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   FG Hessen, 17.03.1976 - I 47/73   

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FG Hessen, 17.03.1976 - I 47/73 (https://dejure.org/1976,12741)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.03.1976 - I 47/73 (https://dejure.org/1976,12741)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. März 1976 - I 47/73 (https://dejure.org/1976,12741)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    A - Im Rahmen der Rechtssachen 47/73 (RT) und 56/73 (Pfeifer & Langen) hat der Gerichtshof der Kommission aufgegeben, Angaben darüber zu machen, auf welche Tatsachen sie ihre Behauptung stützt, RT und Pfeifer & Langen hätten mit Bezug auf den westdeutschen Markt ihr Verhalten auch im Wirtschaftsjahr 1968/69 aufeinander abgestimmt.

    RT zugestellt worden sei, werde in Artikel 1 des Entscheidungstenors eine Abschirmung des westdeutschen Marktes "seit dem Wirtschaftsjahr 1969/70" festgestellt; derselbe Irrtum sei auch in der Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73 unterlaufen.

    ’ - Ebenfalls im Rahmen der Rechtssache 47/73 (RT) und 56/73 (Pfeifer & Langen) hat der Gerichtshof den Klägerinnen aufgegeben, eine Reihe von Fragen, jeweils getrennt für die einzelnen Wirtschaftsjahre 1966/67 bis 1971/72, zu beantworten.

    Im Rahmen der Rechtssache 47/73 (RT) hat der Gerichtshof:.

    Zum neunten Beschwerdepunkt (aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen in bezug auf die Ausschreibungen für die Erstattungen bei der Ausfuhr nach dritten Ländern; vgl. oben III 9) Im Rahmen des neunten Beschwerdepunktes sowie der Rechtssachen 41/73 (Générale Sucrière), 43/73 (Say), 44/73 (Béghin), 47/73 (RT) und 48/73 (Sucres et Denrées) hat der Gerichtshof.

    rens waren (9 bis 10) ? ? 60 000 ? 3 396 950 1 - RT schlusselt die von ihr ausgeführten Weißzuckermengen danach auf, ob die Ausfuhrlizenzen ihr selbst (25 499 t) oder den belgischen Exporthändlern Export und Hottlet (20 374 t) erteilt wurden; die Summe beider Zahlen beträgt 45 873 t. Die Kommission behauptet, daß die von ihr für die "RT" zugeschlagenen Mengen genannte Zahl 56 650 - 21 150 t umfasse, die Export von März 1970 an zugeschlagen worden seien, also von dem Zeitpunkt, ab dem Export "RT in den Ausschreibungsverfahren folgen mußte" (vgl. Anhänge 1 74 bis 78 zu den Klagebeantwortungen; Anhänge II 17.18 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73); - 3 000 t umfasse, die der französischen Firma Erstein zugeschlagen worden seien, die eine Tochtergesellschaft der RT sei.

    Einer von der Kommission vorgelegten Statistik (Anlage 1 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 47/73, Übersicht VI) ist zu entnehmen, daß die "kontrollierten" Lieferungen - d.h. die Lieferungen von Hersteller an Hersteller, an die Milchindustrie, zum Zwecke der Denaturierung oder zum Weiterexport nach Drittländern - in den hier maßgeblichen vier Wirtschaftsjahren jeweils 70 %, 28, 4 %, 79, 3 % und 70 % der Gesamtausfuhren aus Belgien nach den Niederlanden ausmachten, wobei sich der verhältnismäßig niedrige Anteil von 28, 4 % nach Darstellung der Kommission daraus erklärt, daß 1969/70 zwei Drittel dieser Ausfuhren von Herstellern stammten, die von RT unabhängig seien.

    Einer Reihe von Bestätigungsschreiben, die Export und Hottlet an RT oder an andere belgische Hersteller gerichtet haben (Anlagen II 28, 35 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73), ist zu entnehmen, daß diese Händler die Verpflichtung eingegangen sind, den von ihnen gekauften Zukker nur zur Denaturierung weiterzuveräußern.

