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   LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10   

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LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10 (https://dejure.org/2011,29625)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2011 - 4a O 153/10 (https://dejure.org/2011,29625)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2011 - 4a O 153/10 (https://dejure.org/2011,29625)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Diese Regelung soll soweit wie möglich eine Situation ausschließen, wie sie in Art. 34 Nr. 3 VO 44/2001 geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C-351/96 - Drouot Rn 17; NJW 1989, 665, 666 - Gubisch).

    Parteiidentität im Sinne von Art. 27 VO 44/2001 kann aber auch dann vorliegen, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt, deren Interessen identisch und voneinander untrennbar sind (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rn 23).

    Dem liegt - wie eingangs erwähnt - die Überlegung zugrunde, dass Art. 27 VO 44/2001 soweit wie möglich eine Situation ausschließen soll, wie sie in Art. 34 Nr. 3 VO 44/2001 geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rn 17).

    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn statt des Versicherungsnehmers der Versicherer kraft übergegangenen Rechts klagt oder verklagt wird, ohne dass der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, auf den Ablauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rn 19).

    Dagegen darf die Anwendung von Art. 27 VO 44/2001 nicht dazu führen, dass den beiden Parteien - in dem vom Europäischen Gerichtshof zu entscheidenden Fall dem Versicher und dem Versicherungsnehmer - falls ihre Interessen voneinander abweichen, die Möglichkeit genommen wird, ihre jeweiligen Interessen gegenüber den anderen betroffenen Parteien gerichtlich geltend zu machen (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rn 20).

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Diese Regelung soll soweit wie möglich eine Situation ausschließen, wie sie in Art. 34 Nr. 3 VO 44/2001 geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C-351/96 - Drouot Rn 17; NJW 1989, 665, 666 - Gubisch).

    Ob zwei Klagen denselben Gegenstand haben, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach dem "Kernpunkt" der beiden Rechtsstreitigkeiten (EuGH NJW 1989, 665, 666 - Gubisch), über den gestritten wird.

    Insbesondere haben zwei Klagen denselben Gegenstand, wenn eine Klage auf die Feststellung, dass der Beklagte für einen Schaden haftet, und auf dessen Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz gerichtet ist und die andere Klage auf die Feststellung, dass eine Haftung für den Schaden nicht besteht (EuGH Urt. v. 06.12.1994, C-406/92 - Tatry Rn 45), oder wenn die eine Klage auf die Erfüllung und die andere auf die Feststellung der Unwirksamkeit oder die Auflösung ein und desselben Vertrages gerichtet ist (EuGH NJW 1989, 665, 666 - Gubisch).

  • LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4b O 218/08
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Da die ausschließliche Lizenz erst durch ihre Einräumung seitens des Patentinhabers entsteht, handelt es sich bei der ausschließlichen Lizenz nicht um eine originäre (so noch LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo), sondern um eine aus dem Schutzrecht selbst abgeleitete Rechtsposition.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Frage, ob ein Urteil gegenüber einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten in Rechtskraft erwachsen kann, nicht auf das nationale Recht des zuletzt angerufenen Gericht an, sondern auf das des zuerst angerufenen Gerichts (so auch OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516; aA noch LG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Während die "Grundlage" des Anspruchs den Sachverhalt und die Rechtsvorschrift, auf die die Klage gestützt ist, umfasst, betrifft der "Gegenstand" den Zweck der Klage (EuGH Urt. v. 06.12.1994, C-406/92 - Tatry Rn 38-41).

    Insbesondere haben zwei Klagen denselben Gegenstand, wenn eine Klage auf die Feststellung, dass der Beklagte für einen Schaden haftet, und auf dessen Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz gerichtet ist und die andere Klage auf die Feststellung, dass eine Haftung für den Schaden nicht besteht (EuGH Urt. v. 06.12.1994, C-406/92 - Tatry Rn 45), oder wenn die eine Klage auf die Erfüllung und die andere auf die Feststellung der Unwirksamkeit oder die Auflösung ein und desselben Vertrages gerichtet ist (EuGH NJW 1989, 665, 666 - Gubisch).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Frage, ob ein Urteil gegenüber einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten in Rechtskraft erwachsen kann, nicht auf das nationale Recht des zuletzt angerufenen Gericht an, sondern auf das des zuerst angerufenen Gerichts (so auch OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516; aA noch LG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

    Daher ist auch im Hinblick auf die Rechtskraftwirkungen eines nach der für das zuerst angerufene Gericht geltenden Rechtsordnung ergangenen Urteils zu bestimmen, ob dieses mit einer Entscheidung zwischen den Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung verlangt wird, im Widerspruch steht (OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516).

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Dieses Verständnis steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung "Tintenpatrone" des Bundesgerichtshofes, mit der dem Patentinhaber neben dem ausschließlichen Lizenznehmer Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft zuerkannt wurden (GRUR 2008, 896).

    Das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Patentinhabers wurde damit begründet, dass dem Patentinhaber - anders als im vorliegenden Fall - trotz Einräumung einer ausschließlichen Lizenz eigene ausschließliche Nutzungsrechte verblieben sind (BGH GRUR 2008, 896, 898 - Tintenpatrone).

  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Sie ist einer dinglichen Berechtigung angenähert und hat gleichsam absolute, dingliche Wirkung (BGH GRUR 1982, 411, 413 - Verankerungsteil; Benkard/Ullmann, PatG 10. Aufl.: § 15 PatG Rn 92; Busse/Keukenschrijver: PatG 6. Aufl.: § 15 Rn 60 m.w.N.).
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss eine gemäß Art. 33 VO 44/2001 anerkannte ausländische Entscheidung im ersuchten Staat grundsätzlich dieselbe Wirkung entfalten wie im Urteilsstaat (EuGH NJW 1989, 663 - Hoffmann).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Durch die Übertragung des Patents während eines laufenden Verletzungsprozesses bleibt daher der bisherige Kläger weiterhin gemäß § 265 ZPO klagebefugt (Kühnen/Geschke: Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl.: Rn 528; vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung für die Abtretung einer Patentanmeldung und BGH GRUR 1992, 430 - Tauchcomputer für die Übertragung des Patents während eines Nichtigkeitsverfahrens).
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10
    Durch die Übertragung des Patents während eines laufenden Verletzungsprozesses bleibt daher der bisherige Kläger weiterhin gemäß § 265 ZPO klagebefugt (Kühnen/Geschke: Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl.: Rn 528; vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung für die Abtretung einer Patentanmeldung und BGH GRUR 1992, 430 - Tauchcomputer für die Übertragung des Patents während eines Nichtigkeitsverfahrens).
  • LG Düsseldorf, 05.06.2008 - 4a O 27/07

    Verschlussbandstreifen

  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

  • BPatG, 12.06.2012 - 3 Ni 48/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    S6 Verletzungsklage vom 15. Juli 2010 beim Landgericht Düsseldorf, Az: 4a O 153/10.
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