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   AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18   

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https://dejure.org/2019,22654
AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18 (https://dejure.org/2019,22654)
AG München, Entscheidung vom 08.02.2019 - 472 C 22568/18 (https://dejure.org/2019,22654)
AG München, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 472 C 22568/18 (https://dejure.org/2019,22654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242, § 546 Abs. 1, § 565, § 985
    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsbedarfs durch Erwerber einer Werkdienstwohnung

  • rewis.io

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsbedarfs durch Erwerber einer Werkdienstwohnung

  • mietrechtsiegen.de

    Ordentliche Kündigung einer Werkdienstwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumung einer Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Wer zu spät kommt...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer Betriebswohnung mit 11 Jahren Verspätung?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensschutz für Dienstwohnung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensschutz für Dienstwohnung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Betriebswohnung erst 11 Jahre nach Ausscheiden aus Dienst wegen Verwirkung unwirksam

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensschutz für Dienstwohnung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Zu späte Kündigung einer Betriebswohnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18
    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht gelten machen werde (BGH, Urt. vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03, NJW 2006, 219; BGH, Urt. v. 9.10.2013 - XII ZR 59/12, NJW-RR 2014, 195).

    Zwischen dem Umstandsmoment und dem erforderlichen Zeitablauf besteht eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an das Umstandsmoment desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH, Urt. vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03, NJW 2006, 219).

  • AG Hamburg, 08.07.2008 - 48 C 421/07
    Auszug aus AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18
    Das Umstandsmoment der Verwirkung liegt vor, wenn der ehemalige Mieter auf Grund konkreter Umstände darauf vertrauen darf, dass der Vermieter von dem Anspruch bzw. dem Titel keinen Gebrauch machen werde (Blank in: Schmidt/Futterer, 13. Auflage 2017, § 545 Rn. 35; AG Hamburg, Urt. vom 8.7.2008 - 48 C 421/07, WuM 2008, 609).
  • KG, 29.12.2006 - 12 U 117/06

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltsbestimmung für die auf den Mieter umlegbaren

    Auszug aus AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18
    Es gilt der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist (KG, Urt. vom 29.12.2006 - 12 U 117/06, NZM 2008, 129 f).
  • OLG Hamm, 01.10.1981 - 4 REMiet 6/81

    Verspätete Zwangsvollstreckung aus einem wegen Zahlungsverzuges erwirkten

    Auszug aus AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18
    Einigkeit besteht jedenfalls insoweit, als keine für alle Fallgestaltungen wirksame absolute zeitliche Grenze besteht, sondern eine Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und der verständigen Interessenlage der Vertragsparteien zu erfolgen hat (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 1.10.1981 - 4 ReMiet 6/81, NJW 1982, 341).
  • KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04

    Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von

    Auszug aus AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18
    Es gilt der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist (KG, Urt. vom 29.12.2006 - 12 U 117/06, NZM 2008, 129 f).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18
    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht gelten machen werde (BGH, Urt. vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03, NJW 2006, 219; BGH, Urt. v. 9.10.2013 - XII ZR 59/12, NJW-RR 2014, 195).
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