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   VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13   

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https://dejure.org/2014,7595
VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13 (https://dejure.org/2014,7595)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2014 - 47-IV-13 (https://dejure.org/2014,7595)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2014 - 47-IV-13 (https://dejure.org/2014,7595)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506 [3507]; Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 - juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 89-IV-06; st. Rspr).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde ein Gehörsverstoß nicht gerügt, ist grundsätzlich die Erhebung einer Anhörungsrüge nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - NJW 2013, 3506 [3507]).

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 105-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 105-IV-12 -, juris, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09 - st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 105-IV-12 -, juris, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09 - st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 82-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    aa) Eine Gegenvorstellung zählt als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht zum Rechtsweg und ist nicht aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, sie ist daher nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 82-IV-10; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30 Juni 2009, BVerfGK 15, 591 [593]).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 57-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506 [3507]; Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 - juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 89-IV-06; st. Rspr).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Der Bundesfinanzhof gab der Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2013 statt und hob die Vollziehung der Anordnung des dinglichen Arrestes ohne Sicherheitsleistung auf (XI B 125/12), da bei der gebotenen summarischen Prüfung jedenfalls das Vorliegen eines Arrestgrundes ernstlich zweifelhaft sei.
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506 [3507]; Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 - juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 89-IV-06; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 89-IV-06

    Die gegen den Gehörsrügebeschluss erhobene und offensichtlich unzulässige

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506 [3507]; Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 - juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 57-IV-10; Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 89-IV-06; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 29-IV-23
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge; hierdurch kann die Möglichkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht offen gehalten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13 m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4 m.w.N.; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2; Brückner, SächsVBl. 2018, 136).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem

    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge; hierdurch kann die Möglichkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht offen gehalten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13 m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4 m.w.N.; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2; Brückner, SächsVBl. 2018, 136).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22

    Versagung der Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen

    Eine Gegenvorstellung zählt als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf weder zum Rechtsweg noch ist ihre Einlegung aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erforderlich, weshalb sie nicht geeignet ist, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 82-IV-10; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 9-IV-19

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde

    Dies gilt auch, soweit zunächst eine Anhörungsrüge ordnungsgemäß erhoben und die Verfassungsbeschwerde dann ausschließlich auf die Verletzung anderer Grundrechte gestützt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 29-IV-17
    Die Frist zur Erhebung des Verfassungsbeschwerde begann nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Landgerichts Zwickau vom 29. Dezember 2016, weil die Gegenvorstellung nicht dem Rechtsweg i.S.v. § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG zuzuordnen ist und als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf im Interesse der Rechtssicherheit den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist unberührt lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13; st. Rspr.).
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