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   LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3269
LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10 (https://dejure.org/2011,3269)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2011 - 49 S 106/10 (https://dejure.org/2011,3269)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 49 S 106/10 (https://dejure.org/2011,3269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 831, 904 Satz 2, 823 Abs. 1, 830 BGB
    Kein Schadensersatzanspruch gegen den die Feuerwehr Alarmierenden für Schäden, die durch den Fehlalarm eingetreten sind; Aufbrechen der Wohnungstür; berechtigte Annahme einer Notlage

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
    Schadensersatzanspruch des Hauseigentümers wegen einer durch einen Feuerwehreinsatz nach einem Fehlalarm beschädigten Wohnungstür

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Kosten für die Erneuerung der Wohnungstür einer Mieterin für eine bei einem Feuerwehreinsatz zerstörten Tür

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fehlalarm - Mieterhaftung für Feuerwehrschäden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Schadensersatzpflicht bei Fehlalarm für von Feuerwehr aufgebrochene Wohnungstür

  • beck.de PDF

    §§ 823 Abs. 1, 830, 831, 904 Satz 2 BGB ; Feuerwehrgesetz Berlin; ASOG Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; FwG § 1 Abs. 2
    Ersatz der Kosten für die Erneuerung der Wohnungstür einer Mieterin für eine bei einem Feuerwehreinsatz zerstörten Tür

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuerwehrschäden nach Fehlalarm

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beschädigung der Wohnungstür durch Feuerwehr

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Feuerwehr-Schäden nach Fehlalarm beim Nachbarn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Notfall-Fehlalarm - Wer haftet für Schäden an der Wohnungstür?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Von besorgter Nachbarin veranlasster Feuerwehreinsatz

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Mieterin haftet nach Fehlalarm nicht für Feuerwehr-Schäden an der Wohnungstür der Nachbarin

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung für Schäden wegen Fehlalarms

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Mieterin haftet nach Fehlalarm nicht für Feuerwehr-Schäden an der Wohnungstüre der Nachbarin

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Gewaltsame Öffnung einer Wohnungstür

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Mieterin haftet nach Fehlalarm nicht für Feuerwehr-Schäden an der Wohnungstüre der Nachbarin

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Haftung für aufgebrochene Tür nach Feuerwehr-Fehlalarm

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Falscher Alarm: Wer haftet für Schäden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterin haftet nach Fehlalarm nicht für Feuerwehr-Schäden an der Wohnungstüre der Nachbarin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin haftet nach Fehlalarm nicht für Feuerwehr-Schäden an Wohnungstür der Nachbarin

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine Haftung für aufgebrochene Tür nach Feuerwehr-Fehlalarm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall! (IMR 2011, 339)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 821
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
    Sie hat als (nachgeordnete) Ordnungsbehörde (§ 1 Abs. 2 FwG Berlin) gemäß § 11 ASOG zu prüfen, welche Maßnahme, gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sie zu ergreifen hat (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2003, 1 S 397/01, Rdnr. 25, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.11.1989 - IX ZR 190/88

    Rechtsanwalt - Mandant - Schriftstück - Niederlegung zur Post - Mahnbescheid -

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
    Die Grenze ist dort zu sehen, wo ein eigenständiges Verhalten eines Dritten dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, dass die erste Handlung für die zweite Handlung von völlig untergeordneter Bedeutung ist, das heißt, dass das durch die erste Handlung geschaffene Risiko nur äußerlich mit dem eingetretenen Schaden zusammenhängt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 2006, 7 U 82/05, NZV 2007, 317, Rdnr. 8 bei juris und BGH NJW-RR 1990, 204, Rdnr. 13 bei juris).
  • VG Stade, 17.08.2009 - 1 A 1577/08

    Heranziehung des Schulträgers für die Einsatzkosten eines durch Kinder an einer

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
    Dies zeigt sich auch daran, dass gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 a und b FwG die Feuerwehr von demjenigen, der mindestens grob fahrlässig einen Falschalarm getätigt hat, Ersatz der durch den Einsatz entstandenen Kosten verlangen kann (vgl. auch VG Stade NVwZ-RR 2009, 990, Rdnr. 26 bei juris).
  • OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05

    Haftung des Unfallverursachers bei Beschädigung des Rettungshubschraubers durch

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
    Die Grenze ist dort zu sehen, wo ein eigenständiges Verhalten eines Dritten dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, dass die erste Handlung für die zweite Handlung von völlig untergeordneter Bedeutung ist, das heißt, dass das durch die erste Handlung geschaffene Risiko nur äußerlich mit dem eingetretenen Schaden zusammenhängt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 2006, 7 U 82/05, NZV 2007, 317, Rdnr. 8 bei juris und BGH NJW-RR 1990, 204, Rdnr. 13 bei juris).
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
    Das Erfordernis der Adäquanz hat die Funktion eines Filters, der Kausalverläufe ausgrenzt, die dem Verantwortlichen billigerweise rechtlich nicht mehr zugerechnet werden können (vgl. nur BGH NJW 1993, 2234, Rdnr. 8 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 1 B 11.12

    Einsichtnahme in einen Verwaltungsvorgang, um Kenntnis von der Identität eines

    Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs sei auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 - 49 S 106/10 -, GE 2011, 614 zu verweisen, wonach ein Zurechnungszusammenhang zwischen der alarmierenden Person und dem Feuerwehreinsatz gegeben sein könne, wenn die alarmierende Person die Feuerwehr bewusst falsch alarmiere.

    Denn wie das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 zur Frage des Schadensersatzes gegen den Alarmgeber aus Anlass eines Feuerwehreinsatzes (- 49 S 106/10 -, Juris) deutlich macht, kann über die insoweit inmitten stehenden Fragen insbesondere der Schadenszurechnung durchaus gestritten werden.

    Dies erhellt vor allem der Hinweis der Kläger auf die vorstehend schon genannte Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (- 49 S 106/10 -, Juris), in welchem diese sich insbesondere auf die Feststellung des Landgerichts (a.a.O., Rdn. 20) beziehen, es könne offen bleiben, ob der Zurechnungszusammenhang dann nicht unterbrochen werde, wenn jemand bewusst die Feuerwehr falsch alarmiere.

  • AG Mannheim, 22.12.2016 - 3 C 1207/16

    Eigentumsverletzung Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen

    Die Feuerwehr handelt in eigenständiger Verantwortung, ihr Fehlverhalten ist der Verursacherin nicht zuzurechnen (Fortführung von LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - Az. 49 S 106/10).

    Eine mögliche Zurechnung des Fehlverhaltens der Feuerwehr war jedoch zu verneinen, die in eigenständiger Verantwortung beschlossen hat, die Tür der Klägerin aufzubrechen (so auch LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - Az. 49 S 106/10).

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