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   EuGH, 17.02.1977 - 48/76   

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EuGH, 17.02.1977 - 48/76 (https://dejure.org/1977,1093)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.1977 - 48/76 (https://dejure.org/1977,1093)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - 48/76 (https://dejure.org/1977,1093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Reinarz / Kommission und Rat

    1 . BEAMTE - VERORDNUNG - STATUTSRECHTLICHE BEZIEHUNGEN BETROFFEN - STREIT UM DIE ANWENDUNG - IM STATUT VORGESEHENE RECHTSBEHELFE - ANWENDUNG - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - VORAUSSETZUNG FÜR EIN VORGEHEN IM KLAGEWEGE

  • EU-Kommission

    Reinarz / Kommission und Rat

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 63 ABS. 3; ; VERORDNUNG NR. 2530/72 ART. 3 ABS. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERORDNUNG - STATUTSRECHTLICHE BEZIEHUNGEN BETROFFEN - STREIT UM DIE ANWENDUNG - IM STATUT VORGESEHENE RECHTSBEHELFE - ANWENDUNG - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - VORAUSSETZUNG FÜR EIN VORGEHEN IM KLAGEWEGE

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.10.1975 - 9/75

    Meyer-Burckhardt / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.1977 - 48/76
    Abschließend verweist der Rat auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75 (Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171).

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75 sei hier nicht einschlägig, da sich der Klaget in einer völlig anderen tatsächlichen Lage befinde.

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75 (Meyer-Burckhardt, Slg. 1975, 1171) ausgeführt hat, liegt ein im Dienstverhältnis wurzelnder Schadensersatzprozeß zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört oder angehörte, im Rahmen des Artikels 179 des Vertrages sowie der Artikel 90 und 91 des Statuts und fällt nicht in den Anwendungsbereich der Artikel 178 und 215 des Vertrages.

  • EuGH, 18.03.1975 - 72/74

    Union syndicale u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.02.1977 - 48/76
    c) Zu der Klage wegen außervertraglicher Haftung führt der Rat aus, diese Klage habe eine der Konsequenzen zum Gegenstand, die der Rat aus einem etwaigen Aufhebungsurteil ziehen müsse und gehe daher im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74 (Union syndicale - Service public européen und andere/Rat, Slg. 1975, 401) in der Nichtigkeitsklage auf.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 17.02.1977 - 48/76
    vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann & Co./Kommission, Slg. 1963, 211) angesehen werden.
  • EuGH, 21.05.1981 - 29/80

    Reinarz / Kommission

    Diese Klage wurde mit Urteil vom 17. Februar 1977 (Rechtssache 48/76, Slg. 1977, 291) als unzulässig abgewiesen, da ihr keine Verwaltungsbeschwerde vorausgegangen war.

    3 Im Jahre 1976 hatte der Kläger beim Gerichtshof beantragt, die oben genannten Bestimmungen für nichtig oder wenigstens in seinem Falle für unanwendbar zu erklären und die Kommission zum Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verurteilen; der Gerichtshof hat jedoch mit Urteil vom 17. Februar 1977 (Reinarz/Kommission, Rechtssache 48/76, Slg. 1977, 291) die Klage als unzulässig abgewiesen, weil ihr keine Verwaltungsbeschwerde vorangegangen war, wie sie jedes gerichtliche Verfahren voraussetzt.

    Zur Zulässigkeit der Klage 8 Die Kommission hält die Klage für unzulässig, weil zum einen der Gerichtshof erneut mit einer Klage auf Leistung von Schadensersatz befaßt werde, die bereits in der Rechtssache 48/76 erhoben und mit Urteil vom 17. Februar 1977 abgewiesen worden sei, und weil zum anderen das Schreiben des Klägers vom 9. Mai 1978 eine Beschwerde darstelle und die Klage vor dem Gerichtshof nach Ablauf der Frist des Artikels 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts erhoben worden sei.

