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   OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05   

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https://dejure.org/2005,12387
OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05 (https://dejure.org/2005,12387)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.2005 - 4St RR 73/05 (https://dejure.org/2005,12387)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 4St RR 73/05 (https://dejure.org/2005,12387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 264; ; OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13; ; OWiG § 33 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von rechtlicher Würdigung der Tat in der Anklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kompetenzen des Strafgerichts hinsichtlich der Würdigung des von der Anklage vorgetragenen Sachverhalts; Verjährung von nicht angeklagtem, aber vom Gericht berücksichtigtem Verhalten

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    Die Tat im Sinn dieser Vorschrift ist der einheitliche geschichtliche Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängender und darauf bezüglicher Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar bzw. bußgeldbewehrt erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BayObLG VRS 99, 467/468; BGH VRS 60, 294/295).

    Diese Fahrt ist, wie bereits unter Nr. 11 ausgeführt, denknotwendige Voraussetzung für das Unfallgeschehen und trägt damit nicht nur zur Erfüllung des Tatbestands der Ordnungswidrigkeit bei, sondern stellt auch einen unverzichtbaren Handlungsteil der dem Angeklagten zunächst zur Last liegenden Straftat dar (BGH VRS 60, 294/295).

  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79

    Zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei fehlender

    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    Verfahrenshindernisse sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHSt 29, 94; KK/Pfeiffer StPO 5. Aufl. Einl. Rn. 133; Göhler § 31 Rn. 17).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    Auch wenn lediglich auf eine Geldbuße erkannt wurde, sind die Rechtsmittel der Strafprozessordnung und nicht die des Ordnungswidrigkeitengesetzes (vgl. §§ 79, 80, 83 OWiG) gegeben, weil das Verfahren nur eine einzige Tat im prozessualen Sinn zum Gegenstand hat (BGHSt 23, 270/272; OLG München NJW 1970, 261; Göhler OWiG 13. Aufl. § 82 Rn. 25, § 83 Rn. 8), die sowohl das Tatgeschehen zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als auch den Unfall umfasst.
  • OLG München, 03.11.1969 - Ws 641/69
    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    Auch wenn lediglich auf eine Geldbuße erkannt wurde, sind die Rechtsmittel der Strafprozessordnung und nicht die des Ordnungswidrigkeitengesetzes (vgl. §§ 79, 80, 83 OWiG) gegeben, weil das Verfahren nur eine einzige Tat im prozessualen Sinn zum Gegenstand hat (BGHSt 23, 270/272; OLG München NJW 1970, 261; Göhler OWiG 13. Aufl. § 82 Rn. 25, § 83 Rn. 8), die sowohl das Tatgeschehen zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als auch den Unfall umfasst.
  • BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03

    Hinderung der Ahndung einer Handlung als Ordnungswidrigkeit bei Absehen von der

    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    § 33 Abs. 3 Satz 3 OWiG, der an die gesetzliche Verjährungsfrist der Straftat anknüpft, ist hier nicht einschlägig, da er nur die absolute Verjährung betrifft, die hier ersichtlich nicht eingetreten ist (BayObLG NZV 2004, 269).
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00

    Prozessualer Tatbegriff beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    Die Tat im Sinn dieser Vorschrift ist der einheitliche geschichtliche Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängender und darauf bezüglicher Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar bzw. bußgeldbewehrt erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BayObLG VRS 99, 467/468; BGH VRS 60, 294/295).
  • BayObLG, 27.04.1971 - RReg. 1 St 504/71
    Auszug aus OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05
    Es handelt sich somit um einen Fall der zulässigen Umgestaltung des Tatvorwurfs; einer Nachtragsanklage bedurfte es nicht (BayObLGSt 1971, 66/67).
  • KG, 08.12.2011 - 3 Ws (B) 555/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Eine Handlung, die auf die Verfolgung des Täters wegen dieser Tat abzielt, unterbricht die Verjährung insgesamt, und zwar unabhängig davon, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt sie die Tat würdigt und ob ein rechtlicher Aspekt und das zugrunde liegende tatsächliche Geschehen unerwähnt bleiben (vgl. BayObLG VRS 109, 32 (35); Gürtler in Göhler, OWiG 15. Aufl., § 33 Rn. 2).
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