Rechtsprechung
AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 126 Abs 1 BGB, § 126 Abs 3 BGB, § 126a Abs 1 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 568 Abs 1 BGB
Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum bei unpünktlichen Zahlungseingängen; Nichteinhaltung der Schriftform bei Kündigung mit elektronischem Schriftsatz (Schriftsatzkündigung) bei Einreichung des Schriftsatzes per beA und Zustellung per Post - mietrechtsiegen.de
Mietvertragskündigung nach wiederholt unpünktlichen Mietzahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen für eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung (IMR 2022, 231)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kann ein Mietverhältnis im Prozess wirksam via beA gekündigt werden? (IMR 2022, 230)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 27.10.2022 - 3 W 111/22
Honorarberechnung, Schriftform, beA
Der hier vom Gericht per Postzustellung übersandte Ausdruck genügt weder der Schriftform noch der elektronischen Form (Bl. 129 GA, vgl. AG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2022 - 48 C 304/21, Rn. 40, juris zur Wohnraumkündigung).