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   LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14   

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https://dejure.org/2015,35421
LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14 (https://dejure.org/2015,35421)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2015 - 4a O 149/14 (https://dejure.org/2015,35421)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2015 - 4a O 149/14 (https://dejure.org/2015,35421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erschöpfungsgrundsatz: Zur Erschöpfung des Ausschließlichkeitsrechts aus einem Erzeugnispatent

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespresso-Kapseln).

    Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem).

    Für die Frage, wann beim Austausch von Teilen einer Vorrichtung von deren Neuherstellung gesprochen werden kann, kann auch von Bedeutung sein, ob es sich um Teile handelt, mit deren Austausch während der Lebensdauer der Vorrichtung üblicherweise zu rechnen ist (BGH, GRUR 2012, 1118, 1120 - Palettenbehälter II m.w.N).

    Hierbei bedarf es einer die Eigenart des patentgeschützten Erzeugnisses berücksichtigenden Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Patentinhabers an der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung einerseits und des Abnehmers am ungehinderten Gebrauch des in den Verkehr gebrachten konkreten erfindungsgemäßen Erzeugnisses andererseits (BGH, GRUR 2012, 1118, 1120 - Palettenbehälter II).

    Ob sich in dem ausgetauschten Teil die technischen Wirkungen der geschützten Erfindung widerspiegeln, ist vielmehr nur auf der zweiten Stufe relevant, also wenn feststeht, dass mit dem Austausch des fraglichen Teils während der Lebensdauer des geschützten Erzeugnisses zu rechnen ist und es sich hierbei um eine reguläre Erhaltungsmaßnahme handelt (BGH, GRUR 2012, 1118, 1120 - Palettenbehälter II).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Fällen, bei denen über die Lebensdauer der nicht ausgetauschten Einheit deren Wert lediglich von dem kumulierten Preis der ausgetauschten Teile übertroffen wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 769, 773 - Pipettensystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185 - Nespressokapseln).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 72/12

    Patentstreit um Nespresso-Kapseln

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespresso-Kapseln).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Fällen, bei denen über die Lebensdauer der nicht ausgetauschten Einheit deren Wert lediglich von dem kumulierten Preis der ausgetauschten Teile übertroffen wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 769, 773 - Pipettensystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185 - Nespressokapseln).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespresso-Kapseln).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Aufgrund seiner satzungsgemäßen Funktion ist er in der Regel Täter und nicht bloß Gehilfe (vgl. BGH, GRUR 2012, 1145 - D, Kühnen, a.a.O., Rn. 1033 u. 1038).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Generalpräventive Aspekte, die nicht im Zusammenhang mit dem Verhalten des Verletzers stehen, sind allenfalls am Rande zu berücksichtigen (weitergehend: OLG Frankfurt, GRUR 2014, 296, 297 f. - Sportreisen).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Zwar hat der I. Zivilsenat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zwischenzeitlich zum Wettbewerbsrecht (GRUR 2014, 883, 884 - Geschäftsführerhaftung) sowie zum Urheberrecht (Urteil vom 27.11.2014 - Az. I ZR 124/11 - Videospiel-Konsolen II) entschieden, dass an dieser Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit nicht mehr festgehalten werden könne.
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Zwar hat der I. Zivilsenat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zwischenzeitlich zum Wettbewerbsrecht (GRUR 2014, 883, 884 - Geschäftsführerhaftung) sowie zum Urheberrecht (Urteil vom 27.11.2014 - Az. I ZR 124/11 - Videospiel-Konsolen II) entschieden, dass an dieser Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit nicht mehr festgehalten werden könne.
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14
    Soweit hiernach eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nur unter weitergehenden Voraussetzungen in Betracht kommen soll, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf dem für das Patentrecht nicht beigetreten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. I-2 U 64/14 - S. 25).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Dabei sind u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Rechtsverletzung, der Grad des Verschuldens, die zwischenzeitlich verstrichene Zeit, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, die Folgen einer Bekanntmachung für den Unterlegenen und das Ausmaß des gegenwärtig noch andauernden Störungszustandes zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, BeckRS 2016, 21121; LG Düsseldorf, BeckRS 2016, 08285; Benkard/Grabinski/Zülch, aaO, § 140e Rn. 4; Voß in: BeckOK Patentrecht, 7. Edition, § 140e Rn. 9 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 18/16

    Ansprüche das Patentinhabers bei Verletzung des Patents

    Gesichtspunkte bei der Interessenabwägung sind Art, Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung, der Grad des Verschuldens des Patentverletzers, Nachwirkung der Verletzungshandlungen sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit (Kammer, Urteil vom 24.11.2015 - 4a O 149/14 - BeckRS 2016, 08285; BeckOK PatR/Voß, 5. Ed. 26.6.2017, PatG, § 140e Rn. 10 f.; Kühnen, a.a.O., Rn. D. 309 ff.; Grabinski/Zülch in Benkard, PatG, 11. Aufl. 2015, § 140e Rn. 4; Busse/Keukenschrijver/Kaess, PatG, 8. Aufl. 2016, § 140e Rn. 13.).

    Generalpräventive Aspekte, die nicht im Zusammenhang mit dem Verhalten des Verletzers stehen, sind allenfalls am Rande zu berücksichtigen (Kammer, Urteil vom 24.11.2015 - 4a O 149/14 - BeckRS 2016, 08285; BeckOK PatR/Voß, 5. Ed. 26.6.2017, PatG, § 140e Rn. 8; weitergehend: OLG Frankfurt, GRUR 2014, 296, 297 f. - Sportreisen).

    Daher besteht nicht bei jeder Patentverletzung automatisch ein Anspruch auf Urteilveröffentlichung; vielmehr müssen besondere Umstände die öffentliche Bekanntmachung rechtfertigen (Kammer, Urteil vom 24.11.2015 - 4a O 149/14 - BeckRS 2016, 08285; BeckOK PatR/Voß, 5. Ed. 26.6.2017, PatG, § 140e Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24.11.2015, Az. 4a O 149/14, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24.11.2015, Az. 4a O 149/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 49/15

    Reitsportsattel

    Das Gericht muss zunächst prüfen, ob die Veröffentlichung erforderlich und geeignet ist, um einen durch die Patentverletzung eingetretenen Störungszustand zu beseitigen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2015, Az. 4a O 149/14).
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