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   LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 199/12   

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https://dejure.org/2013,46001
LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 199/12 (https://dejure.org/2013,46001)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2013 - 4a O 199/12 (https://dejure.org/2013,46001)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 4a O 199/12 (https://dejure.org/2013,46001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1978 - 2 U 73/77
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 199/12
    Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände kann dies für einen untergeordneten Angestellten - als der der Beklagte zu 3) vorliegend ausschließlich in Anspruch genommen werden soll - nicht ohne das Hinzutreten besonderer Umstände, etwa einer vorangegangenen Schutzrechtsverwarnung - angenommen werden (vgl. Benkard, Patentgesetz, 10. Auflage, § 139 Rn. 23; OLG Düsseldorf, GRUR 78, 588, 589).

    Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände kann dies für einen untergeordneten Angestellten - als der der Beklagte zu 3) vorliegend ausschließlich in Anspruch genommen werden soll - nicht ohne das Hinzutreten besonderer Umstände, etwa einer vorangegangenen Schutzrechtsverwarnung - angenommen werden (vgl. Benkard, Patentgesetz, 10. Auflage, § 139 Rn. 23; OLG Düsseldorf, GRUR 78, 588, 589).

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 199/12
    (vgl. BGH, GRUR 2006, 399 (401) - Rangierkatze ).

    (vgl. BGH, GRUR 2006, 399 (401) - Rangierkatze ).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.1984 - 2 U 175/83
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 199/12
    Werden durch einen Hersteller bzw. Verkäufer alle benötigten Komponenten einer nach einem Patent geschützten Vorrichtung einem Kunden zwecks Zusammenfügens der Bestandteile veräußert, ist für die Frage der Patentverletzung gleichgültig, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Teile zu einer Gesamtvorrichtung und damit deren Fertigstellung erst durch einen Dritten, vorliegend den Erwerber erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1984, 651 - Abschnittsweiser Einzelteile-Kauf).

    Werden durch einen Hersteller bzw. Verkäufer alle benötigten Komponenten einer nach einem Patent geschützten Vorrichtung einem Kunden zwecks Zusammenfügens der Bestandteile veräußert, ist für die Frage der Patentverletzung gleichgültig, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Teile zu einer Gesamtvorrichtung und damit deren Fertigstellung erst durch einen Dritten, vorliegend den Erwerber erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1984, 651 - Abschnittsweiser Einzelteile-Kauf).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 03.12.2013, Az. 4a O 199/12, abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.12.2013, Az. 4a O 199/12 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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