  • EuG, 10.07.2014 - T-401/11

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, nach der ein Rechtsstreit zwischen einem Beamten und seinem derzeitigen oder früheren Dienstherrn, wenn er seinen Ursprung in einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Dienstherrn hat, unter Art. 270 AEUV (früher Art. 236 EG) und die Art. 90 und 91 des Statuts fällt und folglich außerhalb des Anwendungsbereichs der Art. 268 AEUV (früher Art. 235 EG) und 340 AEUV (früher 288 Art. EG) liegt, die die allgemeine Regelung der außervertraglichen Haftung der Union enthalten (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1975, Meyer-Burckhardt/Kommission, 9/75, Slg. 1975, 1171, Rn. 7, vom 17. Februar 1977, Reinarz/Kommission und Rat, 48/76, Slg. 1977, 291, Rn. 10, vom 4. Juli 1985, Allo u. a./Kommission, 176/83, Slg. 1985, 2155, Rn. 18, und Beschluss des Gerichtshofs vom 10. Juni 1987, Pomar/Kommission, 317/85, Slg. 1987, 2467, Rn. 7; Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2004, Polinsky/Gerichtshof, T-1/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 47).
  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Nach ständiger unionsrichterlicher Rechtsprechung fällt ein auf Schadensersatz gerichteter Rechtsstreit zwischen einem Beamten und seinem derzeitigen oder früheren Dienstherrn, wenn er seinen Ursprung in einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn hat, unter Art. 236 EG sowie die Art. 90 und 91 des Statuts und liegt außerhalb des Anwendungsbereichs der Art. 235 EG und 288 EG (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1975, Meyer-Burckhardt/Kommission, 9/75, Randnr. 7, vom 17. Februar 1977, Reinarz/Kommission und Rat, 48/76, Randnr. 10; Beschluss des Gerichtshofs vom 10. Juni 1987, Pomar/Kommission, 317/85, Randnr. 7; Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 1987, Schina/Kommission, 401/85, Randnr. 9; Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. Juni 2009, Marcuccio/Kommission, T-114/08 P, Randnrn.
  • EuG, 26.06.2009 - T-114/08

    Marcuccio / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 22. Oktober 1975, Meyer-Burckhardt/Kommission, 9/75, Slg. 1975, 1171, Randnr. 7; Gerichtshof, 17. Februar 1977, Reinarz/Kommission und Rat, 48/76, Slg. 1977, 291, Randnr. 10; Gerichtshof, 4. Juli 1985, Amman u. a./Rat, 174/83, Slg. 1985, 2133, Randnr. 12; Gerichtshof, 4. Juli 1985, Culmsee u. a./CES, 175/83, Slg. 1985, 2149, Randnr. 12; Gerichtshof, 1. April 1987, Dufay/Parlament, 257/85, Slg. 1987, 1561, Randnr. 21; Gerichtshof, 7. Oktober 1987, Schina/Kommission, 401/85, Slg. 1987, 3911, Randnr. 9.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.1981 - 29/80

    Andreas H. Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Auf

    Zum anderen sei der in diesem Verfahren erhobene Anspruch mit demjenigen der Rechtssache 48/76 identisch, der vom Gerichtshof am 17. Februar 1977 abgewiesen worden sei (Slg. 1977, 291).

    Meines Erachtens hat die Kommission mit ihrem zweiten Vorbringen, die vorliegende Klage sei auf alle Fälle unzulässig, weil diese Sache mit der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 48/76 abgeschlossen worden sei, nicht recht.

  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    Jedoch fällt ein Rechtsstreit zwischen einem Beamten und seinem derzeitigen oder früheren Dienstherrn, in dem es um Schadensersatz geht, dann, wenn er seinen Ursprung im Dienstverhältnis hat, unter Artikel 152 EAG-Vertrag (179 EG-Vertrag) und die Artikel 90 und 91 Beamtenstatut und liegt namentlich hinsichtlich der Zulässigkeit ausserhalb des Anwendungsbereichs der Artikel 151 und 188 EAG-Vertrag (178 und 215 EG-Vertrag) (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhart/Kommission, Slg. 1975, 1171, und vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 48/76, Reinarz/Kommission und Rat, Slg. 1977, 291, 297).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

    24 - Vgl. Urteile vom 22. Oktober 1975, Meyer-Burckhardt/Kommission (9/75, Slg. 1975, 1171, Randnr. 7), vom 17. Februar 1977, Reinarz/Rat und Kommission (48/76, Slg. 1977, 291, Randnr. 10), vom 4. Juli 1985, Allo u. a./Kommission (176/83, Slg. 1985, 2155, Randnr. 18), und vom 7. Oktober 1987, Schina/Kommission (401/85, Slg. 1987, 3911, Randnr. 9).
  • EuG, 10.06.2004 - T-330/03

