Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,81393
OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12 (https://dejure.org/2012,81393)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2012 - 4a Ss 380/12 (https://dejure.org/2012,81393)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 4a Ss 380/12 (https://dejure.org/2012,81393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,81393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer vorsätzlichen von einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Vorsatz bei hoher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung um 85%

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (s. zum Ganzen: u.a. BGH - 4. Strafsenat vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12
    Es ist vielmehr im Gegenteil bei derart hohen (relativen) Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit in der Regel von vorsätzlichem Handeln auszugehen, die Annahme fahrlässiger Überschreitung ist dann näher zu begründen (Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 3 StVO Rn. 56 m. w. N.) und nicht die vorsätzliche Begehungsweise (KG VRS 107, 213).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 2 Ss OWi 420/95

    Straßenverkehrsrecht; Geschwindigkeitsüberschreitung am Ausbauende einer Autobahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12
    Gerade die Kombination aus Missachten von mehreren vorangegangenen geschwindigkeitsbeschränkenden Schildern und dem Maß der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kann ein derart hohes Indiz für die Frage der Schuldform gewinnen, dass weitere Umstände nicht mehr erforderlich sind (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 215/216: "zwingend" vorsätzliche Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2014 - 4 Ss 225/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zwangsmaßnahmen zur

    Angesichts der um mehr als 50 Prozent überhöhten Geschwindigkeit ist in der Regel von einer vorsätzlichen Begehungsweise auszugehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 4a Ss 380/12; KG Berlin VRS 107, 213).
  • OLG Schleswig, 27.08.2018 - 1 Ss OWi 125/18

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Erhöhung des Regelfahrverbots nach der

    Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu denen jedenfalls - wie hier - eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 % gehört, ist in der Regel von einer vorsätzlichen Begehungsweise auszugehen (OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014 ­ 321 SsBs 133/14 KG Berlin VRS 107, 213; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2012 ­ 4a Ss 380/12 jeweils in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht