Rechtsprechung
   OLG München, 20.06.2007 - 4St RR 103/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29765
OLG München, 20.06.2007 - 4St RR 103/07 (https://dejure.org/2007,29765)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2007 - 4St RR 103/07 (https://dejure.org/2007,29765)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 4St RR 103/07 (https://dejure.org/2007,29765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Körperverletzungsdelikten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 18.04.2006 - 4St RR 59/06

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

    Auszug aus OLG München, 20.06.2007 - 4St RR 103/07
    Der Rechtsfolgenausspruch durch das Amtsgericht war daher insoweit nicht durch ausreichende Feststellungen getragen, so dass die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch in diesem Umfang nicht wirksam war (vgl. Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 318 Rn. 16 m.w.N.; BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschluss vom 18.4.2006 - 4 St RR 59/06).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG München, 20.06.2007 - 4St RR 103/07
    Er muss vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung des Betäubungsmittels durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (st. Rspr. des BayObLG, der sich der Senat angeschlossen hat, vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; OLG München a.a.O.).
  • BayObLG, 27.05.1999 - 4St RR 111/99

    Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG München, 20.06.2007 - 4St RR 103/07
    Der Rechtsfolgenausspruch durch das Amtsgericht war daher insoweit nicht durch ausreichende Feststellungen getragen, so dass die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch in diesem Umfang nicht wirksam war (vgl. Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 318 Rn. 16 m.w.N.; BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschluss vom 18.4.2006 - 4 St RR 59/06).
  • OLG München, 03.07.2008 - 5St RR 119/08

    Berufung im Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung auf den

    Die Revision ist teilweise begründet, weil das Amtsgericht Art und Umfang der Schuld des Angeklagten, soweit es diesen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen hat, nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße festgestellt hat, so dass insoweit die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam war (vgl. BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschlüsse vom 20.6.2007 - 4St RR 103/07 - und vom 8.10.2007 - 4St RR 178/07 sowie Urteil vom 18.2.2008 - 4St RR 202/07; Meyer-Goßner StPO, 51. Aufl., § 318 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG München, 18.02.2008 - 4St RR 202/07

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: Erforderlichkeit von

    14Die Revision ist begründet, weil das Amtsgericht Art und Umfang der Schuld des Angeklagten nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße festgestellt hat, so dass die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam war (vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 318 Rn. 16 m.w.N.; BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschlüsse vom 20.6.2007 - 4St RR 103/07 - und vom 8.10.2007 - 4St RR 178/07).
  • OLG München, 18.02.2008 - 4St RR 16/08

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Heroin

    Der Rechtsfolgenausspruch durch das Amtsgericht war daher nicht durch ausreichende Feststellungen getragen, so dass die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam war (vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 318 Rn. 16 f m.w.N.; BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschluss vom 20.6.2007 4 St RR 103/07; OLG München Beschluss vom 27.9.2007 4 St RR 165/07; OLG München Beschluss vom 10.12.2007 4 St RR 215/07).
  • OLG München, 10.12.2007 - 4St RR 215/07

    Sich Betäubungsmittel in anderer Weise verschaffen durch Betrug; Fehlende

    Der Rechtsfolgenausspruch durch das Amtsgericht war daher nicht durch ausreichende Feststellungen getragen, so dass die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam war (vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 318 Rn. 16 m.w.N.; BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschluss vom 20.6.2007 - 4St RR 103/07; OLG München Beschluss vom 27.9.2007 - 4St RR 165/07).
  • OLG München, 27.09.2007 - 4St RR 165/07

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

    Der Rechtsfolgenausspruch durch das Amtsgericht war daher nicht durch ausreichende Feststellungen getragen, so dass die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam war (vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 318 Rn. 16 m.w.N.; BayObLGSt 1999, 105; OLG München Beschluss vom 20.6.2007 - 4 St RR 103/07 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht