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   OLG Stuttgart, 28.09.2012 - 4a Ws 35/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43694
OLG Stuttgart, 28.09.2012 - 4a Ws 35/12 (https://dejure.org/2012,43694)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2012 - 4a Ws 35/12 (https://dejure.org/2012,43694)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2012 - 4a Ws 35/12 (https://dejure.org/2012,43694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Weisung zum Erwerb einer in Deutschland zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr berechtigenden Fahrerlaubnis bei bereits vorhandener in Deutschland aber ungültige EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mach den Führerschein - sonst gibt es keine Bewährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führerscheinerwerb als Bewährungsauflage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weisung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis bei Existenz einer in Deutschland ungültigen EU-Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Tübingen - 12 StVK 2335
  • LG Tübingen - 2336/07
  • OLG Stuttgart, 28.09.2012 - 4a Ws 35/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2012 - 4a Ws 35/12
    Zwar ist eine entsprechende Bewährungsweisung im Bewährungsbeschluss so klar zu definieren, als dass dem Verurteilten der Verlauf der roten Linie, bei deren Überschreiten er mit einem Widerruf der Strafaussetzung rechnen muss, deutlich vor Augen steht (BVerfG Beschluss vom 24. September 2011, 2 BvR 1165/11, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 12.08.1997 - 517 Qs 90/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2012 - 4a Ws 35/12
    Selbst wenn im Vorfeld der Erlangung einer Fahrerlaubnis die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung notwendig ist und im Zuge dieser Alkohol- und Drogenabstinenz durch entsprechende Screenings nachgewiesen werden muss, führt dies schon deshalb nicht zu einer Einwilligungsbedürftigkeit, da dies selbst bei der direkten Anordnung von Drogenscreenings nicht der Fall ist, sofern diese mit keinem körperlichen Eingriff verbunden sind (LG Berlin, StV 1997, 642).
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