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   BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86   

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https://dejure.org/1986,5303
BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86 (https://dejure.org/1986,5303)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 4a RJ 1/86 (https://dejure.org/1986,5303)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 1/86 (https://dejure.org/1986,5303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Umfang des Erstattungsanspruchs - Weihnachtsbeihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 735
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86
    - 5 C 95.80).

    Dieser Auffassung ist weithin beigetreten worden (vgl die Nachweise in der Entscheidung des BVerwG vom 12. April 1984 in FEVS 33, 441, 446 unten, 447 oben; Knopp/Fichtner, BSHG, 5. Aufl, 5 12 RdNr 19).

  • BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 307/73
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86
    Der erkennende Senat hat unter dem Geltungsbereich des 5 1531 RVO aF, dem "Vorläufer" des % 104 SGB 10, in bezug auf die vom Träger der Sozialhilfe gewährten Weihnachtsbeihilfen wiederholt die Auffassung vertreten, bei ihnen handele es sich nach den Ge- gebenheiten der seinerzeit zu entscheidenden Fälle um keine Sozialleistungen - jetzt: iS von 5% 9, 28 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB 1) -" sondern um freiwillige, dh nicht gesetzliche Zuwendungen der Sozialhilfeträger, weil sie trotz Gleichartigkeit bei unzulässiger Pauschalierung nicht zur Deckung eines konkreten, individuellen und notwendigen Lebensbedarfs (vgl 5 12 Abs. 1 BSHG) gewährt würden (BSGE 39, 183 : SozR 2200 5 1531 RVG aF Nr. 3 : FEVS 24, 394 und SozR 3100 5 27e Nr. 1 : FEVS 28, 128).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86
    Das schließe allerdings nicht aus, daß dabei in gewissen Grenzen pauschaliert werden dürfe (Hinweis auf BVerwGE 35, 178).
  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 1/85
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86
    gleich" erbracht haben muß (vgl dazu den erkennenden Senat in SozR 1300 5 104 Nr. 6 S. 14 unten und im Urteil vom 3. April 1986 4a RJ 1/85 S. 9f).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Einer "Einheit des Leistungsgrundes" bedarf es nicht (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 1/86 - SozR 1300 § 104 Nr. 12 S. 30 ).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 L 1790/00

    Ausbildungsförderung; Bankdarlehen; Deutsche Ausgleichsbank; Erfüllungsfiktion;

    Leistungen der Sozialhilfe sind immer schon dann gleichartig, wenn sie in irgendeiner Art dem Lebensunterhalt dienen (BSG, Urt. v. 18.12.1986 - 4a RJ 1/86 -, SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 12, S. 34).

    Vielmehr muss der nachrangige Träger seine Leistungen nach dem Recht des SGB lediglich rechtmäßig erbracht haben, d.h. nach dem Recht des SGB zulässig, also zumindest in pflichtgemäßer Ausübung eines im SGB gesetzlich eingeräumten Ermessens erbracht haben (BSG, Urt. v. 18.12.1986 - 4a RJ 1/86 -, SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 12 S. 31).

  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 18.1656

    Abgrenzung Jugendhilfe und Sozialhilfe

    Einer "Einheit des Leistungsgrundes" bedarf es nicht (BSG, U.v. 18.12.1986 - 4a RJ 1/86 - juris Rn. 21).
  • LSG Bayern, 13.12.2001 - L 14 RJ 552/00

    Anspruch auf Auszahlung von Rentenleistungen (Hinterbliebenenrente);

    Anmerkung zu Februar 1998: Auch die einmalige Hilfe ist erstattungsfähig, weil der Kläger rückwirkend Einkommen erzielt hat, das zum Wegfall dieser Hilfe geführt hätte, und weil diese Hilfe zur Deckung eines individuellen Bedarfs im konkreten Falle dient (vgl. BSG vom 18.12.1986 - 4a RJ 1/86 in Breithaupt 1986, 377).
  • VGH Hessen, 30.04.1996 - 9 UE 1079/92

    Feststellung von Sozialleistungen nach BSHG § 91a durch den örtlich zuständigen

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch nicht geprüft, ob der Kläger seine Leistungen an die Beigeladene rechtmäßig erbracht hat (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteile vom 25.01.1994 - 7 RAr 42/93 -, FEVS 45, 343, vom 18.12.1986 - 4 a RJ 1/86 -, NVwZ 1987, 735, und vom 14.05.1985 - 4 a RJ 13/84 -, ZfSH/SGB 1985, 458).
  • VG Berlin, 18.09.1990 - 8 A 360.88

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den

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