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   LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17   

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LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17 (https://dejure.org/2018,61127)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2018 - 4a O 22/17 (https://dejure.org/2018,61127)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2018 - 4a O 22/17 (https://dejure.org/2018,61127)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Insoweit gilt, dass eine einmal erfolgte Patentverletzung die auf Lebenserfahrung beruhende tatsächliche Vermutung der Gefahr der Wiederholung der geschehenen rechtswidrigen Handlung begründet (BGH, GRUR 2003, 1031 (1033) - Kupplung für optische Geräte).

    Sie ist nur dann anzunehmen, wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass besondere Umstände gegeben sind, welche zuverlässig erwarten lassen, dass jede Wahrscheinlichkeit für die Wiederholung fehlt oder beseitigt ist (BGH, GRUR 2003, 1031 (1033) - Kupplung für optische Geräte).

    Erlauben die nach dem dargestellten Maßstab objektiv zu würdigenden Umstände die Feststellung eines schutzrechtsverletzenden Angebots, so kommt es nicht mehr darauf an, ob die Verwirklichung der schutzrechtsgemäßen Merkmale aus der Angebotshandlung bzw. den hierbei verwendeten Mitteln selbst offenbar wird (BGH, GRUR 2003, 1031 (1032) - Kupplung für optische Geräte; ders., GRUR 2005, 665 (666) - Radschützer; Rinken, in: Schulte, PatG mit EPÜ, 10. Auflage, 2017, § 9, Rn. 66).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Die Feststellung einer Schadensersatzpflicht und die Verurteilung zur Rechnungslegung können dann auf alle in § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG genannten Benutzungsarten erstreckt werden, auch wenn für sie kein konkreter Vortrag geleistet und/ oder Nachweis erbracht ist (BGH, GRUR 1960, 423 (424) - Kreuzbodenventilsäcke; Kühnen, ebd., Kap. D., Rn. 376).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Streit der Parteien gerade darum geht, ob das, was der Beklagte in Bezug auf die (patentverletzende) angegriffene Ausführungsform getan haben soll, unter eine der nach § 9 PatG allein dem Patentinhaber vorbehaltenen Benutzungsarten fällt (BGH, GRUR 1960, 423 (425) - Kreuzbodenventilsäcke).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 2 U 61/11
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Das Anbieten im Sinne des § 9 PatG ist nicht nur einem dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungs-, sondern vielmehr eine eigenständige Benutzungsart, die selbstständig zu beurteilen und für sich selbst anspruchsbegründend ist (BGH, GRUR 2006, 927, Rn. 14).

    Der Angebotsbegriff des § 9 Satz 2 PatG umfasst alle Handlungen, die nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand der Nachfrage zur Verfügung stellen, oder das Zustandekommen eines Geschäfts über einen unter dem Schutz des Patents stehenden Gegenstand ermöglichen oder befördern sollen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, Az.: X ZR 169/04, Rn. 14 - Kunststoffbügel, zitiert nach juris).

  • BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04

    Radschützer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich auch das Bewerben einer - gegenüber einem patentverletzenden Produkt - abgewandelten Ausführungsform als Angebotshandlung der patentverletzenden Ausführungsform darstellen kann, wenn die zur Bewerbung verwendete Abbildung in der Vergangenheit für ein ein Schutzrecht verletzendes Erzeugnis eingesetzt wurde, und der angesprochenen Kreis das beworbene Erzeugnis bei objektiver Betrachtung als schutzrechtsverletzend ansieht (BGH, GRUR 2005, 665 (667) - Radschützer).

    Erlauben die nach dem dargestellten Maßstab objektiv zu würdigenden Umstände die Feststellung eines schutzrechtsverletzenden Angebots, so kommt es nicht mehr darauf an, ob die Verwirklichung der schutzrechtsgemäßen Merkmale aus der Angebotshandlung bzw. den hierbei verwendeten Mitteln selbst offenbar wird (BGH, GRUR 2003, 1031 (1032) - Kupplung für optische Geräte; ders., GRUR 2005, 665 (666) - Radschützer; Rinken, in: Schulte, PatG mit EPÜ, 10. Auflage, 2017, § 9, Rn. 66).

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Auch das bloße Anbieten ohne spätere Lieferung führt zu einer Schadensersatzpflicht (BGH, GRUR 2007, 221 - Simvastatin; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2017 - I-2 U 17/15 - Rn. 148, zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits im Rahmen der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessenentscheidung ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent der erhobenen Nichtigkeitsklage oder dem erhobenen Einspruch nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. 2 U 64/14, S. 29 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine prothektive

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Obwohl es sich bei einem auf unterschiedliche Benutzungshandlungen gestützten Schadensersatzanspruch um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2017, Az.: I-2 U 58/16, Rn. 26 ff. - Curcuminoide, zitiert nach BeckRS 2017, 109832), genügt es für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Verurteilung zur Rechnungslegung in der Regel, wenn nachgewiesen wird, dass der Beklagte während der Schutzdauer des Klagepatents überhaupt irgendwelche schuldhaft rechtswidrigen Verletzungshandlungen begangen hat (OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 32).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Eine Entgegenhaltung ist dann neuheitsschädlich, wenn sich die gesamte als Erfindung beanspruchte Lehre des Klagepatents aus dieser Schrift, deren Gesamtinhalt zu ermitteln ist, für den Fachmann am Prioritätstag in einer Weise ergibt, dass ihm die dort vorgestellte technische Lösung unmittelbar und eindeutig sämtliche Merkmale der Erfindung offenbart (BGH, GRUR 2009, 382, Rn. 25 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
    Auch das bloße Anbieten ohne spätere Lieferung führt zu einer Schadensersatzpflicht (BGH, GRUR 2007, 221 - Simvastatin; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2017 - I-2 U 17/15 - Rn. 148, zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 2 U 65/01

    Anleitung zur Patentverletzung in einer Werbeschrift

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des am 13.09.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 22/17, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gegen das Klagepatent am 6.07.2017 erhobene Nichtigkeitsklage (Az. 3 Ni 2/19) auszusetzen.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das am 13.09.2018 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 22/17, zurückzuweisen.

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