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Rechtsprechung
   EGMR, 18.10.2006 - 46410/99   

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https://dejure.org/2006,3066
EGMR, 18.10.2006 - 46410/99 (https://dejure.org/2006,3066)
EGMR, Entscheidung vom 18.10.2006 - 46410/99 (https://dejure.org/2006,3066)
EGMR, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 (https://dejure.org/2006,3066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1279
  • DVBl 2007, 689
 
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Wird zitiert von ... (434)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 12.07.2001 - 25702/94

    Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43

    Auszug aus EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt als an die Große Kammer verwiesene "Sache" die Beschwerde in der für zulässig erklärten Form (s. K. und T. ./. Finnland [GK], Nr. 25702/94, Rdnr. 141, CEDH 2001-VII, und Leyla Sahin ./. Türkei [GK], Nr. 44774/98, Rdnr. 128, CEDH 2005-XI).
  • EGMR, 29.04.2002 - 2346/02

    Vereinbarkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Beihilfe zum Selbstmord mit der

    Auszug aus EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
    Da aber nach Artikel 8 auch das Recht geschützt ist, Beziehungen zu anderen Menschen und zur Außenwelt aufzunehmen und zu pflegen (s. Pretty ./. Vereinigtes Königreich , Nr. 2346/02, Rdnr. 61, CEDH 2002-III) und er gelegentlich Aspekte der sozialen Identität des Einzelnen umfassen kann (s. Mikulic ./. Kroatien , Nr. 53176/99, Rdnr. 53, CEDH 2002-I), muss man akzeptieren, dass die Gesamtheit der sozialen Bindungen zwischen den niedergelassenen Einwanderern und der Gemeinschaft, in der sie leben, fester Bestandteil des "Privatlebens" im Sinne des Artikels 8 sind.
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
    Selbst wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen unbefristeten Aufenthaltsstatus genießt und ein hohes Maß an Integration erreicht hat, kann dem Gerichtshof zufolge dennoch seine Situation nicht mit derjenigen eines Staatsbürgers verglichen werden, wenn es sich um die vorgenannte Befugnis der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Ausweisung von Ausländern aus einem oder mehreren der in Artikel 8 Abs. 2 der Konvention aufgeführten Gründen handelt ( Moustaquim ./. Belgien , Urteil vom 18. Mai 1991, Serie A Bd. 193, S. 20, Rdnr. 49).
  • EGMR, 10.11.2005 - 44774/98

    LEYLA SAHIN v. TURKEY

    Auszug aus EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt als an die Große Kammer verwiesene "Sache" die Beschwerde in der für zulässig erklärten Form (s. K. und T. ./. Finnland [GK], Nr. 25702/94, Rdnr. 141, CEDH 2001-VII, und Leyla Sahin ./. Türkei [GK], Nr. 44774/98, Rdnr. 128, CEDH 2005-XI).
  • EGMR, 28.05.1985 - 9214/80

    ABDULAZIZ, CABALES AND BALKANDALI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
    Der Gerichtshof bestätigt zunächst erneut, dass die Staaten aufgrund eines allgemein anerkannten völkerrechtlichen Prinzips und unbeschadet der sich für sie aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen das Recht haben, die Einreise fremder Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet zu kontrollieren (siehe unter vielen anderen Abdulaziz, Cabales und Balkandali ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 28. Mai 1985, Serie A Bd. 94, S. 34, Rdnr. 67, Boujlifa ./. Frankreich , Urteil vom 21. Oktober 1997, Sammlung der Urteile und Entscheidungen 1997-VI, S. 2264, Rdnr. 42).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Bereits in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 (BVerwG 10 B 16.12 - juris Rn. 8 f.) hat der Senat dargelegt, dass der EGMR davon ausgeht, dass die Staaten - unbeschadet ihrer vertraglichen Verpflichtungen einschließlich derer aus der Konvention selbst - das Recht haben, die Einreise fremder Staatsbürger in ihr Hoheitsgebiet zu regeln (EGMR, Urteile vom 28. Mai 1985 - Nr. 15/1983/71/107-109, Abdulaziz u. a./Vereinigtes Königreich - NJW 1986, 3007 Rn. 67; vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99, Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279 Rn. 54 und vom 28. Juni 2012 - Nr. 14499/09, A.A. u.a. - Rn. 71).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Diese Rechte gewähren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts materiell zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen aber deren Auswirkungen auf das Privatleben des Betroffenen und seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu beachten (EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 46410/99, Üner NVwZ 2007, 1279; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 2 BvR 2341/06 InfAuslR 2008, 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Damit setzt der Gesetzgeber Vorgaben um, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-482/01 und C-493/01 - Rn. 99) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99, Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279 Rn. 57 - 60) ergeben.
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Rechtsprechung
   EGMR, 05.07.2005 - 46410/99   

