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   AG Münster, 23.01.2020 - 48 C 3675/19   

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AG Münster, 23.01.2020 - 48 C 3675/19 (https://dejure.org/2020,3625)
AG Münster, Entscheidung vom 23.01.2020 - 48 C 3675/19 (https://dejure.org/2020,3625)
AG Münster, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 48 C 3675/19 (https://dejure.org/2020,3625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer Vollmacht im Prozess gegen eine Haftpflichtversicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer

    Auszug aus AG Münster, 23.01.2020 - 48 C 3675/19
    Dies ist hier der vollmachtlose Vertreter selbst, da er in Kenntnis des Vollmachtsmangels handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.1997, - XI ZB 15/97, NJW-RR 1998, 63; Beschluss vom 04.03.1993, - V ZB 5/93 -, NJW 1993, 1865; Beschluss vom 18.11.1982, - III ZR 113/79 -, NJW 1983, 883, 884) und insbesondere, da er - ungeachtet des eindeutigen Hinweises des Gerichts - sich weigert, eine ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde zum Nachweis seiner Bevollmächtigung vorzulegen, obgleich dies - der Argumentation der vermeintlich bevollmächtigten folgend - eigentlich unproblematisch möglich wäre.
  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 113/79

    Einlegung der Revision durch einen dazu nicht mandatierten Rechtsanwalt -

    Auszug aus AG Münster, 23.01.2020 - 48 C 3675/19
    Dies ist hier der vollmachtlose Vertreter selbst, da er in Kenntnis des Vollmachtsmangels handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.1997, - XI ZB 15/97, NJW-RR 1998, 63; Beschluss vom 04.03.1993, - V ZB 5/93 -, NJW 1993, 1865; Beschluss vom 18.11.1982, - III ZR 113/79 -, NJW 1983, 883, 884) und insbesondere, da er - ungeachtet des eindeutigen Hinweises des Gerichts - sich weigert, eine ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde zum Nachweis seiner Bevollmächtigung vorzulegen, obgleich dies - der Argumentation der vermeintlich bevollmächtigten folgend - eigentlich unproblematisch möglich wäre.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus AG Münster, 23.01.2020 - 48 C 3675/19
    Damit ergreift der Mangel der Vollmacht bereits die Erhebung der Klage, so dass diese als unzulässig abzuweisen ist (vgl. GmS, Beschluss vom 17.04.1984, - GmS-OBG 2/83 -, NJW 1984, 2149).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus AG Münster, 23.01.2020 - 48 C 3675/19
    Dies ist hier der vollmachtlose Vertreter selbst, da er in Kenntnis des Vollmachtsmangels handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.1997, - XI ZB 15/97, NJW-RR 1998, 63; Beschluss vom 04.03.1993, - V ZB 5/93 -, NJW 1993, 1865; Beschluss vom 18.11.1982, - III ZR 113/79 -, NJW 1983, 883, 884) und insbesondere, da er - ungeachtet des eindeutigen Hinweises des Gerichts - sich weigert, eine ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde zum Nachweis seiner Bevollmächtigung vorzulegen, obgleich dies - der Argumentation der vermeintlich bevollmächtigten folgend - eigentlich unproblematisch möglich wäre.
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