Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentrechtliche Ausgestaltung des Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung von Patentrechten an Faltenbälgen für den Einbau zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen Fahrzeugen; Anforderungen an das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs i.S.d. ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Faltenbälge für Gelenkbusse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
- OLG Düsseldorf, 18.05.2005 - 2 U 110/03
- OLG Düsseldorf - 2 U 110/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Denn die patentrechtliche Beurteilung hat sich nicht am allgemeinen Sprachgebrauch, sondern daran zu orientieren, wie der Fachmann den Wortsinn nach dem Gesamtinhalt der Klagepatentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung versteht (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube - m.w.N.).Bei der Auslegung des Patentanspruchs ist nicht am Wortlaut zu haften, sondern auf den technischen Gesamtzusammenhang abzustellen, welchen der Inhalt der Patentschrift dem Fachmann vermittelt; nicht die sprachliche Bedeutung der in der Patentschrift verwendeten Begriffe ist entscheidend, sondern das Verständnis des unbefangenen Fachmanns (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 912 -Spann-schraube).
Das Verständnis des Fachmanns wird sich hierzu entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck kommenden Zweck der genannten Merkmale orientieren (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 -Spannschraube; BGH, GRUR 2001, 232, 232 -Brieflocher;… Benkard/Ullmann, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 14 PatG, Rz. 72).
- BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Maßgeblich ist, welchen Begriffsinhalt das Patent bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln einem vorgeschlagenen Merkmal zuweist (vgl. BGH, GRUR 2001, 232, 232 -Brieflocher).Das Verständnis des Fachmanns wird sich hierzu entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck kommenden Zweck der genannten Merkmale orientieren (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 -Spannschraube; BGH, GRUR 2001, 232, 232 -Brieflocher;… Benkard/Ullmann, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 14 PatG, Rz. 72).
- OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen der Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
"Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, WRP 2002, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III) steht in Fällen, in denen - wie hier - Drittauskunft verlangt wird, dem Gläubiger in der Regel ein solcher Anspruch zu, weil es ihm erst durch die Einsichtnahme in solche Belege möglich wird, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen, wodurch sich häufig Zweifel an der Richtigkeit der Angaben ausräumen lassen, so dass eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners sich erübrigt. - BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Entsprechend dem Antrag der Klägerin ist die Auskunftsverpflichtung der Beklagten zu ihren Gestehungskosten und zu dem von ihr erzielten Gewinn dahingehend zu konkretisieren, dass die Beklagte von dem erzielten Gewinn nur solche Fixkosten als gewinnmindernd abzusetzen vermag, die sich dem Verletzungsgegenstand unmittelbar zuordnen lassen (vgl. BGH, GRUR 2001, 329 -Gemeinkostenanteil). - LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen der Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2003 (Az: 4a O 383/02) aufzuheben und die Klage kostenpflichtig abzuweisen, hilfsweise: ihr für den Fall der Zurückweisung der Berufung und Aufrechterhaltung ihrer Verurteilung zur Rechnungslegung nach ihrer Wahl vorzubehalten, die Namen und Anschriften ihrer Abnehmer und Empfänger von Angeboten statt der Klägerin einem von der Klägerin zu bezeichnenden, ihr gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten vereidigten Wirtschaftsprüfer mitzuteilen, sofern sie, die Beklagte, dessen Kosten trage und ihn zugleich ermächtige, der Klägerin Auskunft darüber zu geben, ob eine bestimmt bezeichnete Lieferung oder ein bestimmt bezeichneter Abnehmer oder ein bestimmt bezeichneter Empfänger eines Angebots in der Rechnungslegung enthalten sei.