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   LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HK O 4480/04   

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LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HK O 4480/04 (https://dejure.org/2007,8648)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 11.05.2007 - 4 HK O 4480/04 (https://dejure.org/2007,8648)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 4 HK O 4480/04 (https://dejure.org/2007,8648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Klage der Adam-Opel-AG gegen einen Spielzeughersteller abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzung von Firmenlogos auf Spielzeugautos keine Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nutzung von Firmenlogos auf Spielzeugautos keine Markenverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Diese Fragen hat der EuGH in seinem Urteil vom 25.01.2007 (Rechtssache C 48/05, abgedruckt GRUR 2007, 318 - Adam Opel/AUTEC) beantwortet.

    Wie der EUGH in seiner Entscheidung vom 25.01.2007 ausführt, stellt die Anbringung einer Marke, die für Kraftfahrzeuge als auch für Spielzeug eingetragen ist, auf verkleinerten Modellen von Fahrzeugen der genannten Marke durch einen Dritten ohne die Erlaubnis deren Inhabers eine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr i.S. von Art. 5 Abs. 1 a MRRL (= § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) , aber auch i.S. von Art. 5 Abs. 2 MRRL (= § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) dar (EuGH GRUR 2007, 318 Rn. 18, 22, 28, 29, 37 - Adam Opel/AUTEC).

    Die Ausübung des Markenrechts ist vielmehr - über die Ausnahme des Art. 6 MRRL, § 23 MarkenG hinausgehend - auf die Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH WRP 2002, 1415, Rn 51 ff. - Arsenal Football Club; GRUR 2007, 318, Rn. 21, 22 - Adam Opel/AUTEC).

    b) Für die Frage, wie die Anbringung der Klagemarke auf dem streitgegenständlichen Spielzeugauto auf die maßgebenden Verkehrskreise wirkt, kommt es auf die Auffassung des Durchschnittsverbrauchers der in Frage stehenden Waren an (EUGH GRUR 2007, 318 Rn. 23 ff. - Adam Opel/AUTEC).

    Wird das Spielzeugmodell zusätzlich zu seiner sofort erkennbaren Abbildlichkeit mit der Marke und/oder der Typenbezeichnung an derselben Stelle des Vorbildes versehen, so wird dies der Verkehr als Erläuterung der Abbildlichkeit , als nähere Bezeichnung, welches Originalvorbild im Modell nachgebildet ist, und damit letztlich als Teil der originalgetreuen Nachbildung der Originalfahrzeuge deuten (EuGH GRUR 2007, 318, Rn. 44 - Adam Opel/AUTEC; OLG München, Urt. v. 29.12.1996 - 29 U 4400/92, Anlage B 3).

    Sieht der Verkehr also die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeuges an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeuges an, dann rechnet er diese Art der Benutzung der Marke somit nicht dem Hersteller des Vorbildes, das ja ein ganz anderes Produkt ist (EuGH GRUR 2007, 318, Rn. 34 - Adam Opel/AUTEC), sondern dem Hersteller des Spielzeugmodells zu.

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    In ständiger Rechtsprechung geht der EuGH davon aus, dass Art. 5 Abs. 1 a und Art. 5 Abs. 2 MRRL es nicht gestatten, jede identische Benutzung der Marke für identische Waren als Verletzung des Markenrechts anzusehen (EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 16 - Hölterhoff; WRP 2002, 1415, Rn. 42 ff. - Arsenal Football Club; EuZW 2004, 54, Rn. 40 - Adidas/Fitnessworld).

    Die Ausübung des Markenrechts ist vielmehr - über die Ausnahme des Art. 6 MRRL, § 23 MarkenG hinausgehend - auf die Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH WRP 2002, 1415, Rn 51 ff. - Arsenal Football Club; GRUR 2007, 318, Rn. 21, 22 - Adam Opel/AUTEC).

    Die Anbringung der Eigenmarke auf einem integralen Teil des Produkts und damit auf dem Produkt selbst sowie auf der Aufmachung, in der das Spielzeug dem Endverbraucher angeboten und vertrieben wird, sind ausgesprochen markentypische Verwendungsweisen, die dem Verkehr signalisieren, dass dieses Zeichen die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen garantieren soll (BGH, GRUR 2005, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 28, 30 - Easyway; vgl. auch BGH GRUR 1991, 609, 610 - SL; EuGH WRP 2002, 1415 Rdnr. 56 - Arsenal Football Club; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14, Rdnr. 106 ff.).

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 3/00

    Verwechslungsgefahr im Bereich Druckereierzeugnisse und diätetische Mittel -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Dass es sich um eine eingetragene Marke handelt, wird im Verkehr durch die Verwendung des "R im Kreis" noch zusätzlich verdeutlicht (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 28, 30 - Easyway).

