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   LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14   

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LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14 (https://dejure.org/2015,33410)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 (https://dejure.org/2015,33410)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2015 - 4a O 144/14 (https://dejure.org/2015,33410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren und Anordnung zur Optimierung des Wiederaufbaus von Verbindungen in einem zellulären Funksystem mit Echtzeitkommunikation und Nicht-Echtzeitkommunikation als Klagepatent; Erschöpfung der Patentrechte am Gesamtgerät bzgl. Lizenzierung der Chips; Rückruf und ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    ECJ FRAND decision for the first time applied

  • juve.de (Kurzinformation)

    Zwangslizenz: Patentverwerter Sisvel siegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung verlangte die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard) vom Inhaber eines eine marktbeherrschende Stellung vermittelnden Patents nicht, dass dieser den Verletzer auf die Patentverletzung hinweist und ein Lizenzangebot macht.

    Ferner musste der Verletzer, solange er den Gegenstand des Patents bereits benutzt, diejenigen Verpflichtungen einhalten, die der abzuschließende Lizenzvertrag an die Benutzung des lizenzierten Gegenstandes knüpft (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard).

    Denn nach der vor Erlass dieses Urteils gültigen Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard) galt eine noch früher einsetzende Pflicht zur Rechnungslegung und Sicherheitsleistung.

    Ferner musste der Patentbenutzer diejenigen Verpflichtungen einhalten, die der abzuschließende Lizenzvertrag an die Benutzung des lizenzierten Gegenstands knüpft (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; vgl. auch die obigen Ausführungen unter IV. 1. b) aa) (1)).

  • LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 93/14

    Optimierung von Datenanrufen als Erfindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Die Beklagten überreichten in der mündlichen Verhandlung am 29.09.2015 eine (Original-) Bürgschaft über EUR 5.000,00 (für das hiesige Verfahren und das Parallelverfahren 4a O 93/14) und Unterlagen mit Zahlen zu den Umsätzen mit angegriffenen Ausführungsformen.

    Der Rechtsbestand und die Bedeutung aller zu lizenzierenden Patente seien von der Klägerin nicht dargelegt, vielmehr sei dies nur in Bezug auf das hiesige Klagepatent und das im Parallelverfahren (Az. 4a O 93/14) geltend gemachte Patent erfolgt.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Nach Auffassung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) bestätigt wurde, stellt die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen und damit dem Angriff auf das Klagepatent entgegen § 58 Abs. 1 PatG eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen.
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Nach Auffassung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) bestätigt wurde, stellt die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen und damit dem Angriff auf das Klagepatent entgegen § 58 Abs. 1 PatG eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen.
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Rechtsfolge ist vielmehr nur eine Lizenzierungspflicht zu FRAND-Bedingungen an diesem Patent (LG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2012 - Az. 4b O 274/10 - Rn. 252 bei Juris - FRAND-Erklärung; differenzierend Korp, Der Patenthinterhalt, Diss., 2014, S. 77, wonach u.U. eine Freilizenz Rechtsfolge eines Patenthinterhalts sein kann; die hierfür aufgestellten Voraussetzungen sind aber vorliegend nicht hinreichend ersichtlich).
  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Diese Divergenz führte letztlich über die Vorlageentscheidung des LG Düsseldorf (GRUR-RR 2013, 196 - LTE-Standard) zum EuGH-Urteil.
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Die Eintragung eines Inhabers im Patentregister gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG begründet zwar die Berechtigung des Inhabers, Ansprüche aus dem Patent prozessual geltend zu machen, sie hat aber keinen Einfluss auf die materielle Rechtslage, wirkt also weder rechtsbegründend noch rechtsvernichtend (BGH, GRUR 2013, 713 Tz. 53 - Fräsverfahren).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
    Der EuGH hat im Urteil vom 16.07.2015, Az. C-170/13 (GRUR 2015, 764, im Folgenden kurz: (das) EuGH-Urteil) Vorgaben dazu gemacht, wann die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs aus einem von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessentiellen Patents (nachfolgend auch: "SEP"), dessen Inhaber sich gegenüber dieser Organisation zur Erteilung von FRAND-Lizenzen ("Fair Reasonable And Non-Disciminatory", also fair, angemessen und nicht-diskriminierend) an jeden Dritten verpflichtet hat, keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Am 13.10.2014 machte die Beklagte zu 1) der Klägerin im Parallelverfahren (LG Düsseldorf, Az. 4a O 144/14 bzw. OLG Düsseldorf, Az. I-15 U 65/15) ein Lizenzangebot für das dortige Streitpatent EP x xxx xxx B2, wobei dieses für Deutschland und alle europäischen Staaten, in denen die nationalen Parallelschutzrechte in Kraft sind, gelten sollte.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    I.Auf Antrag der Beklagten wird die Zwangsvollstreckung aus den Ziffern I. 1., I. 4. und I. 5 des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 03.11.2015 (Az. 4a O 144/14) gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 450.000,00 EUR einstweilen eingestellt.

