Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers von Äußerungen in einer Pressemitteilung durch einen Wettbewerber wegen Herabsetzung (hier: Vermarktung der Katheter als Medizinprodukt)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Blasenkatheterset (2) III
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
- OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 133/09
Blasenkatheter (2) III
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Zuletzt entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 18.07.2017 ein auf die Verletzung des Europäischen Patents E(nachfolgend: EP'E) gestütztes einstweiliges Verfügungsverfahren (Az.: 4a O 27/17) und das entsprechende Hauptsacheverfahren (Az: 4a O 133/09), wobei die Schutzdauer des streitgegenständlichen Patents am 18.09.2017 ablief.Nach Erlass der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 in den Verfahren 4a O 27/17 und 4a O 133/09 erfolgte am 19.07.2017 eine Pressemitteilung durch die Verfügungsklägerin, mit welcher diese über die Gerichtsentscheidungen informierte.
Mit Antrag vom 11.08.2017 begehrte die Verfügungsklägerin, gestützt auf das Urteil in dem Hauptsacheverfahren 4a O 133/09, die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Verfügungsbeklagte zur Vollstreckung der ausgeurteilten Rückrufverpflichtung (Aktenzeichen des Zwangsvollstreckungsverfahrens: 4a O 133/09 ZV I).
Die als Tatsachenbehauptung zu qualifizierende angegriffene Äußerung (1), ausweislich derer etwaige Unannehmlichkeiten für die Kunden der Verfügungsbeklagten allein auf die Vollstreckung der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 (Az.: 4a O 27/17 und Az.: 4a O 133/09) zurückzuführen seien, lasse unberücksichtigt, dass der Vollstreckung eine patentrechtliche Verletzungshandlung der Verfügungsbeklagten zugrundeliege, und sich die Verfügungsbeklagte um eine vergleichsweise Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung - entgegen der Ankündigung gegenüber ihren Kunden mit Schreiben vom 19.07.2017 (Anlage KAP4) - nicht bemüht hat.
Zuletzt entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 18.07.2017 ein auf die Verletzung des Europäischen Patents E(nachfolgend: EP'E) gestütztes einstweiliges Verfügungsverfahren (Az.: 4a O 27/17) und das entsprechende Hauptsacheverfahren (Az: 4a O 133/09), wobei die Schutzdauer des streitgegenständlichen Patents am 18.09.2017 ablief.
Nach Erlass der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 in den Verfahren 4a O 27/17 und 4a O 133/09 erfolgte am 19.07.2017 eine Pressemitteilung durch die Verfügungsklägerin, mit welcher diese über die Gerichtsentscheidungen informierte.
Mit Antrag vom 11.08.2017 begehrte die Verfügungsklägerin, gestützt auf das Urteil in dem Hauptsacheverfahren 4a O 133/09, die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Verfügungsbeklagte zur Vollstreckung der ausgeurteilten Rückrufverpflichtung (Aktenzeichen des Zwangsvollstreckungsverfahrens: 4a O 133/09 ZV I).
Die als Tatsachenbehauptung zu qualifizierende angegriffene Äußerung (1), ausweislich derer etwaige Unannehmlichkeiten für die Kunden der Verfügungsbeklagten allein auf die Vollstreckung der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 (Az.: 4a O 27/17 und Az.: 4a O 133/09) zurückzuführen seien, lasse unberücksichtigt, dass der Vollstreckung eine patentrechtliche Verletzungshandlung der Verfügungsbeklagten zugrundeliege, und sich die Verfügungsbeklagte um eine vergleichsweise Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung - entgegen der Ankündigung gegenüber ihren Kunden mit Schreiben vom 19.07.2017 (Anlage KAP4) - nicht bemüht hat.
Mit der hier vorliegenden Äußerung führt die Verfügungsbeklagte "Unannehmlichkeiten", die aufgrund der Einstellung des Vertriebs ihrer "A" und "B" Produkte entstanden sind, auf ein Verhalten der Verfügungsklägerin, nämlich die Vollstreckung der nicht-rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.07.2017 (Az.: 4a O 133/09 und 4a O 27/17), zurück.
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 27/17
Verletzung des Verfügungspatents mit der Bezeichnung "Blasenkatheter-Set mit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Zuletzt entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 18.07.2017 ein auf die Verletzung des Europäischen Patents E(nachfolgend: EP'E) gestütztes einstweiliges Verfügungsverfahren (Az.: 4a O 27/17) und das entsprechende Hauptsacheverfahren (Az: 4a O 133/09), wobei die Schutzdauer des streitgegenständlichen Patents am 18.09.2017 ablief.Nach Erlass der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 in den Verfahren 4a O 27/17 und 4a O 133/09 erfolgte am 19.07.2017 eine Pressemitteilung durch die Verfügungsklägerin, mit welcher diese über die Gerichtsentscheidungen informierte.
