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   BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98   

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https://dejure.org/1998,3074
BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98 (https://dejure.org/1998,3074)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 4Z BR 1/98 (https://dejure.org/1998,3074)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 4Z BR 1/98 (https://dejure.org/1998,3074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht des Lebenspartners des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers; Beeinträchtigung eigener Rechte als Voraussetzung für die Beschwerdebefugnis; Anwendbarkeit des § 57 FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Beschwerderecht des Lebenspartners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1 § 57 § 69g
    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1567
  • MDR 1998, 414
  • FamRZ 1998, 1185
  • BayObLGZ 1998, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 3 Wx 494/94

    Vormundschaftsgericht; Entlassung eines Betreuers; Verpflichtung gegenüber

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98
    Das Vormundschaftsgericht ist zur Entlassung des Betreuers nach § 1908 b BGB gegebenenfalls nur gegenüber dem Betreuten, nicht jedoch gegenüber dessen Angehörigen oder einer diesem sonst persönlich nahestehenden Person verpflichtet (BayObLGZ 1995, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 483 ; OLG Hamm JMB1NW 1963, 121 und FamRZ 1966, 46).

    Die Beschwerdebefugnis aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG wird zudem nicht zur Wahrnehmung von Eigeninteressen verliehen (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 483/484; OLG Hamm JMB1NW 1963, 121).

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98
    Das Vormundschaftsgericht ist zur Entlassung des Betreuers nach § 1908 b BGB gegebenenfalls nur gegenüber dem Betreuten, nicht jedoch gegenüber dessen Angehörigen oder einer diesem sonst persönlich nahestehenden Person verpflichtet (BayObLGZ 1995, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 483 ; OLG Hamm JMB1NW 1963, 121 und FamRZ 1966, 46).
  • OLG Oldenburg, 31.07.1996 - 5 W 127/96

    Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98
    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört der Lebensgefährte des Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 451).
  • LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98
    Mit dem Landgericht ist der Senat der Auffassung, daß dem Gesetzgeber bei der Einführung u. a. des § 69 g FGG am 12.9.1990 die damals bereits allgemein beachtete Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften, sowie die Auswirkung dieser Entwicklung auf Teile der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in den Bereichen des Miet- und Wohnungsrechts, des Bundessozialhilfe- und des Arbeitsförderungsgesetzes bekannt war (vgl. hierzu LG Oldenburg FamRZ 1996, 1343 ) und somit die vorgenannte bewußte Entscheidung des Gesetzgebers gegen ein Beschwerderecht des Lebensgefährten auch in Kenntnis dieser Entwicklung getroffen wurde.
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07

    Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten

    Das so eröffnete Verfahren führt allerdings ebenso wenig wie das Erstbeschwerdeverfahren zur Überprüfung der eigentlichen Sachfrage, die durch eine Verfügung des Amtsgerichts - hier: vorläufige Anordnung der Betreuung sowie eines Einwilligungsvorbehalts - entschieden worden ist (vgl. BayObLG NJW 1998, 1567 m.w.N.; OLG Zweibrücken a.a.O.).

    Dem Gesetzgeber ist es schon wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. nur BVerfGE 6, 55, 76; NJW 2002, 2543, 2548; s.a. BayObLG NJW 1998, 1567).

  • OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03

    Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer: Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden des

    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).

    c) Schließlich lässt sich eine Beschwerdeberechtigung für die Beteiligte zu 1) auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG herleiten, da diese Bestimmung im Betreuungsverfahren weder direkt noch analog anwendbar ist (BayObLGZ 1993, 234, 235; 1998, 10, 11; Damrau/Zimmermann aaO).

  • OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02

    Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte

    Sie hat insbesondere keinen Anspruch darauf, selbst zur Betreuerin des Betroffenen bestellt zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1185).
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