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   AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06   

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AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06 (https://dejure.org/2006,30450)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 12.05.2006 - 48 C 29/06 (https://dejure.org/2006,30450)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 48 C 29/06 (https://dejure.org/2006,30450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88

    Kfz-Nutzungsausfall; Ersatz; Nutzungsmöglichkeit; Nutzungswille;

    Auszug aus AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06
    An der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit fehlt es z.B. dann, wenn der Geschädigte während der Dauer der Reparatur seines Fahrzeugs auf Grund von Verletzungen gar nicht in der Lage wäre, sein Fahrzeug oder ein anderes gleichartiges Fahrzeug zu führen (vgl. BGH NJW 1968, 1778; OLG München, VersR 1991, 324).
  • BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06
    Andererseits entfällt der Nutzungswille nicht allein deshalb, weil der Geschädigte sich bei Bekannten einen Ersatzwagen leiht oder wenn das beschädigte Fahrzeug lediglich von Angehörigen oder anderen Personen benutzt worden wäre (vgl. BGH VersR 1974, 171; 1975, 426) .
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64

    Ersatz von Vorhaltekosten

    Auszug aus AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06
    Voraussetzung hierfür ist jedoch zum einen, dass der Geschädigte tatsächlich unfallbedingt auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss und zum anderen, dass der Ausfall der Nutzung für den Geschädigten fühlbar sein muss ( BGH VersR 1966, 192, 497).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06
    An der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit fehlt es z.B. dann, wenn der Geschädigte während der Dauer der Reparatur seines Fahrzeugs auf Grund von Verletzungen gar nicht in der Lage wäre, sein Fahrzeug oder ein anderes gleichartiges Fahrzeug zu führen (vgl. BGH NJW 1968, 1778; OLG München, VersR 1991, 324).
  • LG Stuttgart, 19.12.2012 - 4 S 266/12

    Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung

    Voraussetzung hierfür ist jedoch zum einen, dass der Geschädigte tatsächlich unfallbedingt auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss und zum anderen, dass der Ausfall der Nutzung für den Geschädigten fühlbar sein muss (AG Hildesheim, Urteil vom 12.05.2006 - 48 C 29/06).
  • AG Dülmen, 27.06.2014 - 3 C 85/14

    Ersatz fiktiver Verbringungskosten eines Fahrzeuges zu einer Lackiererei sowie

    Der Geschädigte, der Nutzungsausfall begehrt, ist gehalten, konkret darzulegen und substantiiert vorzutragen, dass er das KfZ in der fraglichen Zeit hätte nutzen können und wollen (AG Hildesheim, Urteil vom 12.05.2006 -48 C 29/06).
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