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   AG München, 13.01.2012 - 474 C 19752/11   

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https://dejure.org/2012,42010
AG München, 13.01.2012 - 474 C 19752/11 (https://dejure.org/2012,42010)
AG München, Entscheidung vom 13.01.2012 - 474 C 19752/11 (https://dejure.org/2012,42010)
AG München, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 474 C 19752/11 (https://dejure.org/2012,42010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Der vorgetäuschte Eigenbedarf

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nach freiwilligem Auszug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mieter gekündigt - Der vorgetäuschte Eigenbedarf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der vorgetäuschte Eigenbedarf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin täuschte Eigenbedarf vor - Lässt sich der Mieter dennoch auf einen Vergleich ein, kann sein Anspruch auf Schadenersatz entfallen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nach freiwilligem Auszug

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Schadenersatzanspruch des Mieters bei vorgetäuschtem Eigenbedarf des Vermieters

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Ein vorab geschlossener Vergleich schließt Schadenersatzforderung des Mieters, wegen nicht Erfüllung des Eigenbedarfs, aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschter Eigenbedarf zur Begründung einer Eigenbedarfskündigung

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Vermieter hat Eigenbedarf nur vorgetäuscht // Hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, auch nach einem erfolgten Vergleich?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 231/07

    Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei

    Auszug aus AG München, 13.01.2012 - 474 C 19752/11
    Nach § 280 Abs. 1 BGB kann zwar der Mieter vom Vermieter grundsätzlich Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter seine Pflicht aus dem Mietverhältnis verletzt, indem er schuldhaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht, der in Wahrheit nicht besteht (BGH VIII ZR 231/07, Rn 11).
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