    Der Antrag der Beklagten vom 03.12.2015, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts vom 03.11.2015 (4a O 144/14) einstweilen einzustellen, hat teilweise Erfolg.

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

    Gleiches gilt auch für den Anspruch auf Vernichtung patentverletzender Gegenstände, da er in seiner Wirkung auf den Marktzugang entsprechender Produkte ähnlich wie ein Unterlassungs- oder Rückrufanspruch wirkt (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 138 bei Juris; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 8. Aufl. 2016, Rn. E.284; nachfolgend werden die Ansprüche auf Vernichtung und Rückruf nicht stets (mit-) genannt, sondern nur der Unterlassungsanspruch).

    Denn diese Anforderungen an den SEP-Inhaber gelten nach dem EuGH-Urteil nur in Bezug auf konkret den Patentbenutzer, gegen den mit einem Unterlassungsantrag vorgegangen werden soll (wobei ggf. eine konzernweite Sichtweise angebracht sein kann, vgl. Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 143 bei Juris).

    Dies widerspräche aber dem Leitbild des lizenzwilligen Patentbenutzers, von dem der EuGH in seiner Entscheidung ausgeht (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 156 bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Über die Berufung der Beklagten (= Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren) gegen das erstinstanzliche Urteil vom 03.11.2015 im Hauptsacheverfahren (LG Düsseldorf, Az. 4a O 144/14) hat der Senat mit Berufungsurteil vom 30.03.2017 (Az. I-15 U 65/15) entschieden.
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des

    Gleiches gilt auch für den Anspruch auf Vernichtung patentverletzender Gegenstände, da er in seiner Wirkung auf den Marktzugang entsprechender Produkte ähnlich wie ein Unterlassungs- oder Rückrufanspruch wirkt (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 138 bei Juris; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 8. Aufl. 2016, Rn. E.284; nachfolgend werden die Ansprüche auf Vernichtung und Rückruf nicht stets (mit-) genannt, sondern nur der Unterlassungsanspruch).

    Denn diese Anforderungen an den SEP-Inhaber gelten nach dem EuGH-Urteil nur in Bezug auf konkret den Patentbenutzer, gegen den mit einem Unterlassungsantrag vorgegangen werden soll (wobei ggf. eine konzernweite Sichtweise angebracht sein kann, vgl. Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 143 bei Juris).

    Dies widerspräche aber dem Leitbild des lizenzwilligen Patentbenutzers, von dem der EuGH in seiner Entscheidung ausgeht (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 156 bei Juris).

  • LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14

    Klage des Inhabers eines standardessentiellen, europäischen Patents der

    c) Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • LG Mannheim, 17.11.2016 - 7 O 19/16

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheit des Patentinhabers

    Der Verletzer muss auf dieses, auf konkret dargelegten Tatsachen fußende Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 93/14
    Die Beklagten überreichten in der mündlichen Verhandlung am 29.09.2015 eine (Original-) Bürgschaft über EUR 5.000,00 (für das hiesige Verfahren und das Parallelverfahren 4a O 144/14) und Unterlagen mit Zahlen zu den Umsätzen mit angegriffenen Ausführungsformen.

    Der Vortrag der Beklagten zum Verschweigen des Klagepatents beziehe sich zudem offensichtlich auf das Klagepatent im Parallelverfahren 4a O 144/14.

    Der Rechtsbestand und die Bedeutung aller zu lizenzierenden Patente seien von der Klägerin nicht dargelegt, vielmehr sei dies nur in Bezug auf das hiesige Klagepatent und das im Parallelverfahren (Az. 4a O 144/14) geltend gemachte Patent erfolgt.

    Dieser Vortrag bezieht sich aber offensichtlich auf das im Parallelverfahren 4a O 144/14 geltend gemachte Klagepatent.

  • LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Vorprozessuale Pflichten des

    Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

    Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18

    Stereoskopische Bildvorrichtung

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