

  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
    Der Täter muss sich gegen Grundprinzipien des Rechts wenden (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2016 - 5 StR 328/15, Rn. 24 m.w.N., juris; Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 339 Rn. 27 f.).

    Indem die Angeklagte zudem hinsichtlich der übrigen festgestellten Taten die Verfahrensakten dem Geschäftsgang entzogen hat, um die Akten nicht mehr weiter zu bearbeiten, nämlich zum einen die erforderlichen Strafurteile nicht mehr absetzen und zum anderen die erforderlichen familienrechtlichen Entscheidungen nicht mehr treffen zu müssen, hat sie sich jeweils der Rechtsbeugung strafbar gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2016 - 5 StR 328/15, Rn. 22 und 27, juris).

  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05.02.2019 - 2 StR 505/18, Rn. 5 m.w.N., juris).
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
    Soweit, wie dargestellt, eine Verletzung formellen Rechts genügt, ist jedoch erforderlich, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rn. 39, juris; BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 18, juris).
  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 358/07

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
    Denn die schwere andere seelische Störung setzt voraus, dass durch diese seelische Fehlanlagen und Fehlentwicklungen in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten und einengen, wie im Falle von krankhaft seelischen Störungen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - 4 StR 358/07, Rn. 6, juris; Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 20 Rn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
    Denn obgleich die damaligen Angeklagten in beiden Verfahren jeweils Berufung eingelegt hatten, hätten diese noch die Möglichkeit, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) den Übergang auf das Rechtsmittel der Revision zu erklären (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.1995 - 2 StR 456/94, beck-online), wenn sie von dem an sich vorliegenden Revisionsgrund (§ 338 Nr. 7 StPO) Kenntnis erlangt hätten.
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wegen unbearbeiteter Akten: Fast vier Jahre Haft für Richterin mit "Blockade"

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.10.2021)

    Richterin wegen Rechtsbeugung angeklagt: Akten versteckt, Urteile rückdatiert, Protokolle gefälscht?

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