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   EGMR, 30.03.2010 - 46682/07   

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https://dejure.org/2010,29183
EGMR, 30.03.2010 - 46682/07 (https://dejure.org/2010,29183)
EGMR, Entscheidung vom 30.03.2010 - 46682/07 (https://dejure.org/2010,29183)
EGMR, Entscheidung vom 30. März 2010 - 46682/07 (https://dejure.org/2010,29183)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 30.03.2010 - 46682/07
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • EGMR, 30.11.2004 - 75546/01

    KOS c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus EGMR, 30.03.2010 - 46682/07
    Allein der Gerichtshof ist befugt, über die rechtliche Würdigung des Sachverhalts zu entscheiden, indem er verhältnismäßig flexibel und ohne übermäßigen Formalismus vorgeht (siehe Kos ./. Tschechische Republik, Individualbeschwerde Nr. 75546/01, Rdnr. 29, 30. November 2004).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Beide Gerichte gehen im Hinblick auf das Recht auf ein Gerichtsverfahren in angemessener Dauer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24. Juni 2010 - Nr. 25756/09 - juris Rn. 21 und vom 30. März 2010 - Nr. 46682/07 - juris Rn. 36; BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - NJW 2001, 214 und vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BAG, 13.12.2017 - 5 AZA 84/17

    Prozesskostenhilfe - Entschädigung für überlange Verfahrensdauer -

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist die Zeit bis zur Zustellung der Entscheidung hinzuzurechnen (vgl. EGMR 30. März 2010 - 46682/07 - Rn. 36) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Der EGMR lässt den für die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigenden Zeitraum an dem Tag beginnen, an dem der Beschwerdeführer seinen Widerspruch einlegt, und begründet dies mit dem Umstand, dass die Einlegung des Widerspruchs ein notwendiger erster Schritt ist, bevor das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht werden kann (vgl. u.a. EGMR, Urteil vom 30. Juni 2011, Beschwerde Nr. 11811/10, Rn. 21; Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 21; Urteil vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07, Rn. 36).

    Zu dem Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG zählt auch der Zeitraum von der Verkündung einer gerichtlichen Entscheidung bis zu deren Zustellung (vgl. EGMR, Urteil vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07, Rn. 36).

    Der EGMR stellt zwar in Angelegenheiten nach Art. 6 Abs. 1 EMRK auch auf die Gesamtverfahrensdauer ab (vgl. Urteile vom 24. Juni 2010, Beschwerden Nr. 21423/07 [Rn. 30], und 25756/09 [Rn. 21], sowie vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07 [Rn. 36]) und berücksichtigt, dass ein Verfahren zwar in einer Instanz lange anhängig war, in einer späteren Instanz jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen wurde (EGMR, Urteil vom 7. Januar 2010, Beschwerde Nr. 40009/04, Rn. 151).

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