    254 Nach den von der Kommission in der Anlage 1 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 47/73 gemachten statistischen Angaben schlüsseln sich die belgischen Weißzuckerausfuhren nach Deutschland während des maßgeblichen Zeitraums, in Tonnen ausgedrückt, wie folgt auf: davon: "kontrollierte" Ausfuhren Wirtschafts­.

    Ferner macht die Kommission geltend, die abweisende Haltung, die RT gegenüber deutschen Kaufinteressenten mit Ausnahme von Pfeifer & Langen eingenommen habe, lasse sich nicht als das Ergebnis einer in voller Unabhängigkeit aufgrund ihrer objektiven Interessenlage getroffenen Entscheidung der belgischen Firma werten, denn die umfangreichen Produktionsüberschüsse in Belgien (jeweils 174 000, 251 000, 193 000 beziehungsweise 277 000 Tonnen in den maßgeblichen vier Wirtschaftsjahren; vgl. Anlage 1 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 47/73, Übersicht I) auf der einen und die beachtliche Nachfrage im westlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der anderen Seite hätten für RT unter normalen Umständen einen Anreiz darstellen müssen, mit Pfeifer & Langen auf dem Markt dieses Gebietes zu konkurrieren.

    Hottlet in der Zeit vom 8. Oktober 1968 bis zum 7. Januar 1972 geschlossene Kaufverträge, ein Schreiben von RT an Hottlet vom 19. März 1969 und mehrere interne Aufzeichnungen von Export aus der Zeit zwischen Februar und Mai 1970 (Anlagen I 41, 78, 131 zu den Klagebeantwortungen; Anlagen II 17, 18 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73; Anlage 3 zur Gegenerwiderung in derselben Rechtssache).

    b) Einer Korrespondenz zwischen RT und Hottlet, die zwischen dem 20. Oktober 1968 und dem 16. Dezember 1969 geführt wurde (Anlage 3 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 47/73), läßt sich folgendes entnehmen: - Hottlet hatte bei RT eine bestimmte Zuckermenge gekauft und an einen deutschen Kunden weiterverkauft, wobei sowohl beim Kauf als auch beim Weiterverkauf auf Verlangen von RT die Klausel in den Vertrag aufgenommen worden war, daß der Zucker nur für Denaturierungszwecke verwendet werden dürfe.

    Dies impliziert, daß die Raffinerie Tirlemontoise sich weigert, uns Rohzucker anzubieten, den wir nach freiem Belieben verkaufen können.) 390 Am gleichen Tage traf das Direktorium von Export zu diesen Fragen eine Entscheidung, die u. a. wie folgt lautet (Anlage II 17 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73): "Accord de notre part, dans un esprit de conciliation et comme geste de bonne volonté, de ne pas soumissionner pour une restitution de brut aux adjudications permanentes de la CEE qui auront lieu, hebdomadairement à partir du mercredi 18 février, ceci pour que de telles demandes de restritution ne concurrencent pas les demandes des raffineurs francobelges, et de Raffinerie Tirlemontoise en particulier.

    391 In einem Vermerk vom 26. März 1970 (Anlage II 18 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73) führte Baron Kronacker, der Präsident der Export, folgendes aus: "Je souhaite qu'on marche d'accord avec Tirlemont.

    568 Aus einem weiteren internen Vermerk von Export (Anlage II 17 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73) ist zu ersehen, daß das Direktorium dieser Firma "nach Prüfung des [von Herrn Maisin von RT] unterbreiteten Vorschlages, Export an den Rohzuckerverkäufen von Tirlemont unter der Voraussetzung zu beteiligen, daß sie ihre Angebote bei den EWG-Weißzuckerausschreibungen mitteilt", am 17. Februar 1970 die nachfolgend wiedergegebenen Entscheidungen getroffen hat: "A - Accord de notre part... de ne pas soumissionner pour une restitution de brut aux adjudications permanentes de la CEE qui auront lieu, hebdomadairement à partir du mercredi 18 février, ceci pour que de telles demandes de restitution ne concurrencent pas les demandes des raffineurs franco-belges, et de Raffinerie Tirlemontoise en particulier.

    569 In einem internen Vermerk "über die Verhandlungen mit RT am 26. März 1970" (Anlage II 18 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73) führt Baron Kronacker aus:.

