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   VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01   

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VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01 (https://dejure.org/2001,26118)
VK Südbayern, Entscheidung vom 28.12.2001 - 47-11/01 (https://dejure.org/2001,26118)
VK Südbayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 47-11/01 (https://dejure.org/2001,26118)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2000 - Verg 7/00

    Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge als Beschaffungsverträge)

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01
    Teilweise wird darüber hinaus gefordert, dass die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegen muss (OLG Düsseldorf Verg 7/00 v. 02.08.2001).

    Die Kammer schließt sich hier insoweit der Meinung des BayObLG an, wonach bei einem unzulässigen Antrag kein Akteneinsichtsrecht für den Antragsteller besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. Verg 7/00).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01
    Dies entspreche im übrigen auch der Sachverhaltskonstellation, die der vom Bayerischen Obersten Landesgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen "Tele Austria" vom 07. Dezember 2000 (NZBau 2001, 148 ff.) entspricht: Auch in dieser Entscheidung sei dem Auftragnehmer eine nach dem österreichischen Telekommunikationsgesetz (dort § 19) dem öffentlichen Auftraggeber zugewiesene Aufgabe (Führung eines auf dem aktuellen Stand zu haltenden Teilnehmerverzeichnisses) übertragen worden.

    Kennzeichen einer Konzession ist, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (GA Fenelly, Schlussanträge Rs. C-324/98 ,,Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post § Telekom Austria AG" Rn. 37; implizit EuGH, Urt. v. 10.11.1998, Rs C-360/96, ,,Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" Rn. 25, in NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Abl. 1998 Nr. C 21/53 f.; Boesen, § 99 Rdz. 32 m.w.N.; Prieß in Jestaedt/Kemper/Marx/Prieß, Das Recht der Auftragsvergabe, S. 80; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rdz. 27).

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01
    Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 11.12.2001 (Verg 15/01) könne weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht als Begründung für die Unzulässigkeit des hier gestellten Nachprüfungsantrages herangezogen werden.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 11.12.2001, AZ.: Verg 15/01, ausgeführt, dass die Inkongruenz von Benutzer und Zahlungspflichtigem hinsichtlich der Einstufung eines Vertrages als Dienstleistungskonzession jedoch unschädlich sei.

  • VK Südbayern, 08.10.2001 - 28-08/01

    Einführung eines Fernsehprogrammes zur Fahrgastinformation

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01
    Bezüglich der Einzelheiten verweise sie auf den rechtkräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse vom 06. September 2001 (AZ.: 7L1422/01.NW) und den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 08. Oktober 2001 (AZ.: 120.3-3194.1-28-08/01).
  • BayObLG, 13.03.2001 - Verg 1/01

    Ausschluss eines Angebots aus dem Vergabeverfahren wegen der Einschaltung von

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01
    Vergabekammer Südbayern Vorlage an BayObLG Beschluss 47-11/01 Beschluss Verg 1/02 2/bo vom 04.02.2002 vom 28.12.2001 und Verg 1/01 bo vom 21.02.2002 VK-Beschluss bestätigt.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2001 - 47-11/01
    Kennzeichen einer Konzession ist, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (GA Fenelly, Schlussanträge Rs. C-324/98 ,,Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post § Telekom Austria AG" Rn. 37; implizit EuGH, Urt. v. 10.11.1998, Rs C-360/96, ,,Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" Rn. 25, in NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Abl. 1998 Nr. C 21/53 f.; Boesen, § 99 Rdz. 32 m.w.N.; Prieß in Jestaedt/Kemper/Marx/Prieß, Das Recht der Auftragsvergabe, S. 80; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rdz. 27).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Dementsprechend unterfällt dem Vergaberecht grundsätzlich jede Art von zweiseitig verpflichtendem Vertrag (BayObLG, B. v. 27.2.2003 - Az.: Verg 01/03; VK Südbayern, B. v. 28.12.2001 - Az.: 47-11/01).
  • VK Arnsberg, 04.09.2003 - VK 2-20/03

    Überprüfung einer Dienstleistungkonzession im vergaberechtlichen

    Erfasst wird vielmehr jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann (vgl. hierzu Vergabekammer Südbayern vom 28.01.2001, Az.: 47-11/01 mit weiteren Hinweisen).
  • VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    (1) Die Rechtsprechung hat Dienstleistungskonzessionen bislang u. a. in folgenden Bereichen angenommen: Öffentlich-rechtliche Übertragung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01), Betrieb einer Spielbank (VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 06.05.2002, Az. 1 VK 18/02), Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen (VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001, Az. 47-11/01), Werbungsfinanzierte Fahrgastinformationen (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01), Verpachtung des Rechts auf Außenwerbung (1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02).
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