Die als Tatsachenbehauptung zu qualifizierende angegriffene Äußerung (1), ausweislich derer etwaige Unannehmlichkeiten für die Kunden der Verfügungsbeklagten allein auf die Vollstreckung der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 (Az.: 4a O 27/17 und Az.: 4a O 133/09) zurückzuführen seien, lasse unberücksichtigt, dass der Vollstreckung eine patentrechtliche Verletzungshandlung der Verfügungsbeklagten zugrundeliege, und sich die Verfügungsbeklagte um eine vergleichsweise Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung - entgegen der Ankündigung gegenüber ihren Kunden mit Schreiben vom 19.07.2017 (Anlage KAP4) - nicht bemüht hat.
Zuletzt entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 18.07.2017 ein auf die Verletzung des Europäischen Patents E(nachfolgend: EP'E) gestütztes einstweiliges Verfügungsverfahren (Az.: 4a O 27/17) und das entsprechende Hauptsacheverfahren (Az: 4a O 133/09), wobei die Schutzdauer des streitgegenständlichen Patents am 18.09.2017 ablief.
Nach Erlass der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 in den Verfahren 4a O 27/17 und 4a O 133/09 erfolgte am 19.07.2017 eine Pressemitteilung durch die Verfügungsklägerin, mit welcher diese über die Gerichtsentscheidungen informierte.
Die als Tatsachenbehauptung zu qualifizierende angegriffene Äußerung (1), ausweislich derer etwaige Unannehmlichkeiten für die Kunden der Verfügungsbeklagten allein auf die Vollstreckung der landgerichtlichen Urteile vom 18.07.2017 (Az.: 4a O 27/17 und Az.: 4a O 133/09) zurückzuführen seien, lasse unberücksichtigt, dass der Vollstreckung eine patentrechtliche Verletzungshandlung der Verfügungsbeklagten zugrundeliege, und sich die Verfügungsbeklagte um eine vergleichsweise Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung - entgegen der Ankündigung gegenüber ihren Kunden mit Schreiben vom 19.07.2017 (Anlage KAP4) - nicht bemüht hat.
Mit der hier vorliegenden Äußerung führt die Verfügungsbeklagte "Unannehmlichkeiten", die aufgrund der Einstellung des Vertriebs ihrer "A" und "B" Produkte entstanden sind, auf ein Verhalten der Verfügungsklägerin, nämlich die Vollstreckung der nicht-rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.07.2017 (Az.: 4a O 133/09 und 4a O 27/17), zurück.
- LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 16/10
Blasenkatheterset (2)
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Unter dem 13.07.2010 wies das Landgericht Düsseldorf das Hauptsacheverfahren, welches die Verletzung des EP'D betraf, ab (Az.: 4a O 16/10).Unter dem 13.07.2010 wies das Landgericht Düsseldorf das Hauptsacheverfahren, welches die Verletzung des EP'D betraf, ab (Az.: 4a O 16/10).
- OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 U 95/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine gebrauchsfertige …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Auch diese Entscheidung fand durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 24.11.2011, Az.: I-2 U 95/10) eine Bestätigung (Anlage HL6).Auch diese Entscheidung fand durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 24.11.2011, Az.: I-2 U 95/10) eine Bestätigung (Anlage HL6).
- BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11
Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Mit Beschluss vom 05.08.2014 (Az.: X ZR 15/11) wies der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Verfügungsklägerin zurück.Mit Beschluss vom 05.08.2014 (Az.: X ZR 15/11) wies der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Verfügungsklägerin zurück.
- OLG Köln, 30.11.2017 - 15 U 67/17
Umfang und Inhalt des postmortalen Persönlichkeitsrechts
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Gegen die erstinstanzlichen Urteile sind Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig (einstweiliges Verfügungsverfahren: Az.: I-15 U 65/17 und Hauptsacheverfahren: Az.: I-15 U 67/17).Gegen die erstinstanzlichen Urteile sind Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig (einstweiliges Verfügungsverfahren: Az.: I-15 U 65/17 und Hauptsacheverfahren: Az.: I-15 U 67/17).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Gegen die erstinstanzlichen Urteile sind Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig (einstweiliges Verfügungsverfahren: Az.: I-15 U 65/17 und Hauptsacheverfahren: Az.: I-15 U 67/17).Gegen die erstinstanzlichen Urteile sind Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig (einstweiliges Verfügungsverfahren: Az.: I-15 U 65/17 und Hauptsacheverfahren: Az.: I-15 U 67/17).
- BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Während Tatsachen Vorgänge oder Zustände zum Gegenstand haben, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich sind, sind Werturteile (Meinungsäußerungen), durch ein Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (BVerfG, NJW 2003, 277 - Veröffentlichung von Anwaltsranglisten). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Maßgeblich für die Deutung einer Aussage ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern - wie ausgeführt - wie diese sich aus der Sicht des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums darstellt (BVerG, NJW 2006, 207, Rn. 31 - "IM-Sektretär" Stolpe). - BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09
Coaching-Newsletter
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17
Da die Äußerung konkrete Tatsachen nicht nennt, erweist diese sich als derart substanzarm, dass - was für die rechtliche Qualifizierung maßgeblich ist (…BVerfG, a.a.O.; BGH, GRUR 2012, 74, Rn. 30 - Coaching-Newsletter) - ihr wertender Charakter überwiegt. - OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers …