Rechtsprechung
AG Münster, 21.09.2018 - 48 C 432/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verwirkung Widerrufsrecht; Höchstfrist der Rückgewähr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerrufsrecht des Käufers bei Überschreitung der in § 357 Abs. 1 BGB statuierten Frist zur Rücksendung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen hinsichtlich Verwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht und verspätete Rücksendung der Waren
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht und verspätete Rücksendung der Waren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Online-Handel: Widerrufsrecht und die Höchstfrist der Rückgewähr
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum Widerrufsrecht des Käufers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwirkung des Widerrufsrechts des Käufers bei einer Online-Bestellung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Rückzahlungspflicht auch bei verspäteter Rücksendung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf in zwei Teilen möglich?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkäufer kann auch bei verspäteter Rücksendung im Rahmen des Widerrufes zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet sein - AG Münster zum Widerrufsrecht des Käufers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus AG Münster, 21.09.2018 - 48 C 432/18
Die Beklagte ist auch parteifähig gemäß § 50 Abs. 1 ZPO, weil sie durch Betreibung des Online-Shops T am Rechtsverkehr teilnimmt und so eigene Rechte und Pflichten begründet (zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außen-GbR vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2001, - II ZR 331/00 -, NJW 2001, 1056). - BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03
Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …
Auszug aus AG Münster, 21.09.2018 - 48 C 432/18
Dabei verbietet sich ein pauschaler Vergleich allein der Länge der verstrichenen Zeiträume, weil zwischen dem Zeitmoment und dem Umstandsmoment insofern eine Wechselwirkung besteht, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH, Urteil vom 19.10.2005, - XII ZR 224/03 -, NJW 2006, 219, 220). - AG Bielefeld, 20.08.2008 - 15 C 297/08
Verbraucher kann sein Widerrufsrecht verwirken
Auszug aus AG Münster, 21.09.2018 - 48 C 432/18
Diese Entscheidung wird auch nicht von dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 20.08.2008 (- 15 C 297/08 -, BeckRS 2009, 07604), berührt. - BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus AG Münster, 21.09.2018 - 48 C 432/18
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014, - VII ZR 177/13 -, NJW 2014, 1230, 1231). - BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17
Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem …
Auszug aus AG Münster, 21.09.2018 - 48 C 432/18
Denn ob Verwirkung vorliegt, richtet sich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 23.01.2018, - XI ZR 298/17 -, NJW 2018, 1390, 1391).