Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch und Schadensersatz wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Patentschutz des Streitpatents mit der Bezeichnung "Schweißsystem-IP plus" zur Verschweißung von PP-Kanalrohren; Äußerungen als Schutzrechtsverwarnung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Rohrkupplung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279;… Ahrens, a.a.O. m.w.N.). - OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
Kostenerstattung für Mitwirkung des Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279;… Ahrens, a.a.O. m.w.N.). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Dabei ist der Inhalt der Äußerung, ausgehend von ihrem Wortlaut und unter Berücksichtigung ihres sprachlichen Kontextes sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei der vollständige Aussagegehalt im maßgeblichen Gesamtzusammenhang von Bedeutung ist und keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden darf (BGH NJW 2004, 598; BGH NJW 2006, 601; BVerfG NJW 1999, 2262; BGH NJW 2009, 3850).
- BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96
Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
In Abgrenzung zu bloßen Werturteilen und Meinungsäußerungen weisen Tatsachenbehauptungen eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung einerseits und der Wirklichkeit andererseits auf, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage gekennzeichnet sind (BVerfG NJW 1996, 1529; BVerfG NJW 1998, 1223, BVerfG NJW 2008, 2262). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Dabei ist der Inhalt der Äußerung, ausgehend von ihrem Wortlaut und unter Berücksichtigung ihres sprachlichen Kontextes sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei der vollständige Aussagegehalt im maßgeblichen Gesamtzusammenhang von Bedeutung ist und keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden darf (BGH NJW 2004, 598; BGH NJW 2006, 601; BVerfG NJW 1999, 2262; BGH NJW 2009, 3850). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
In Abgrenzung zu bloßen Werturteilen und Meinungsäußerungen weisen Tatsachenbehauptungen eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung einerseits und der Wirklichkeit andererseits auf, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage gekennzeichnet sind (BVerfG NJW 1996, 1529; BVerfG NJW 1998, 1223, BVerfG NJW 2008, 2262). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
In Abgrenzung zu bloßen Werturteilen und Meinungsäußerungen weisen Tatsachenbehauptungen eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung einerseits und der Wirklichkeit andererseits auf, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage gekennzeichnet sind (BVerfG NJW 1996, 1529; BVerfG NJW 1998, 1223, BVerfG NJW 2008, 2262). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Weil eine Tatsachenbehauptung wahr oder unwahr sein kann, während ein Werturteil oder eine Meinungsäußerung je nach Standpunkt abgelehnt oder akzeptiert werden kann, kommt es für die Unterscheidung maßgeblich darauf an, ob der Kerngehalt der Äußerung einer objektiven Klärung zugänglich ist und deshalb als etwas Geschehenes oder Bestehendes grundsätzlich durch Beweis überprüft werden kann (BGH NJW 2006, 830, 836). - OLG Düsseldorf, 21.03.1984 - 2 W 37/84
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen wegen unberechtigter Verwarnung des Herstellers oder von Abnehmern des Herstellers betreffend eine angebliche Patentverletzung stellt ihrerseits eine Patentstreitsache dar (OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 650; LG Frankfurt am Main, Mitt. 2014, 30 - ausländische Abnehmerverwarnung;… Schulte / Rinken / Kühnen, Komm. z. PatG, 9. Aufl., § 143 Rdn. 9, dort Ziffer 16). - BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14
Dabei ist der Inhalt der Äußerung, ausgehend von ihrem Wortlaut und unter Berücksichtigung ihres sprachlichen Kontextes sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei der vollständige Aussagegehalt im maßgeblichen Gesamtzusammenhang von Bedeutung ist und keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden darf (BGH NJW 2004, 598; BGH NJW 2006, 601; BVerfG NJW 1999, 2262; BGH NJW 2009, 3850).
- OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache
Dies gilt insbesondere für Klagen wegen unberechtigter Verwarnung (vgl. OLG Hamburg, Mitt. 1982, 154; LG Düsseldorf, Urt. v. 9.4.2014 - 4a O 121/14, BeckRS 2015, 15909; LG Frankfurt, Mitt. 2014, 30, 32;… Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 143 PatG Rn. 4;… Busse/Kaess, a.a.O., § 143 Rn. 62;… Schulte/Rinken/Kühnen, a.a.O., § 143 Rn. 9 Ziff. 16;… Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 143 PatG Rn. 4).