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   LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09   

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https://dejure.org/2011,13230
LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09 (https://dejure.org/2011,13230)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2011 - 4a O 236/09 (https://dejure.org/2011,13230)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2011 - 4a O 236/09 (https://dejure.org/2011,13230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Patentverletzung durch Ankündigung der Herstellung eines Produktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der Schadenersatzpflicht sowie Gestattung der Veröffentlichung des Urteils wegen fehlender Verletzung des Patents für ein Kältemittel

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Kältemittel

  • info-it-recht.de

    Bloße Produktankündigung ist keine Patentverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der Schadenersatzpflicht sowie Gestattung der Veröffentlichung des Urteils wegen fehlender Verletzung des Patents für ein Kältemittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr stehen der Klägerin die gegen die Beklagten geltend gemachten Ansprüche nur zu, wenn die Beklagten mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätten (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätten, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH in GRUR 1957, 208, 211 - Grubenstempel; GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; BGH GRUR 1970, 358, 359 - Heißlüfter).

    Zwar ist patentrechtlich unter einem Anbieten jede Handlung zu verstehen, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Form zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt, so dass jede Art des Anbietens, die Dritten die Abgabe von Geboten auf Überlassung ermöglicht, genügt (vgl. BGH GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06

    Plasma-Erzeuger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Die drohende Verletzungshandlung muss sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, dass eine zuverlässige Beurteilung unter patentrechtlichen Gesichtspunkten möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, Az.: I-2 U 86/06 m. w. N.; vgl. auch Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 8. Auflage, § 139 Rz. 35).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Ein solcher vorbeugender Unterlassungsanspruch käme nur dann in Betracht, wenn zwar noch kein Patenteingriff erfolgt ist, aber ernsthafte und greifbare Tatsachen dafür vorliegen, dass sich die Beklagten in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werden (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1993, 53, 55 - ausländischer Inserent).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die "Funkuhr"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen (vgl. BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I; BGH GRUR 2007, 313 - Funkuhr II).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Ein solcher vorbeugender Unterlassungsanspruch käme nur dann in Betracht, wenn zwar noch kein Patenteingriff erfolgt ist, aber ernsthafte und greifbare Tatsachen dafür vorliegen, dass sich die Beklagten in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werden (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1993, 53, 55 - ausländischer Inserent).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist (BGH GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime).
  • LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03

    Anforderungen an das Vorliegen einer Patentrechtsverletzung im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Gleiches ergibt sich, wenn die Verwendungserfindung durch ein zweckgebundenes Stoffpatent geschützt ist (Bernhard/Kraßer, PatentR, 6. Aufl., S. 784; LG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 193, 196 - Ribavarin).
  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 48/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr stehen der Klägerin die gegen die Beklagten geltend gemachten Ansprüche nur zu, wenn die Beklagten mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätten (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätten, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH in GRUR 1957, 208, 211 - Grubenstempel; GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; BGH GRUR 1970, 358, 359 - Heißlüfter).
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr stehen der Klägerin die gegen die Beklagten geltend gemachten Ansprüche nur zu, wenn die Beklagten mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätten (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätten, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH in GRUR 1957, 208, 211 - Grubenstempel; GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol; BGH GRUR 1970, 358, 359 - Heißlüfter).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die "Funkuhr"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen (vgl. BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I; BGH GRUR 2007, 313 - Funkuhr II).
  • LG Düsseldorf, 01.08.2006 - 4a O 283/05

    Dampfphasensterilisation

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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2012 - 4a O 236/09 (https://dejure.org/2012,99119)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 4a O 236/09 (https://dejure.org/2012,99119)
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