    In einer Niederschrift über eine Sitzung des Verwaltungsrates der RT vom 17. Juli 1970 (Anlage II 19 zu der Klagebeantwortung in der Rechtssache 47/73) heißt es: "Pour l'an prochain, nous voudrions essayer d'éviter le bradage des restitutions.

    597 Ausweislich der insoweit auf das von Frankreich und Belgien gelieferte Zahlenmaterial gestützten Statistiken der Kommission (Aufstellungen III und IV der Anlage 1 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 47/73) wurden aus diesen beiden Mitgliedstaaten folgende Mengen nach Ländern innerhalb der Gemeinschaft exportiert:.

    609/610 Zu den Geldbußen, die SU, Générale Sucrière, CSM, Say, Béghin, RT, Sucres et Denrées, SZV und Pfeifer & Langen (Rechtssachen 40 bis 44/73, 47/73, 48/73, 55/73 und 56/73), also Klägerinnen auferlegt worden sind, denen nach den Feststellungen des Gerichtshofes nur ein Teil der behaupteten Zuwiderhandlungen angelastet werden kann, ist zunächst zu bemerken, daß die Kommission nach ihrer Darstellung die in Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Entscheidung angeführten Zuwiderhandlungen nicht unmittelbar mit Geldbußen geahndet, sondern bei der Festsetzung der Bußen im Zusammenhang mit den in Artikel 1 Absatz 1 festgestellten Zuwiderhandlungen gewürdigt hat Diese Art des Vorgehens führt zu der Feststellung, daß die Geldbußen gegebenenfalls auch wegen der in Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Entscheidung festgestellten Zuwiderhandlungen verhängt worden sind.

    624 Nach alledem sind die gegen SU, Générale Sucrière, CSM, Say, Béghin, RT, Sucres et Denrées, SZV und Pfeifer & Langen (Rechtssachen 40 bis 44/73, 47/73, 48/73, 55/73 und 56/73) verhängten Geldbußen auf den im Tenor genannten Betrag herabzusetzen.

    Da in den Rechtssachen 40 bis 44/73, 47/73, 48/73, 55/73 und 56/73 (SU, Générale Sucrière, CSM, Say, Béghin, RT, Sucres et Denrées, SZV und Pfeifer & Langen) die.

    - für Say (Rechtssache 43/73) auf 80 000 Rechnungseinheiten (444 335, 20 französische Franken); - für Béghin (Rechtssache 44/73 ) auf 100 000 Rechnungseinheiten (555 419 französische Franken); - für die Raffinerie Tirlemontoise (Rechtssache 47/73) auf 600 000 Rechnungseinheiten (30 000 000 belgische Franken);.

    b) In den Rechtssachen 40 bis 44/73, 47/73, 48/73, 55/73 und 56/73 (Suiker Unie, Générale Sucrière, Centrale Suiker Maatschappij, Béghin, Say, Raffinerie Tirlemontoise, Sucres et Denrées, Südzucker-Verkauf GmbH und Pfeifer & Langen) trägt jede Partei jeweils die Kosten, die ihr im Hauptverfahren entstanden sind.

    Lebaudy - SUC = Groupement d'intérêt Economique Lebaudy SUC, Paris * NZV = Norddeutsche Zucker GmbH, Uelzen Pfeifer & Langen = Firma Pfeifer & Langen (56/73) Romana = Romana Zucchero S.p.A., Genua * RT = Raffinerie Tirlemontoise (47/73) SADAM = Società SADAM (50/73).

  • EuGH, 11.12.1973 - 41/73

    Société anonyme Générale Sucrière u.a. / Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in der Rechtssache 47/73.

    Mit Schriftsätzen, die am 17. (Rechtssachen 45-47/73), am 18. (Rechtssache 50/73) bzw. am 19. September (übrige Rechtssachen) eingegangen sind, stellt ein Teil der Klägerinnen die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Streithelferin in das Ermessen des Gerichtshofes (Klägerinnen in den Rechtssachen 41/73, 43/73 und 44/73), während die übrigen Klägerinnen beantragen, die Zulassung abzulehnen.

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