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   SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12   

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SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12 (https://dejure.org/2013,50064)
SG Dresden, Entscheidung vom 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12 (https://dejure.org/2013,50064)
SG Dresden, Entscheidung vom 27. August 2013 - S 49 AS 2681/12 (https://dejure.org/2013,50064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufigkeit von die Energiekosten für den Betrieb einer Wasser- und Heizungsanlage betreffenden Leistungen; Bereinigung von Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 3 AS 1310/12

    Ablauf des Bewilligungszeitraumes; Ende der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes;

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Zum einen kann der eine vorläufige Leistung bewilligende Bescheid mit der Begründung angefochten werden, die Verwaltung habe zu Unrecht vorläufige Leistungen anstatt endgültige bewilligt; zum anderen ist eine Klage auf höhere vorläufige Leistungen zulässig (BSGE 108, 86 ff.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. April 2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH -, juris (Rn. 17)).

    b) Einer solchen Klage fehlt selbst dann nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine endgültige Bewilligung grundsätzlich möglich wäre (vgl. aber Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. April 2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH -, juris (Rn. 17)).

    Der Begriff des Rechtsschutzbedürfnisses bedeutet, dass nur derjenige, der mit dem von ihm angestrengten gerichtlichen Rechtsschutzverfahren ein rechtsschutzwürdiges Interesse verfolgt, einen Anspruch auf eine gerichtliche Sachentscheidung hat (Sächsisches LSG, Beschlüsse vom 9. März 2009 - L 3 B 840/08 AS-ER -, juris (Rn. 19 m.w.N.); und vom 22. April 2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH -, juris (Rn. 18)).

    Gerade wenn die Bewilligung wegen einer selbständigen Tätigkeit erfolgte, kann mitunter erhebliche Zeit vergehen, bis es dem Leistungsberechtigten möglich ist, abschließende Angaben zu seinem Einkommen zu machen (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. April 2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH -, juris (Rn. 19)).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Zum einen kann der eine vorläufige Leistung bewilligende Bescheid mit der Begründung angefochten werden, die Verwaltung habe zu Unrecht vorläufige Leistungen anstatt endgültige bewilligt; zum anderen ist eine Klage auf höhere vorläufige Leistungen zulässig (BSGE 108, 86 ff.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. April 2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH -, juris (Rn. 17)).

    In einem solchen Fall steht dem Grundsicherungsträger wegen des existenzsichernden Charakters der Grundsicherungsleistungen regelmäßig auch kein Ermessen zu; er darf nicht abwarten, sondern hat vorläufig Leistungen zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, juris (Rn. 34); LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2013 - L 2 AS 2430/12 B ER -, juris (Rn. 24); Conradis, in: LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 40 Rn. 5).

    Vorläufige Leistungen sind gegenüber endgültigen Leistungen ein Aliud (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, juris (Rn. 8)), so dass eine auf Bewilligung endgültiger Leistungen erhobene Klage grundsätzlich nicht zugleich als Klage auf vorläufig höhere Leistungen anzusehen ist.

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Im Gegenteil bedarf es zur Feststellung des Einkommens der Mitwirkung des Klägers zu 1) durch Vorlage der abschließenden Angaben, die ihm auch zumutbar sind (vgl. zur Zumutbarkeit der Vorlage einer "EKS" BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R -, juris (Rn. 13 ff.)).

    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht aber deshalb fort, weil der - mögliche - Antrag auf endgültige Bewilligung nicht dazu geführt hätte, dass die Kläger das angestrebte Ergebnis auf einfacherem Wege erreichen könnten (BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R -, juris (Rn. 23)), mithin in anderer Weise umfassender, leichter und schneller zu ihrem Recht kommen würden (vgl. BSG, Urteil vom 4. August 1998 - B 4 RA 72/97 R -, juris (Rn. 21)).

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht aber deshalb fort, weil der - mögliche - Antrag auf endgültige Bewilligung nicht dazu geführt hätte, dass die Kläger das angestrebte Ergebnis auf einfacherem Wege erreichen könnten (BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R -, juris (Rn. 23)), mithin in anderer Weise umfassender, leichter und schneller zu ihrem Recht kommen würden (vgl. BSG, Urteil vom 4. August 1998 - B 4 RA 72/97 R -, juris (Rn. 21)).
  • SG Chemnitz, 23.05.2013 - S 2 AS 4947/12
    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Soweit es den Erwerbstätigenzusatzfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB II anbelangt, bedeutet dies, dass der höhere Freibetrag wie auch im Fall des Zusammentreffens von Erwerbseinkommen mit Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit (siehe hierzu SG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 49 AS 22/12 -, juris; SG Chemnitz, Urteil vom 23. Mai 2013 - S 2 AS 4947/12 -, juris) lediglich für Einkommen eingreift, das den nach Absatz 2 im Einzelfall maßgeblichen Erwerbstätigengrundfreibetrag übersteigt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Zwar kann insoweit der Streitgegenstand des Rechtsstreits nicht beschränkt werden, die Parteien können aber solche Teilelemente des Rechtsstreits in einer das Gericht bindenden Weise unstreitig stellen (BSGE 97, 217 (juris Rn. 22)).
  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und -erziehungszeiten im Rahmen der

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Überdies verfügt der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung staatlicher Leistungen über einen erheblichen Ermessensspielraum (vgl. BVerfGK 4, 215 (juris Rn. 24)).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 29 AS 1895/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Ohne solche Angaben fehlen einer Schätzung regelmäßig die nötigen tatsächlichen Angaben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2012 - L 29 AS 1895/09 -, juris (Rn. 78)).
  • SG Dresden, 11.06.2013 - S 49 AS 22/12

    Bestimmung der Höhe der Freibeträge beim Zusammentreffen von Einkommen aus einer

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    Soweit es den Erwerbstätigenzusatzfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB II anbelangt, bedeutet dies, dass der höhere Freibetrag wie auch im Fall des Zusammentreffens von Erwerbseinkommen mit Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit (siehe hierzu SG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 49 AS 22/12 -, juris; SG Chemnitz, Urteil vom 23. Mai 2013 - S 2 AS 4947/12 -, juris) lediglich für Einkommen eingreift, das den nach Absatz 2 im Einzelfall maßgeblichen Erwerbstätigengrundfreibetrag übersteigt.
  • LSG Sachsen, 23.01.2013 - L 7 AS 1033/12

    Bewilligung; Bewilligungsreife; Einkommen; endgültige Entscheidung; Freibeträge;

    Auszug aus SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
    1. Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass sich die Kläger gegen eine vorläufige Bewilligung wenden (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - L 7 AS 1033/12 B PKH -, juris (Rn. 20) [nach juris zitierte Entscheidungen von Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind regelmäßig auch kostenfrei unter www.sozialgerichtsbarkeit.de verfügbar]).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 2 AS 2430/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 988/11

    Grundsätze zur Schätzung der Kosten für den Stromverbrauch einer Heizungspumpe

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - L 5 AS 83/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebsstrom der Heizungsanlage -

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 203/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis - fehlende

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

  • LSG Sachsen, 09.03.2009 - L 3 B 840/08 AS-ER

    Einstweilige Anordnung; erledigendes Ereignis; Erledigung des Rechtsstreits in

  • SG Halle, 13.10.2015 - S 7 AS 4841/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Die Berücksichtigung des Taschengeldes sei insoweit rechtmäßig (Urteil des SG Dresden vom 27. August 2013, S 49 AS 2681/12).

    Es ist deshalb keine sachliche Rechtfertigung ersichtlich, den erhöhten Grundfreibetrag wegfallen zu lassen, wenn zusätzlich eine nicht privilegierte Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (ebenso SG Dresden vom 27. August 2013 - S 49 AS 2681/12 - Juris Rn. 88).

  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 4 AS 17/15
    Dies folgt aus der Regelung des § 1 Abs. 7 Satz 4 Alg II-V, welcher entnommen werden kann, dass die Absetzung der Beträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II jedenfalls nur einmal erfolgen soll (so auch SG Dresden, Urteil vom 28. August 2013 - S 49 AS 2681/12 Rn. 79, juris).
  • LSG Thüringen, 23.09.2015 - L 4 AS 17/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Taschengeld aus

    Dies folgt aus der Regelung des § 1 Abs. 7 Satz 4 Alg II-V, welcher entnommen werden kann, dass die Absetzung der Beträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II jedenfalls nur einmal erfolgen soll (so auch SG Dresden, Urteil vom 28. August 2013 - S 49 AS 2681/12 Rn. 79, juris).
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