    Die Anbringung der Eigenmarke auf einem integralen Teil des Produkts und damit auf dem Produkt selbst sowie auf der Aufmachung, in der das Spielzeug dem Endverbraucher angeboten und vertrieben wird, sind ausgesprochen markentypische Verwendungsweisen, die dem Verkehr signalisieren, dass dieses Zeichen die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen garantieren soll (BGH, GRUR 2005, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 28, 30 - Easyway; vgl. auch BGH GRUR 1991, 609, 610 - SL; EuGH WRP 2002, 1415 Rdnr. 56 - Arsenal Football Club; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14, Rdnr. 106 ff.).

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Hierfür stehen der Klägerin aber keine sondergesetzlichen Schutzrechte zu (vgl. auch BGH GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

    Von einer unlauteren Rufausbeutung der Vorbildfahrzeuge der Klägerin und deren damit verbundenen Klagemarke kann deshalb nicht ausgegangen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos - im Hinblick auf etwaige wettbewerbsrechtliche Ansprüche in vergleichbaren Fällen).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Maßgebend ist demnach, wie der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher aus diesen Verkehrskreisen das Auftauchen der Klagemarke auf dem Modell der Beklagten wahrscheinlich deuten wird (EuGH NJW 1998, 3183, Rn. 31, 37 - Gut Springenheide).

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung ist daher nicht erforderlich (EuGH NJW 1998, 3183, Rn. 37 - Gut Springenheide).

  • OLG München, 19.12.1996 - 29 U 4400/92
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Dies hat bereits das OLG München in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 19.12.1996 (Az. 29 U 4400/92, Anlage B 3) ebenfalls aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung festgestellt.

    Wird das Spielzeugmodell zusätzlich zu seiner sofort erkennbaren Abbildlichkeit mit der Marke und/oder der Typenbezeichnung an derselben Stelle des Vorbildes versehen, so wird dies der Verkehr als Erläuterung der Abbildlichkeit , als nähere Bezeichnung, welches Originalvorbild im Modell nachgebildet ist, und damit letztlich als Teil der originalgetreuen Nachbildung der Originalfahrzeuge deuten (EuGH GRUR 2007, 318, Rn. 44 - Adam Opel/AUTEC; OLG München, Urt. v. 29.12.1996 - 29 U 4400/92, Anlage B 3).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Die Anbringung der Eigenmarke auf einem integralen Teil des Produkts und damit auf dem Produkt selbst sowie auf der Aufmachung, in der das Spielzeug dem Endverbraucher angeboten und vertrieben wird, sind ausgesprochen markentypische Verwendungsweisen, die dem Verkehr signalisieren, dass dieses Zeichen die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen garantieren soll (BGH, GRUR 2005, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 28, 30 - Easyway; vgl. auch BGH GRUR 1991, 609, 610 - SL; EuGH WRP 2002, 1415 Rdnr. 56 - Arsenal Football Club; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14, Rdnr. 106 ff.).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    Die Anbringung der Eigenmarke auf einem integralen Teil des Produkts und damit auf dem Produkt selbst sowie auf der Aufmachung, in der das Spielzeug dem Endverbraucher angeboten und vertrieben wird, sind ausgesprochen markentypische Verwendungsweisen, die dem Verkehr signalisieren, dass dieses Zeichen die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen garantieren soll (BGH, GRUR 2005, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 28, 30 - Easyway; vgl. auch BGH GRUR 1991, 609, 610 - SL; EuGH WRP 2002, 1415 Rdnr. 56 - Arsenal Football Club; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14, Rdnr. 106 ff.).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    In ständiger Rechtsprechung geht der EuGH davon aus, dass Art. 5 Abs. 1 a und Art. 5 Abs. 2 MRRL es nicht gestatten, jede identische Benutzung der Marke für identische Waren als Verletzung des Markenrechts anzusehen (EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 16 - Hölterhoff; WRP 2002, 1415, Rn. 42 ff. - Arsenal Football Club; EuZW 2004, 54, Rn. 40 - Adidas/Fitnessworld).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04
    In ständiger Rechtsprechung geht der EuGH davon aus, dass Art. 5 Abs. 1 a und Art. 5 Abs. 2 MRRL es nicht gestatten, jede identische Benutzung der Marke für identische Waren als Verletzung des Markenrechts anzusehen (EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 16 - Hölterhoff; WRP 2002, 1415, Rn. 42 ff. - Arsenal Football Club; EuZW 2004, 54, Rn. 40 - Adidas/Fitnessworld).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 28.01.2005 - 4 HKO 4480/04   

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LG Nürnberg-Fürth, 28.01.2005 - 4 HKO 4480/04 (https://dejure.org/2005,40953)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.01.2005 - 4 HKO 4480/04 (https://dejure.org/2005,40953)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 4 HKO 4480/04 (https://dejure.org/2005,40953)
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