    Liakoura / Rat

    Gerichtshof, 1. Juli 1976, Sergy/Kommission, 58/75, Slg. 1976, 1139; Gerichtshof, 17. Februar 1977, Reinarz/Kommission und Rat, 48/76, Slg. 1977, 291; Gerichtshof, 20. Mai 1987, Geist/Kommission, 242/85, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9; Gerichtshof, 26. Januar 1989, Koutchoumoff/Kommission, 224/87, Slg. 1989, 99, Randnr. 10; Gerichtshof, 14. März 1989, Del Amo Martinez/Parlament, 133/88, Slg. 1989, 689, Randnr. 9; Gericht, 29. März 1990, Alexandrakis/Kommission, T-57/89, Slg. 1990, II-143, Randnrn.
  • EuG, 11.07.1991 - T-19/90

    Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dieses Verfahren kann seinen Zweck nur erfuellen, wenn die Anstellungsbehörde von den Rügen der Betroffenen gegen die angegriffene Entscheidung hinreichend genau Kenntnis nehmen kann" (siehe auch die Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Casto del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 9, vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 48/76, Reinarz/Kommission und Rat, Slg. 1977, 291, und vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139).
  • EuG, 29.03.1990 - T-57/89

    Nikolas Alexandrakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dieses Verfahren kann seinen Zweck nur erfuellen, wenn die Anstellungsbehörde von den Rügen der Betroffenen gegen die angegriffene Entscheidung hinreichend genau Kenntnis nehmen kann" ( Urteil vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Casto del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 9; siehe auch in diesem Sinne u. a. die Urteile vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 48/76, Reinarz/Kommission und Rat, Slg. 1977, 291, und vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139 ).
  • EuGH, 27.10.1981 - 783/79

    Venus u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.07.1981 - 33/80

    Albini / Rat und Kommission

  • EuGH, 19.02.1981 - 122/79

    Schiavo / Rat

  • EuGH, 11.10.1979 - 142/78

    Berghmans / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84

    C. Fabbro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1986 - 169/83

    Gerhardus Leussink und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 16.07.1981 - 153/79

    Bowden u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1994 - C-416/92

    H gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Festsetzung der

  • EuG, 25.09.1991 - T-36/89

    Henricus Nijman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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   FG Hessen, 19.05.1976 - I 48/76   

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FG Hessen, 19.05.1976 - I 48/76 (https://dejure.org/1976,12737)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1977 - 48/76   

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  • EU-Kommission PDF

    Andreas H. Reinarz gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.04.1973 - 11/72

    Giordano / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1977 - 48/76
    Dem läßt sich nicht entgegenhalten, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. April 1973 (Rechtssache 11/72, Luigi Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417 ff.) die auf Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag gestützte Klage eines ehemaligen Bediensteten der Kommission für zulässig erklärte.
  • EuGH, 22.10.1975 - 9/75

    Meyer-Burckhardt / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1977 - 48/76
    In dem Urteil vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75 (Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171 ff.) ist in Randnummer 7 der Entscheidungsgründe unter anderem folgendes ausgeführt: "Ein im Dienstverhältnis wurzelnder Schadensersatzprozeß zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört oder angehörte, [liegt] im Rahmen des Artikels 179 des Vertrages sowie der Artikel 90 und 91 des Statuts; er fällt insbesondere hinsichtlich seiner Zulässigkeit weder in den Anwendungsbereich der Artikel 178 und 215 des Vertrages noch in den des Artikels 43 der Satzung des Gerichtshofes der EWG." Etwas weiter heißt es in derselben Entscheidung (unter Randnummer 10), daß die Artikel 90 und 91 des Statuts bei Streitsachen zwischen Beamten und den Organen keinen Unterschied zwischen der Anfechtungs- und Schadensersatzklage machen.
  • EuGH, 15.12.1966 - 59/65

    Schreckenberg / Kommission EAG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1977 - 48/76
    Meine hier vertretene Auffassung steht aber in vollem Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 59/65 (Schrekkenberg/Kommission, Slg. 1966, 815 ff.).
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