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   AG München, 11.01.2017 - 485 C 12234/16 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17513
AG München, 11.01.2017 - 485 C 12234/16 WEG (https://dejure.org/2017,17513)
AG München, Entscheidung vom 11.01.2017 - 485 C 12234/16 WEG (https://dejure.org/2017,17513)
AG München, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 485 C 12234/16 WEG (https://dejure.org/2017,17513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    WEG: Beschlusskompetenz für Instandsetzungsarbeiten an Schwimmhalle und Sauna

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Einmal Schwimmbad, immer Schwimmbad

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Schwimmbad in Wohnanlage - sanieren oder stilllegen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einmal Schwimmbad, immer Schwimmbad

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einmal Schwimmbad, immer Schwimmbad

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Eigentümer einer WEG haben Anspruch auf Nutzung eines vorhandenen Schwimmbads

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Eigentümer einer WEG haben Anspruch auf Nutzung eines vorhandenen Schwimmbads

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Schwimmbadsanierung bei Gemeinschaftseigentum in WEG

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg-Altona, 11.01.2022 - 303c C 10/21

    WEG fehlt Beschlusskompetenz für Stilllegung eines Schwimmbades im Keller!

    Bereits für den alten Rechtszustand ist entschieden worden, dass die Nichtinbetriebnahme einer in der Teilungserklärung als instandzuhalten genannten Einrichtung eine bauliche Veränderung darstellt, die nicht mehrheitlich beschlossen werden kann (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29. November 2006 - 5 W 104/06 - 39; vgl. auch AG München, Urteil vom 11. Januar 2017 - 485 C 12234/16).

    Soweit die Beklagte darauf abstellt, dass der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf die beiden vorgenannten Entscheidungen nur entschieden habe, dass die Nutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden dürfe, wenn dadurch die Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigt werde und eine solche Sachverhaltskonstellation hier nicht vorliege, ist darauf hinzuweisen, dass die Existenz eines Schwimmbades die Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann (so auch AG München, Urteil vom 11. Januar 2017 - 485 C 12234/16) und die Nutzung einer Wohnung durch den Wegfall des im gleichen Gebäude liegenden Schwimmbads (oder einer Sauna) erheblich beeinträchtigt wird.

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