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   RG, 26.05.1921 - 49/21   

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RG, 26.05.1921 - 49/21 (https://dejure.org/1921,806)
RG, Entscheidung vom 26.05.1921 - 49/21 (https://dejure.org/1921,806)
RG, Entscheidung vom 26. Mai 1921 - 49/21 (https://dejure.org/1921,806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff der Steuerhehlerei nach § 60 TabakStG. 1919. 2. Zum äußeren und inneren Tatbestand des § 60. Welches Verhältnis besteht zwischen den Begehungsformen des Ansichbringens, des Mitwirkens zum Absatz und des Absetzens? In welchem Zeitpunkt muß beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 56, 6
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Wenn das Wort "absetzen" bei der Auslegung anderer Vorschriften im Sinne eines vollendeten Absatzes verstanden worden ist (vgl. z.B. RGSt 56, 6, 10 zu § 60 Tabaksteuergesetz 1919) und nach Sinn und Zweck jener Vorschriften auch so zu verstehen sein mag, so läßt sich daraus für die Auslegung des § 259 StGB n.F. nichts Entscheidendes herleiten.
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
    Das Verheimlichen ist also - ähnlich wie im Falle der Sachhehlerei nach vorherigem Ansichbringen (RGSt 51, 179, 183; vgl. auch RGSt 56, 6, 9) - kein neuer Eingriff in das geschützte Rechtsgut, hier das Interesse der Konkursgläubiger an der vollzähligen Erfassung und Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens.
  • OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22

    Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten

    Dies kann auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden, wenn es nicht von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht bis zur Widerrufsentscheidung seinerseits widerrufen ist; dies verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK (Senat, Beschl. 4 Ws 49/21 v. 15.03.2021; 4 Ws 478/19 v. 18.07.2019; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 139 u. 140/18 v. 09.04.2018; 1 Ws 643/14 v. 17.12.2014; OLG Hamburg, Beschl. 1 Ws 118/17 v. 17.10.2017 - juris; OLG Hamm, Beschl. 4 Ws 174/16 v. 16.06.2016 - Rn. 4 ff. n. juris; Fischer, StGB, 69. Aufl. § 56f Rn. 7a mwN.; zu den Grenzen einer solchen Feststellung vgl. EGMR, Urt. 2130/10 v. 12.11.2015 - NJW 2016, 3645).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 85/22

    Ansprüche wegen Patentverletzung für einen Schneidkörper zum Zerkleinern von

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 16.05.2013 - I-2 U 57/11, BeckRS 2013, 12499 - Tintenpatrone; Urt. v. 11.02.2016, Az I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014 - Anschlussstück; Urt. v. 18.10.2012, Az. I-2 U 41/08, BeckRS 2013, 11910 - Tintenpatrone; Urt. v. 14.03.2019, Az. I-2 U 114/09, BeckRS 2019, 6081 - Steckverbindung für Kraftfahrzeuganhänger; Urt. v. 19.12.2019, Az.: I-2 U 62/1 - Befestigungszwischenstück; Urt. v. 13.01.2022, Az.: I-2 U 45/19, GRUR-RS 2022, 2110 - Rührgefäß; Urt. v. 24.02.2022, Az. I-2 U 28/21, GRUR-RS 2022, 5974 - Schutzbereichsbestimmung bei Scheinkombination; vgl. auch OLG Düsseldorf (15. ZS), Urt. v. 27.10.2022, Az. I-15 U 49/21) hat diese Anspruchsformulierung zur Folge, dass diejenigen Merkmale des Patentanspruchs, die sich mit dem Basisteil befassen, rechtlich nur insofern von Bedeutung sein können, als ihre nach dem Klagepatent vorausgesetzte Beschaffenheit oder die aus einem Zusammenwirken des Basisteils mit dem geschützten Schneidkörper resultierenden technischen Wirkungen Rückschlüsse auf die notwendige Ausgestaltung des Schneidkörpers zulassen, die ggf. über die in Bezug auf sie ausdrücklich formulierten Anspruchsmerkmale hinausgehen.
  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

    Bereits vom Reichsgericht ist - damals zu § 60 Tabaksteuergesetz 1919 - die Ansicht vertreten worden, daß von einem Absetzen nur dann die Rede sein kann, wenn die Veräußerung des Hehlgutes gelungen ist (RGSt 56, 6, 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Die Frage kann danach nur sein, ob das Absetzen insoweit als mitbestrafte Nachtat anzusehen ist, an der eine strafbare Beteiligung des Angeklagten F. möglich wäre (so RGSt 51, 179, 183; Dreher, StGB 34. Aufl. § 259 Anm. 3 A, ebenso für den neuen Rechtszustand in der 35. Aufl. a.a.O.; LK 9. Aufl. § 259 Rdn. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, AbgO § 398 Rdn. 46; § 391 Rdn. 91), oder ob die weitere Begehung des Absetzens in der Person von P. keine tatbestandsmäßige Hehlereihandlung mehr darstellt mit der Folge, daß eine strafbare Teilnahme an ihr nicht möglich wäre (so Hübner bei Hübschmann/Hepp/Spitaler, AbgO 1.-6. Aufl. § 398 Rdn. 21 c, 29 a m.Nachw., für den neuen Rechtszustand 79. Lfg. § 398 Rdn. 35; BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 RGSt 50, 194, 197; 56, 6, 9; 69, 200, 201).
  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

    Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 574/54

    Rechtsmittel

    War dagegen der Erwerb des Kaffees vor dem 5. Mai 1951 Steuerhehlerei, dann verwirklichte zwar die spätere Veräusserung desselben Kaffees nochmals den Tatbestand der Steuerhehlerei, doch ist die Veräusserung gegenüber dem Erwerb straflose Nachtat (RGSt 56, 6).
  • VG Berlin, 17.01.2022 - 1 K 205.21

    Jemen: Flüchtlingseigenschaft bei Verfolgung durch Huthis; Flüchtlingseigenschaft

    Denn nach der Rechtsprechung der Kammer (siehe nur Urteile der Kammer vom 12. Juli 2021 - VG 1 K 49/21 A und vom 27. Oktober 2021 - VG 1 K 53/21 A) sind unter dem Blickwinkel der humanitären Verhältnisse im Jemen die Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK bei jemenitischen Asylbewerbern regelmäßig erfüllt.
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