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   AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20   

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https://dejure.org/2021,515
AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20 (https://dejure.org/2021,515)
AG München, Entscheidung vom 12.01.2021 - 473 C 11647/20 (https://dejure.org/2021,515)
AG München, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 473 C 11647/20 (https://dejure.org/2021,515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 573 Abs. 1 S. 1, § 573c Abs. 1 S. 2, § 546
    Eigenbedarf für Überlassung der Wohnung an ein Au-pair

  • rewis.io

    Behinderung, Wohnung, Unterbringung, Erkrankung, Mieter, Krankheit, Arzt, Vermieter, Betreuung, Grundbuch, Wohnrecht, Arbeit, Zustellung, Herausgabe, berechtigtes Interesse, Grad der Behinderung, Kosten des Verfahrens

  • mietrechtsiegen.de

    -Zimmer-Whg: Kündigung für Au-Pair-Bedarf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Platz für ein Au-pair rechtfertigt Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Die Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung rechtfertigt hier die Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Platz für das Au Pair kann Eigenbedarf begründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Au Pair rechtfertigt die Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung eines Au-Pair

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf für das Au-Pair?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung wegen beabsichtigter Unterbringung eines Au-pairs? (IMR 2021, 233)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Auszug aus AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20
    cc) Als weiterer Punkt ist von Bedeutung, dass der Bedarf voraussetzt, dass familiäre Gründe die Nutzung gerade der gekündigten Wohnung notwendig machen und die Wohnung für die familiären Abläufe nach den Aufgaben des Au-pair von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 2017, 2819 zum Betriebsbedarf).
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 127/08

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und

    Auszug aus AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20
    Die Unterbringung einer Hilfsperson, wie eines Au-pair, stellt dann ein berechtigtes Interesse für den Vermieter dar, wenn für die Beschäftigung der Hilfsperson ein Bedürfnis besteht und ihre Unterbringung im Haus oder in der Nähe der Vermieterwohnung aus persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen geboten ist (Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, BGB § 573 Rn. 53; BGH NJW 2009, 1808).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 184/09

    Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wirksamkeit des mit der

    Auszug aus AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20
    Eine solche Widerspruchserklärung ist bereits vor Fristbeginn im Rahmen der Kündigungserklärung möglich (vgl. BGH NJW 2010, 2124).
  • BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Wunsch des Vermieters, ein Au-pair zur Kinderbetreuung in seinen Haushalt aufzunehmen, grundsätzlich vernünftig und nachvollziehbar ist (BVerfG, NJW 1994, 994).
  • AG Berlin-Kreuzberg, 03.02.2022 - 23 C 196/21

    Kündigung eines Mietverhältnisses für Unterbringung einer Au-Pair-Hilfe?

    Nach dieser Entscheidung hängen die Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Erlangungsinteresses des Vermieters davon ab, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund eher eine größere Nähe zum Eigenbedarfstatbestand oder eher eine solche zum Tatbestand der Verwertungskündigung aufweist (AG München, Urteil vom 12. Januar 2021 - 473 C 11647/20 -, Rn. 28, zit. N. juris).

    Relevant ist dabei nur die "Nähe zur Vermieterwohnung" (AG München, Urteil vom 12. Januar 2021 - 473 C 11647/20 -, Rn. 43, juris).

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