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   LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10   

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LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10 (https://dejure.org/2011,68932)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2011 - 4a O 263/10 (https://dejure.org/2011,68932)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 4a O 263/10 (https://dejure.org/2011,68932)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Diese Berechnungsart zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1995, 349, 352 - Objektive Schadensberechnung; BGHZ 145, 366, 371 = GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. I-2 U 71/05, InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II).

    Gleichwohl darf dem Verletzer kein Gewinn aus der unbefugten Nutzung des Ausschließlichkeitsrechts entstehen (vgl. BGH GRUR 2001, 329, 331 - Gemeinkostenanteil).

    a) Die von dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Gemeinkostenanteil (vgl. BGHZ 145, 366 ff. = GRUR 2001, 329 ff.) für eine Ge-schmacksmusterrechtsverletzung aufgestellten Grundsätze sind im Wesentlichen auf das Patentrecht zu übertragen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 257 f. - Lifter).

  • OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10

    Umfang des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung ("Zuschnitt"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Die durch die Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (vgl. GRUR-RR 2011, 201 - Getränketräger), in welcher der Senat von einem Gewinnanteil von 40 Prozent ausgegangen ist, rechtfertigt bereits deshalb keine andere Bewertung, weil es sich bei der Bestimmung des Gewinnanteils jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei welcher alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

    Darüber hinaus hat das OLG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung maßgeblich auf mit der Erfindung verbundene optische Vorteile abgestellt, welche in der Werbung erkennbar sind und damit einen wesentlichen Gesichtspunkt bei der Kaufentscheidung darstellen (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 201, 202 - Getränkehalter).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Diese Berechnungsart zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1995, 349, 352 - Objektive Schadensberechnung; BGHZ 145, 366, 371 = GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. I-2 U 71/05, InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II).

    Grundsätzlich abzugsfähig sind auch die durch die Beklagte zu 2) für den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform gezahlten Vertriebsvergütungen, welche die Beklagte zu 2) mit insgesamt 55.244,08 EUR beziffert (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 4297, 4307 - Schwerlastregal II).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Dies ist nicht im Sinne einer adäquaten Kausalität, sondern - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - wertend zu verstehen (BGH, GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse).

    b) Ausgangspunkt für die vorzunehmende Anteilsschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO ist die Frage, inwieweit bei wertender Betrachtungsweise die Benutzung der technischen Lehre des Klagepatents ursächlich für die Kaufentschlüsse der Abnehmer und damit für die Entstehung des Gewinns war und in welchem Umfang andere, nicht mit der Schutzrechtsverletzung in ursächlicher Verbindung stehende Umstände für die Kaufentschlüsse eine wesentliche Rolle gespielt haben (vgl. zuletzt zur Gewinnherausgabe bei unerlaubter Nachahmung BGH GRUR 2007, 431, 434 Rz. 37 - Steckverbindergehäuse).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Eine solche Leistungsverweigerung kann in der Stellung eines vollumfänglichen Klageabweisungsantrages liegen (BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1984, 1460; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2004, Az. 4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Ein solcher Befreiungsanspruch wandelt sich nach allgemeiner Ansicht auch ohne Setzung einer Frist nach § 250 Satz 2 BGB durch Erhebung einer Zahlungsforderung in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schuldner die Freistellung als Ersatzleistung ernsthaft und endgültig verweigert, da die Fristsetzung dann nur noch eine überflüssige Förmelei wäre (BGH 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1999, 1542; BGH NJW-RR 1996, 700; Oetker, in: MüKo BGB, 5. Aufl., § 250 Rn. 7 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2004 - 4b O 360/04

    Irreführende Abmahnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Eine solche Leistungsverweigerung kann in der Stellung eines vollumfänglichen Klageabweisungsantrages liegen (BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1984, 1460; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2004, Az. 4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung).
  • BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82

    Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Eine solche Leistungsverweigerung kann in der Stellung eines vollumfänglichen Klageabweisungsantrages liegen (BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1984, 1460; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2004, Az. 4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94

    Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Ein solcher Befreiungsanspruch wandelt sich nach allgemeiner Ansicht auch ohne Setzung einer Frist nach § 250 Satz 2 BGB durch Erhebung einer Zahlungsforderung in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schuldner die Freistellung als Ersatzleistung ernsthaft und endgültig verweigert, da die Fristsetzung dann nur noch eine überflüssige Förmelei wäre (BGH 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1999, 1542; BGH NJW-RR 1996, 700; Oetker, in: MüKo BGB, 5. Aufl., § 250 Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
    Der herauszugebende Gewinn muss also in einer solchen Beziehung zum Schutzrecht und seiner Verletzung stehen, dass er eben deshalb billigerweise dem Verletzten gebührt (vgl. BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03

    Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des

  • BGH, 02.04.2009 - Xa ZR 6/08

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents für eine Kombination einer

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektronische

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11

    Halterung für Kabelschloss

    Die Klägerin beantragt im Wege einer beschränkten Berufung - nach Änderung ihrer ursprünglich mit Schriftsatz vom 22.08.2011 angekündigten Anträge - zuletzt sinngemäß, das angefochtene Endurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.07.2011 (4a O 263/10) abzuändern und.
  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

    Anders als in dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.07.2011, 4a O 263/10, S. 23, ist der Kläger der Auffassung, dass diese Kosten nicht hinreichend dargelegt worden sind.
  • LG Düsseldorf, 01.09.2020 - 4a O 105/19

    Kranarm

    Die nicht nachgelassenen Schriftsätze vom 3. August 2020 und 13. August 2020 der Beklagten sowie der Klägerin vom 7. August 2020 bieten für eine Wiedereröffnung der Verhandlung keine Veranlassung (§§ 296a, 156 ZPO), da sie keinen neuen Tatsachenvortrag enthalten, auf dem das Urteil beruht (vgl. Kammer, Urt. v. 28.7.2011 - 4a O 263/10, BeckRS 2013, 18194; Cepl/Voß, ZPO, 2. Aufl., § 156 Rn. 12).
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