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   AG München, 19.11.2020 - 483 C 8456/20 WEG   

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https://dejure.org/2020,78996
AG München, 19.11.2020 - 483 C 8456/20 WEG (https://dejure.org/2020,78996)
AG München, Entscheidung vom 19.11.2020 - 483 C 8456/20 WEG (https://dejure.org/2020,78996)
AG München, Entscheidung vom 19. November 2020 - 483 C 8456/20 WEG (https://dejure.org/2020,78996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    WEG § 23, § 46
    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Ein-Mann-Eigentümerversammlung während Corona-Pandemie

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlüsse einer Einmannversammlung (Vertreterversammlung) sind auch in der Corona-Pandemie nichtig; § 23 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlüsse einer Ein-Mann-Eigentümerversammlung sind nichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Versammlungen in Zeiten der COVID-Pandemie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Nichtigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung während Corona-Beschränkungen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus AG München, 19.11.2020 - 483 C 8456/20
    Die Möglichkeit, die Nichtigkeit nach § 43 Nr. 4 WEG feststellen zu lassen, ändert daran nichts; eine solche Entscheidung hat nur deklaratorische Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17 -, Rn. 21, juris).
  • AG München, 25.02.2021 - 1291 C 2946/21

    Erfolgreicher Eilantrag eines WEG-Verwalters gegen Einberufung einer Versammlung

    Etwaige auf der Versammlung gefasste Beschlüsse wären nichtig (vgl. AG Kassel Urt. v. 27.8.2020 - 800 C 2563/20, BeckRS 2020, 22007 Rn. 15, AG München Urt. V. 29.10.2020 - 483 C 8456/20).
  • LG Bremen, 04.02.2022 - 4 S 239/21

    Einladung oder doch Ausladung zur Eigentümerversammlung?

    Hier hingegen durften und mussten die Wohnungseigentümer die Einladung dahin verstehen, dass ihnen die persönliche Teilnahme an der Eigentümerversammlung nicht möglich sein wird (so auch AG München BeckRS 2020, 43132; AG Mettmann BeckRS 2021, 22963; AG Bad Schwalbach BeckRS 2020, 41788; AG Lemgo COVuR 2020, 760; AG Hannover BeckRS 2021, 6481).

    So wurde in den zitierten Entscheidungen ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Wohnungseigentümer zu der Versammlung nicht erscheinen sollen (vgl. AG Hannover, Urteil vom 07. Januar 2021 - 480 C 8302/20), ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung im Verwalterbüro als " Vollmachtsverfahren " stattfinden solle und dieses Büro für Publikumsverkehr geschlossen sei (vgl. AG Lemgo, Urteil vom 24. August 2020 - 16 C 10/20), 150 Eigentümer in einen Raum der zum Aufenthalt von 20 Menschen geeignet ist geladen und explizit vom persönlichen Erscheinen abgeraten (AG Mettmann, Urteil vom 19. April 2021 - 26 C 1/21), sowie ausdrücklich zu einer Eigentümerversammlung als sog. " Ein-Mann-Versammlung " eingeladen (AG München, Urteil vom 19. November 2020 - 483 C 8456/20 WEG).

  • AG Kaufbeuren, 09.09.2021 - 5 C 34/21

    Auf Corona-Ein-Mann-Versammlungen gefasste Beschlüsse: Nur anfechtbar!

    Die in einer zu Zeiten der Corona-Pandemie trotz geltendem Versammlungsverbot durchgeführten Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse sind jedoch (entgegen der Ansicht des Amtsgerichts München, Urteil vorn 29.10.2020, Az. 483 C 8456/20) nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.

    Die in einer zu Zeiten der Corona-Pandemie trotz geltendem Versammlungsverbot durchgeführten Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse sind jedoch (entgegen der Ansicht des Amtsgerichts München, Urteil vorn 29.10.2020, Az. 483 C 8456/20) nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.

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