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   AG München, 22.03.2019 - 473 C 22571/18   

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https://dejure.org/2019,10313
AG München, 22.03.2019 - 473 C 22571/18 (https://dejure.org/2019,10313)
AG München, Entscheidung vom 22.03.2019 - 473 C 22571/18 (https://dejure.org/2019,10313)
AG München, Entscheidung vom 22. März 2019 - 473 C 22571/18 (https://dejure.org/2019,10313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Mieteranspruch auf Wiederanbringung von Außenrollläden nach Modernisierungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Modernisierungsmaßnahme: Mieter hat Anspruch auf Wiederanbringung von Außenrollläden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Das Rollo muss bleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf ein Außenrollo

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wiederanbringungspflicht eines Außenrollos nach Balkonanbau

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Modernisierungsmaßnahme: Mieter hat Anspruch auf Wiederanbringung von Außenrollläden! (IMR 2019, 318)

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 241/13

    Außenrollläden entfernt: Mietsache mangelhaft?

    Auszug aus AG München, 22.03.2019 - 473 C 22571/18
    Gegen eine Wiederanbringung von Außenrollläden nach einer erfolgten Fassadendämmung wird regelmäßig erfolgreich eingewandt, das Fehlen der Außenrollläden würde durch die angebrachte Wärmedämmfassade jedenfalls zu einem großen Teil kompensiert, zudem sei eine weitere Kompensation durch das Anbringen von Innenjalousien möglich und daher das Interesse des Mieters an der Wiederanbringung der Außenrollläden gegenüber den damit für den Vermieter verbundenen erheblichen Schwierigkeiten und Nachteilen als geringer einzustufen (LG Düsseldorf, Urt. V. 18.06.2014 - 23 S 241/13).

    Aus diesem Grund ist auch das im Rahmen der Entscheidung des LG Düsseldorf (Urt. v. 18.06.2014 - 23 S 241/13) gefundene Ergebnis, welches sich auf eine wärmegedämmte Erdgeschosswohnung bezieht, auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, wenngleich die Entscheidung viele Belange des Klägers richtig wertet, so, dass ein berechtigtes Interesse an Einbruchschutz nicht von der Hand zu weisen sei, da die Wohnung des Beklagten im Erdgeschoss liege (LG Düsseldorf 18.06.2014 - 23 S 241/13).

    Auch wenn, wie das LG Düsseldorf zutreffend bemerkt, die Außenrollläden keinen absoluten Einbruchsschutz gewährleisten (Urt. V. 18.06.2014 23 S 241/13), so kann es hierauf allein nicht ankommen.

  • LG Berlin, 22.03.2010 - 67 S 306/09
    Auszug aus AG München, 22.03.2019 - 473 C 22571/18
    Gegen eine Wiederanbringung wird in diesen Fällen auch zielführend eingewandt, dass die Wärmedämmung durch die Anbringung der Außenjalousie beschädigt würde, da die Jalousie nicht einfach aufgesetzt werden könne, sondern die Wand und die Wärmedämmung durchbrochen würden (LG Berlin, Urt. V. 22.03.2010 - 67 S 306/09).

    Während sich das Landgericht Düsseldorf in der zitierten Entscheidung mit der Frage des Einbruchsrisikos befasste, konnte das LG Berlin in seiner Entscheidung vom 22.03.2010 - 67 S 306/09 den zusätzlichen Einbruchsschutz durch Außenrollläden vernachlässigen, denn dort befand sich die Wohnung im ersten Obergeschoss.

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