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https://dejure.org/2005,7117
EGMR, 05.07.2005 - 46410/99 (https://dejure.org/2005,7117)
EGMR, Entscheidung vom 05.07.2005 - 46410/99 (https://dejure.org/2005,7117)
EGMR, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 46410/99 (https://dejure.org/2005,7117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien einer zulässigen Ausweisungsverfügung gegen straffällig gewordene Zuwanderer der zweiten Generation bzw. gegen sich seit der frühen Kindheit im Gastland befindliche Ausländer; Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das europarechtlich geschützte Recht auf Achtung ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ÜNER v. THE NETHERLANDS

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2 MRK
    No violation of Art. 8 (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ÜNER c. PAYS-BAS

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2 MRK
    Non-violation de l'art. 8 (französisch)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 688
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Darüber hinaus berücksichtigt der Gerichtshof auch die besonderen Bindungen, die diese Zuwanderer zu dem Gastland, in dem sie den größten Teil ihres Lebens verbracht haben dürften, entwickelt haben (vgl. Rechtssachen Mehemi . / . Frankreich , Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI, Nr. 36, und, a contrario , Baghli . / . Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 34374/97, Nr. 48, EuGHMR 1999-VIII; vgl. auch Empfehlung Nr. 1504 (2001) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Nichtausweisung von Zuwanderern der zweiten Generation).
  • EGMR, 06.11.2001 - 44947/98

    KAYA v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Zwar bestreitet der Gerichtshof nicht, dass sich daraus für die Partnerin des Beschwerdeführers und seine Kinder gewisse soziale Härten ergeben könnten; er konnte jedoch keine Anhaltspunkte für unüberwindbare Hindernisse feststellen, die dagegen sprechen, dass sie sich mit ihm in der Türkei niederlassen (vgl. Rechtssachen Gül . / . Schweiz , Urteil vom 19. Februar 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-I, S. 176, Nr. 42 und Ibrahim Kaya . / . Niederlande (Entscheidung), Individualbeschwerde Nr. 44947/98, 6. November 2001).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Der Gerichtshof hat auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ausweisungsverfügung nicht unbefristet war (vgl. Rechtssachen Yilmaz . /. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 52853/99, Nr. 48, 17. April 2003, und Radovanovic . / . Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Nr. 37, 22. April 2004).
  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Der Gerichtshof hat auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ausweisungsverfügung nicht unbefristet war (vgl. Rechtssachen Yilmaz . /. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 52853/99, Nr. 48, 17. April 2003, und Radovanovic . / . Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Nr. 37, 22. April 2004).
  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 05.07.2005 - 46410/99
    Er stellt ferner fest, dass die innerstaatlichen Behörden nicht der Frage nachgegangen sind, ob von der Partnerin des Beschwerdeführers und seinen Kindern, die alle die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, erwartet werden könnte, ihm in die Türkei zu folgen, und ob sie Türkischkenntnisse haben (vgl. Rechtssache Yildiz . / . Österreich , Individualbeschwerde Nr. 37295/97, Nr. 43, 31. Oktober 2002).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Das private Bleibeinteresse der Klägerin zu 1. überwiegt das widerstreitende öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung auch nicht deshalb, weil es ihr unmöglich oder auch nur unzumutbar ist, im Land ihrer Staatsangehörigkeit, Serbien, ein Privatleben zu führen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Dabei sind die vom Menschenrechtsgerichtshof inzwischen entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 2. August 2001 54273/00 Boultif, InfAuslR 2001, 476 und vom 5. Juli 2005 46410/99 Üner, InfAuslR 2005, 450).
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Erforderlich ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Beachtung der vom EGMR entwickelten Kriterien, die im Wesentlichen in den Entscheidungen Boultif und Üner zusammengefasst worden sind (vgl. EGMR, Urt. v. 02.08.2001 - 54273/00 - Boultif - InfAuslR 2001, 476 und Urt. v. 05.07.2005 - 46410/99 - Üner - InfAuslR 2005, 450).
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Rechtsprechung
   EGMR, 01.06.2004 - 46410/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,41829
EGMR, 01.06.2004 - 46410/99 (https://dejure.org/2004,41829)
EGMR, Entscheidung vom 01.06.2004 - 46410/99 (https://dejure.org/2004,41829)
EGMR, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 46410/99 (https://dejure.org/2004,41829)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EGMR, 26.11.2002 - 46410/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34537
EGMR, 26.11.2002 - 46410/99 (https://dejure.org/2002,34537)
EGMR, Entscheidung vom 26.11.2002 - 46410/99 (https://dejure.org/2002,34537)
EGMR, Entscheidung vom 26. November 2002 - 46410/99 (https://dejure.org/2002,34537)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 20.03.1991 - 15576/89

    CRUZ VARAS ET AUTRES c. SUÈDE

    Auszug aus EGMR, 26.11.2002 - 46410/99
    The assessment of this level depends on all circumstances of the case (see the Cruz Varas and Others v. Sweden judgment of 20 March 1991Note, Series A no. 201, pNote. 31, §Note 83).
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