Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13675
LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14 (https://dejure.org/2015,13675)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2015 - 4a O 121/14 (https://dejure.org/2015,13675)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2015 - 4a O 121/14 (https://dejure.org/2015,13675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch und Schadensersatz wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Patentschutz des Streitpatents mit der Bezeichnung "Schweißsystem-IP plus" zur Verschweißung von PP-Kanalrohren; Äußerungen als Schutzrechtsverwarnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03

    Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279; Ahrens, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05

    Kostenerstattung für Mitwirkung des Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279; Ahrens, a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Dabei ist der Inhalt der Äußerung, ausgehend von ihrem Wortlaut und unter Berücksichtigung ihres sprachlichen Kontextes sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei der vollständige Aussagegehalt im maßgeblichen Gesamtzusammenhang von Bedeutung ist und keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden darf (BGH NJW 2004, 598; BGH NJW 2006, 601; BVerfG NJW 1999, 2262; BGH NJW 2009, 3850).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    In Abgrenzung zu bloßen Werturteilen und Meinungsäußerungen weisen Tatsachenbehauptungen eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung einerseits und der Wirklichkeit andererseits auf, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage gekennzeichnet sind (BVerfG NJW 1996, 1529; BVerfG NJW 1998, 1223, BVerfG NJW 2008, 2262).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Dabei ist der Inhalt der Äußerung, ausgehend von ihrem Wortlaut und unter Berücksichtigung ihres sprachlichen Kontextes sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei der vollständige Aussagegehalt im maßgeblichen Gesamtzusammenhang von Bedeutung ist und keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden darf (BGH NJW 2004, 598; BGH NJW 2006, 601; BVerfG NJW 1999, 2262; BGH NJW 2009, 3850).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    In Abgrenzung zu bloßen Werturteilen und Meinungsäußerungen weisen Tatsachenbehauptungen eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung einerseits und der Wirklichkeit andererseits auf, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage gekennzeichnet sind (BVerfG NJW 1996, 1529; BVerfG NJW 1998, 1223, BVerfG NJW 2008, 2262).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    In Abgrenzung zu bloßen Werturteilen und Meinungsäußerungen weisen Tatsachenbehauptungen eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung einerseits und der Wirklichkeit andererseits auf, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage gekennzeichnet sind (BVerfG NJW 1996, 1529; BVerfG NJW 1998, 1223, BVerfG NJW 2008, 2262).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Weil eine Tatsachenbehauptung wahr oder unwahr sein kann, während ein Werturteil oder eine Meinungsäußerung je nach Standpunkt abgelehnt oder akzeptiert werden kann, kommt es für die Unterscheidung maßgeblich darauf an, ob der Kerngehalt der Äußerung einer objektiven Klärung zugänglich ist und deshalb als etwas Geschehenes oder Bestehendes grundsätzlich durch Beweis überprüft werden kann (BGH NJW 2006, 830, 836).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1984 - 2 W 37/84
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen wegen unberechtigter Verwarnung des Herstellers oder von Abnehmern des Herstellers betreffend eine angebliche Patentverletzung stellt ihrerseits eine Patentstreitsache dar (OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 650; LG Frankfurt am Main, Mitt. 2014, 30 - ausländische Abnehmerverwarnung; Schulte / Rinken / Kühnen, Komm. z. PatG, 9. Aufl., § 143 Rdn. 9, dort Ziffer 16).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
    Dabei ist der Inhalt der Äußerung, ausgehend von ihrem Wortlaut und unter Berücksichtigung ihres sprachlichen Kontextes sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei der vollständige Aussagegehalt im maßgeblichen Gesamtzusammenhang von Bedeutung ist und keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden darf (BGH NJW 2004, 598; BGH NJW 2006, 601; BVerfG NJW 1999, 2262; BGH NJW 2009, 3850).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Dies gilt insbesondere für Klagen wegen unberechtigter Verwarnung (vgl. OLG Hamburg, Mitt. 1982, 154; LG Düsseldorf, Urt. v. 9.4.2014 - 4a O 121/14, BeckRS 2015, 15909; LG Frankfurt, Mitt. 2014, 30, 32; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 143 PatG Rn. 4; Busse/Kaess, a.a.O., § 143 Rn. 62; Schulte/Rinken/Kühnen, a.a.O., § 143 Rn. 9 Ziff. 16; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 143 PatG Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht