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   AG Hamburg, 23.02.2006 - 49 C 513/05   

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https://dejure.org/2006,11658
AG Hamburg, 23.02.2006 - 49 C 513/05 (https://dejure.org/2006,11658)
AG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2006 - 49 C 513/05 (https://dejure.org/2006,11658)
AG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 49 C 513/05 (https://dejure.org/2006,11658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besichtigungsrecht der Mietsache eines Vermieters ohne vertragliche Vereinbarung; Erforderlichkeit einer frühzeitigen Ankündigung der Besichtigung gegenüber dem Mieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Besichtigungsrecht der Mietwohnung durch den Vermieter; §§ 535, 307 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besichtigungsanspruch des Vermieters

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Besichtigungsrecht des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer kündigt dem Mieter wegen Eigenbedarfs und möchte häufig die Wohnung besichtigen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Besuch ankündigen

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 535, 307 BGB; Art. 13 GG
    Schonende Ausübung des Besichtigungsrechts; Bündelung von Besichtigungsanlässen in einem Termin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsbesichtigung: Vermieter muss Besuch ankündigen - Vermieter muss sich möglichst auf einen Termin beschränken - AG Hamburg zum Besichtigungsrecht des Vermieters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 592
  • NZM 2007, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 24.11.2003 - 67 S 254/03
    Auszug aus AG Hamburg, 23.02.2006 - 49 C 513/05
    Sie benachteiligt die beklagten Mieter nämlich unangemessen, weil nach ihrem Wortlaut eine Besichtigung auch ohne Ankündigung durch den Vermieter bzw. ohne vorherige Terminsabsprache verlangt werden kann; von der Ankündigungspflicht kann sich der Vermieter aber im Hinblick des Besichtigungsrechts für das Grundrecht der Mieter auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) nicht frei zeichnen (vgl. LG Berlin, MM 2004, S. 125).
  • AG Münster, 08.02.2000 - 28 C 6492/99

    Rechtmäßigkeit des Gebrauchmachens des dem Eigentümer einer Wohnung zustehenden

    Auszug aus AG Hamburg, 23.02.2006 - 49 C 513/05
    In jedem Falle hat der Vermieter das Besichtigungsrecht schonend auszuüben, was beinhaltet, dass vermeidbare Besichtigungen zu unterbleiben haben (vgl. AG Münster, WuM 2000, S. 328; AG Lübeck WuM 1993, 344).
  • LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 11 S 57/14

    Vermieter steht nach einer Eigenbedarfskündigung ein Besichtigungsrecht zu!

    Es besteht aber Einigkeit, dass hierbei die grundrechtlichen Positionen der Parteien aus Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG berücksichtigt werden müssen und die Ausübung erst nach vorheriger Ankündigung und nur zu einer angemessenen Tageszeit erfolgen darf (bejahend: LG Stuttgart, ZMR 1985, 273; AG Münster, WuM 2009, 288, 289; AG Köln, WuM 2000, 209; AG Schöneberg, Urteil vom 06.12.2006, Az.: 12 C 378/06; Palandt-Weidenkaff, Kommentar zum BGB, § 535, Rdnr. 82; Sternel, Mietrecht, VII, Rdnr. 184; Schlüter NZM 2006, 661, 662; Herrlein, ZMR 2007, 247; ablehnend: AG Hamburg, Urteil vom 23.02.2006, Az.: 49 C 513/05; AG Coesfeld, Urteil vom 12.11.2008, Az.: 6 C 83/06, Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage, § 535, Rdnr. 206; Emmerich in Staudinger, § 535, Rdnr. 98; Blank/Börstinghaus, 3. Auflage, 2008, § 535, Rdnr. 299; Häublein in Münchener Kommentar, 5. Auflage, 2006, § 535, Rdnr. 135).
  • AG München, 04.09.2020 - 421 C 4745/20

    Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geben Vermieter Zutrittsrecht

    (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 23.2. 2006 - 49 C 513/05 - NZM 2007, 211).
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