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   AG München, 18.04.2018 - 481 C 16896/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,38510
AG München, 18.04.2018 - 481 C 16896/17 WEG (https://dejure.org/2018,38510)
AG München, Entscheidung vom 18.04.2018 - 481 C 16896/17 WEG (https://dejure.org/2018,38510)
AG München, Entscheidung vom 18. April 2018 - 481 C 16896/17 WEG (https://dejure.org/2018,38510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 14, § 15 Abs. 2, § 22 Abs. 1
    Markise ist unzulässige bauliche Veränderung

  • rewis.io

    Markise ist unzulässige bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringen einer Markise ist bauliche Veränderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Gaststättenmarkise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fest angebrachte Markise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Markise ohne erforderlichen Beschluss!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Beschluss - Gaststättenmarkise muss entfernt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gaststättenmarkise ist zu entfernen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Nutzungsänderung gemäß der Gemeinschaftsordnung

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus AG München, 18.04.2018 - 481 C 16896/17
    Richtig ist zwar, dass sich die mit Wohnungs- und Teileigentum gesetzlich vorgesehenen Grundtypen der Nutzungsbefugnis gegenseitig ausschließen - dies jedoch, wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung zu dieser Frage ausdrücklich klargestellt hat, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen (BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 193/16, ZWE 2018, 28, Rn. 8).
  • LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16

    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

    Auszug aus AG München, 18.04.2018 - 481 C 16896/17
    Aufgrund des Sachvortrags ist auch nicht ersichtlich, dass vorliegend eine Anspruchskonkurrenz zu einem Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Gemeinschaftseigentum bestehen könnte (vgl. LG München I, Urteil vom 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG, ZWE 2018, 131).
  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus AG München, 18.04.2018 - 481 C 16896/17
    Grundsätzlich handelt es sich bei der Beseitigung einer baulichen Veränderung um eine vertretbare Handlung, die der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08, NZM 2009, 202, Rn 8 bei juris).
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