Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1972 - 48/69   

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https://dejure.org/1972,22
EuGH, 14.07.1972 - 48/69 (https://dejure.org/1972,22)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1972 - 48/69 (https://dejure.org/1972,22)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1972 - 48/69 (https://dejure.org/1972,22)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    ICI / Kommission

    VERORDNUNG NR . 99/63 DER KOMMISSION, ARTIKEL 2
    1 . GEMEINSCHAFTSVERWALTUNG - MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ÜBERTRAGUNG DER ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG - RECHTSNATUR

  • EU-Kommission

    ICI / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung von Farbstoffpreisen ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 3; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; VO (EWG) Nr. 99/63 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 99/63 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSVERWALTUNG - MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ÜBERTRAGUNG DER ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG - RECHTSNATUR

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (200)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    64 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Untersuchung der Frage, ob mehrere zu einer Gruppe gehörende Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, geprüft hat, ob das Mutterunternehmen die Preispolitik (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1972, 1CI/Kommission, 48/69, Slg. 1972, 619, Randnr. 137, und Geigy/Kommission, 52/69, Slg. 1972, 787, Randnr. 45), die Herstellungs- und Vertriebsaktivitäten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnrn. 37 und 39 bis 41), die Verkaufsziele, die Bruttomargen, die Verkaufskosten, den "cash flow", die Lagerbestände und das Marketing (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 48) beeinflussen konnte.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Indem das Wettbewerbsrecht der Union auf die Tätigkeiten von Unternehmen abstellt, legt es als entscheidendes Kriterium das Vorhandensein eines einheitlichen Verhaltens auf dem Markt fest, ohne dass die formale Trennung zwischen verschiedenen Unternehmen, die sich aus der Verschiedenheit ihrer Rechtspersönlichkeiten ergibt, eine solche Einheit für die Anwendung der Wettbewerbsregeln ausschließen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1972, 1mperial Chemical Industries/Kommission, 48/69, EU:C:1972:70, Rn. 140, sowie vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, EU:C:2006:784, Rn. 41).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Die Kommission musste in der angefochtenen Entscheidung daher keine ausdrückliche Begründung zu dieser Frage liefern (vgl. zur Pflicht zur Begründung der Zuständigkeit der Kommission auch Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 1972, 1mperial Chemical Industries/Kommission, 48/69, Slg. 1972, 619, Rn. 143 bis 145).
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   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69   

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https://dejure.org/1972,6060
Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69 (https://dejure.org/1972,6060)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.05.1972 - 48/69 (https://dejure.org/1972,6060)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1972 - 48/69 (https://dejure.org/1972,6060)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Imperial Chemical Industries Ltd. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Ausschließlichkeitsverträge sein: Urteil 23/67 vom 12. Dezember 1967, Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 543; Urteil 56/65 vom 30. Juni 1966, LTM/MBU, Slg. 1966, 281; Urteil 56 und 58/64 vom 16. Juli 1966, Grundig, Slg. 1966, 321; oder sie können Vereinbarungen zur Preisfestsetzung und Marktaufteilung sein: Urteile 41, 44 und 45/59 vom 15. Juli 1970, Chemiefarma, Buchler und Böhringer, Slg. 1970, 733, 769 und 815.

    Ihrem Urteil Grundig ist aber meines Erachtens zu entnehmen, daß Ihre Auslegung nuancierter ist.

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    In dieser Formulierung deckt sich die Frage meines Erachtens mit der, die Sie mit Ihren Urteilen Chemiefarma, Buchler und Boehringer vom 15. Juli 1970, Slg.1970, 661, 733 und 769, entschieden haben: Dort stellen Sie zunächst fest, daß die Vorschriften, aus denen sich die Befugnis der Kommission zur Verhängung von Geldbußen bei Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften ergibt, keine Verjährung vorsehen, erinnern sodann daran, daß, "um die Rechtssicherheit zu gewährleisten,... Verjährungsfristen im voraus festgelegt werden [müssen]", und stellen schließlich fest, daß "es Sache ... des Gemeinschaftsgesetzgebers [ist], ihre Dauer und die Einzelheiten ihrer Anwendung zu regeln".
  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    die beiden anderen, Geigy (Rechtssache 52/69) und Sandoz (Rechtssache 53/69), haben ihren Sitz in Basel und sind Gesellschaften schweizerischen Rechts.
  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    die beiden anderen, Geigy (Rechtssache 52/69) und Sandoz (Rechtssache 53/69), haben ihren Sitz in Basel und sind Gesellschaften schweizerischen Rechts.
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    Sie haben selbst entschieden, daß der Vertrag von Rom eine Gemeinschaft von unbegrenzter Zeit errichtet hat, die ausgestattet ist mit eigenen Organen, mit der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, mit internationaler Handlungsfähigkeit und insbesondere mit echten, aus der Beschränkung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten oder der Übertragung von Hoheitsrechten der Staaten auf die Gemeinschaft herrührenden Befugnissen (Urteil Costa gg. ENEL vom 15. Juli 1964, Slg. 1964, 1251).
  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    Denn wie Sie bereits anläßlich einer Vorabentscheidungsvorlage des Tribunal de commerce Nizza entschieden haben, steht die Tatstache, daß ein Unternehmen, das an einer unter Artikel 85 dieses Vertrages fallenden Vereinbarung teilnimmt, in einem dritten Land ansässig ist, der Anwendung dieser Vorschrift dann nicht entgegen, wenn die Wirkungen der Vereinbarung sich auf das Gebiet des Gemeinsamen Marktes erstrekken (Urteil vom 25. November 1971 - Beguelin Import Co., Slg. 1971, 949).
  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69
    Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Ausschließlichkeitsverträge sein: Urteil 23/67 vom 12. Dezember 1967, Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 543; Urteil 56/65 vom 30. Juni 1966, LTM/MBU, Slg. 1966, 281; Urteil 56 und 58/64 vom 16. Juli 1966, Grundig, Slg. 1966, 321; oder sie können Vereinbarungen zur Preisfestsetzung und Marktaufteilung sein: Urteile 41, 44 und 45/59 vom 15. Juli 1970, Chemiefarma, Buchler und Böhringer, Slg. 1970, 733, 769 und 815.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    182 Einen auf die Auswirkungen abstellenden Ansatz bei Entscheidungen über die Zuständigkeit befürworten insbesondere Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:32, Nrn. 693 ff.) und Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:258 [im Folgenden: Schlussanträge in der Zellstoff-Rechtssache], Nrn. 19 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14

    InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

    Dieser Standpunkt wurde insbesondere vertreten von Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:32) (in der das Kartell direkte und sofortige, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen in der Gemeinschaft hatte) und von Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:258)(16).
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